Umweltsituation im Saarland - Abwasserbereich

1. Baulicher Zustand der Abwasserkanäle und notwendiger Sanierungsaufwand:

Sind im Saarland seit 1990 Fälle bekannt, in denen Grundwasserverschmutzungen nachweislich durch die Versickerung von Abwasser infolge undichter Kanäle (Haupt- und Nebensammler) auftraten?

Wenn ja, wo?

Zu den Fragen 1 und 2:

Der Landesregierung sind solche Fälle nicht bekannt.

Ist bekannt, in welchem Umfang im Saarland

- aufgeteilt nach Schadensklassen gemäß ATV die Haupt- und Nebensammler Schäden aufweisen?

Zu Frage 3: Der klassifizierte Schadensumfang im Bereich der Haupt- und Nebensammler ist der Landesregierung näherungsweise bekannt.

Wie hoch ist der jährliche Unterhaltungs- und Sanierungsaufwand zur Sanierung der Haupt- und Nebensammler in den Gemeinden und beim EVS?

Zu Frage 4: Der Aufwand für die Sanierung der Haupt- und Nebensammler beträgt gegenwärtig etwa 55 Mio. pro Jahr.

Ausgegeben:

Wie groß ist der zukünftige investive Aufwand?

Zu Frage 5: Der zukünftige investive Aufwand beträgt etwa 65 Mio. pro Jahr. Zur Abarbeitung des vorhandenen "Sanierungsstaus" sind weitere 50 Mio. pro Jahr für einen Zeitraum von ca. 20 Jahren erforderlich.

Ist die Landesregierung bereit, die Sanierung und den Neubau innerörtlicher Kanäle in ein Zuschussprogramm aufzunehmen, um die zügige Sanierung der geschädigten Kanäle zu erreichen?

Zu Frage 6: Nein. Die Landesregierung ist derzeit nicht bereit, die Kanalsanierung in ein Zuschussprogramm aufzunehmen. Seit dem Jahre 2000 fließen die zur Verfügung stehenden Zuschussmittel bereits überwiegend in den Bereich der innerörtlichen Abwasserbeseitigung. Es handelt sich um notwendige Maßnahmen der Regenwasserbehandlung und der Fremdwasserentflechtung.

2. Verhältnis Gemeinden ­ EVS

Wie groß ist inzwischen der Anteil der so genannten Dritten bei der Umsetzung der Investitionen des EVS?

Zu Frage 1: Derzeit sind 25 von 52 Gemeinden für den EVS als so genannte Dritte tätig. Von diesen Dritten werden gegenwärtig etwa 1/3 der EVS-Investitionen abgewickelt bzw. getätigt.

Macht sich in der Personalplanung des EVS bemerkbar, dass Leistungen durch Dritte erbracht werden?

Zu Frage 2: Der EVS ist nach eigener Einschätzung nicht in der Lage, das derzeitige gesamte EVS-Investitionsvolumen ausschließlich nur mit eigenem Personal zu bewältigen. Insofern macht sich bei der EVS-Personalplanung bemerkbar, dass Leistungen durch Dritte erbracht werden.

In welchem Umfang ist die gesplittete Abwasserbeseitigungsgebühr im Saarland umgesetzt? Wird der überörtliche Kostenanteil durch den EVS landesweit pauschal oder für jede Gemeinde individuell ermittelt?

Zu Frage 3: Derzeit haben 33 von 52 Gemeinden die gesplittete Abwasserbeseitigungsgebühr eingeführt. Etwa 75% aller saarländischen Einwohner werden im Jahre 2002 bereits nach dem so genannten Splittingverfahren veranlagt.

Der Kostenanteil für die überörtliche Abwasserbeseitigung (so genannter EVS-Beitrag) wird gemäß § 15 Abs. 2 EVSG ausschließlich auf der Basis des jährlichen Frischwasserverbrauchs (Beitragsmaßstab) für jede Gemeinde berechnet. Eine Aufteilung dieses Beitrages in die Kostenträger "Schmutzwasser" und "Regenwasser", wie dies bei den Gemeinden zur Durchführung des Gebührensplittings erforderlich ist, erfolgt beim EVS derzeit nicht.

Der Beitragsanteil für die Regenwasserbeseitigung liegt nach Mitteilung des EVS rechnerisch im Landesmittel etwa bei ca. 27% des EVS-Beitrages.

Wie viel Mittel aus dem Zuschussprogramm "Aktion Wasserzeichen" stehen den Kommunen in den kommenden Jahren noch zur Verfügung?

Wie viel ist seit Beginn der "Aktion Wasserzeichen" jährlich abgeflossen, aufgelistet nach jeweiligen Kommunen?

Zu Frage 4: Der Umfang der Zuschussmittel für das Förderprogramm "Aktion Wasserzeichen" ist insbesondere abhängig von der künftigen Entwicklung des Aufkommens aus der Abwasserabgabe, der Nutzung bzw. Beanspruchung dieses Programms durch die Kommunen und den Zielplanungen der Landesregierung im Bereich der Abwasserbeseitigung. Nach gegenwärtiger Planung wird das Programm "Aktion Wasserzeichen" bis auf weiteres weitergeführt.

Das beiliegende Verzeichnis gibt Aufschluss über den gemeinde- und jahresbezogenen Mittelabfluss im Bereich des Förderprogramms "Aktion Wasserzeichen".