Umweltschutz

Sparbeiträge der Landesregierung Vorbemerkung der Fragestellerin: „Der Ministerpräsident des Saarlandes hat in seiner Regierungserklärung vom 27.10.1999 erklärt: Das Land wird gehalten sein, alle Einnahmemöglichkeiten konsequent auszunutzen. (...) Sämtliche Ausgaben werden auf den Prüfstand gestellt, um vorhandene Sparreserven aufzudecken. (...) Hinzu kommt für alle Regierungsmitglieder eine Abführungspflicht für Honorare aus Vortragstätigkeiten sowie die Abführung sämtlicher Einkünfte durch die Entsendung in Gremien. Außerdem wird eine Kommission die Besoldungs- und Versorgungsregelungen für Minister und Staatssekretäre überprüfen. "

Welche Sparreserven wurden durch die o.g. Überprüfung sämtlicher Ausgaben aufgedeckt?

Zu Frage 1: Die saarländische Landesregierung hat für den Landeshaushalt strukturelle Maßnahmen beschlossen, die sukzessive umgesetzt werden. Die bisherigen Ergebnisse stellen sich wie folgt dar:

· Maßnahmen auf der Einnahmeseite/Landeshaushalt: Veräußerung von Landesbeteiligungen:

Die Erlöse der Anteile an SaarFerngas, VSE und SaarLB wurden dem Sondervermögen „Zukunftsinitiative" zugeführt und werden dort für Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur des Landes eingesetzt.

· Ausgabenseite/Landeshaushalt: Maßnahmen im Bereich öffentlicher Dienst: Einführung der 40-Stunden-Woche Auflösung der Oberfinanzdirektion Saarbrücken Errichtung eines Landesamtes für Finanzen (Zusammenlegung der Gruppen St 1 und St 3 (ZBS) der Oberfinanzdirektion Saarbrücken, der Landeshauptkasse des Saarlandes sowie der ZDV-Saar) Errichtung des Landesamtes für Bau und Liegenschaften (Zusammenlegung des Staatlichen Hochbauamtes, des Finanzbauamtes sowie der Abteilung LV der Oberfinanzdirektion Saarbrücken) Auflösung des Staatlichen Institutes für Gesundheit und Umweltschutz (SIGU); Übergang von Aufgaben an das Landesamt für Umweltschutz und an das (zum 1. April neu strukturierte) Landesamt für Verbraucher-, Gesundheits- und Arbeitsschutz (vorher: Landesamt für Arbeitssicherheit, Immissionsschutz und Gesundheit); Übergang von Aufgaben der Landesmedizinaluntersuchungsstelle (beim SIGU) auf das Institut für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene der Universitätskliniken des Saarlandes Homburg zum 1. April 2001.

· Sonstige Maßnahmen: Bildung einer Strategischen Allianz zwischen dem Saarland und der DTA zur vertikalen Bündelung von Gründungs- und Wachstumsprogrammen. Dies trägt zur Übersichtlichkeit und Beschleunigung der Förderpraxis bei und entlastet den Landeshaushalt um jährlich 1,5 Mio..

Seit Übernahme der Regierungsverantwortung im Jahr 1999 hat die saarländische Landesregierung durch: den Erlass von haushaltswirtschaftlichen Sperren, die Zusammenlegung von Behörden, die Vorgabe einer strikten Haushaltsführung sowie Personaleinsparungen erhebliche Fortschritte in der Konsolidierung des Gesamthaushaltes erreicht. Zudem wurden bei der Aufstellung des Haushaltes jedes Jahr globale Minderausgaben titelgenau umgesetzt [2000 = 25, 2 Mio. DM (13 Mio.), 2001 40 Mio. DM (20,5 Mio.), und 2002 40 Mio. DM (20,5 Mio.)]. Bezüglich der für das Rechnungsjahr 2002 nach § 41 LHO angeordneten haushaltswirtschaftlichen Sperre wird auf das Schreiben des Ministeriums für Finanzen und Bundesangelegenheiten vom 07.06.2002, Az. C/7-1-H-1010-Has, verwiesen, in dem dem Parlament die Verteilung des Sperrbetrags auf die einzelnen Ressorts mitgeteilt wurde. Der Landtag des Saarlandes sowie der Rechnungshof haben sich auf freiwilliger Basis an der Sperre beteiligt.

Zudem sollen die tatsächlich erzielten Einsparungen dem Ministerium für Finanzen und Bundesangelegenheiten bis zum 31. Januar 2003 gemeldet werden. Erst dann kann für dieses Haushaltsjahr Auskunft über die konkrete Umsetzung der Sperre erteilt werden.

Die Erfolge der Sparpolitik der Landesregierung zeigen sich in den niedrigen Steigerungsraten des Haushalts. So liegt die Steigerungsrate von Haushaltsjahr 2002 nach Haushaltsjahr 2003 bei den Gesamtausgaben lediglich bei 0,8 v.H. Bei den konsumtiven Ausgaben ist eine Steigerungsrate von (nur) 0,78 v.H. zu verzeichnen. Diese niedrigen Steigerungsraten konnten ­ obwohl aufgelaufene Defizite der Vorgängerregierung zu beseitigen waren ­ gehalten werden.

Wann wurden die Regierungsmitglieder dazu verpflichtet, Honorare aus Vortragstätigkeiten und Einkünfte, die sie durch die Entsendung in Gremien erzielen, abzuführen, und in welcher Form werden die abgeführten Mittel bewirtschaftet?

Zu Frage 2: In seiner Regierungserklärung vom 27. Oktober 1999 hat der Ministerpräsident im Zusammenhang mit der Darstellung der Absicht, alle vorhandenen Einnahmemöglichkeiten des Landes konsequent auszuschöpfen, zum Ausdruck gebracht, dass die Landesregierung hierbei mit gutem Beispiel vorangehen und „für alle Regierungsmitglieder eine Abführungspflicht für Honorare aus Vortragstätigkeiten sowie für sämtliche Einkünfte aus der Entsendung in Gremien" vorsehen werde.

Bereits zuvor hatte der Ministerrat am 05. Oktober 1999 eine Abführungspflicht diesbezüglicher Einkünfte seitens des Ministerpräsidenten, der Ministerinnen/Minister und der Staatssekretärinnen/Staatssekretäre beschlossen.