Obduktionsrate

In den vergangenen Monaten haben verschiedene Ärzteverbände auf eine Abnahme der Obduktionsrate aufmerksam gemacht und kritisiert, dass durch den Rückgang der Obduktionen ein wichtiger Teil der Qualitätssicherung ärztlicher Arbeit gefährdet wird.

Die Obduktion dient dem besseren Verständnis der Todesursache und erlaubt eine rückblickende Zusammenfassung der Diagnose- und Behandlungsstrategie. In nicht wenigen Fällen fördern Obduktionen unerwartete Befunde zutage, die therapeutisch relevant gewesen wären. Hier kann der Einsatz des Qualitätssicherungsinstrumentes „Obduktion" der Medizin die Chance eröffnen, aus Fehlern zu lernen.

Weil die Qualitätssicherung auf allen Ebenen des Gesundheitswesens auch ein durchgehendes Ziel der saarländischen Gesundheitspolitik sein muss, frage ich die Regierung des Saarlandes:

Wie viele Sterbefälle sind jeweils in den Jahren 1985, 1990, 1995, 2000 und 2001 im Saarland registriert worden?

Wie viele Obduktionen haben jeweils in den Jahren 1985, 1990, 1995, 2000 und 2001 im Saarland stattgefunden?

Ist die Zahl der Obduktionen im o. g. Zeitverlauf zurückgegangen? Wenn ja, worin liegen nach Erkenntnissen der Landesregierung die Ursachen für die rückläufige Entwicklung, und was müsste geschehen, um diesen Trend umzukehren?

Zu Frage 2: Eine Umfrage in den Saarländischen Kliniken und bei den im Saarland zugelassenen Pathologen ergab folgende Zahlen:

Die Obduktionszahlen sind insgesamt gesehen rückläufig. Die Ursachen für die rückläufige Entwicklung sind durchaus vielfältig und nicht nur für das Saarland zutreffend. Einer der Gründe ist die zunehmende Verweigerung durch Angehörige.

Weiterhin hängt die Obduktionsfrequenz von der Bereitschaft der Klinikärzte ab, bei den Angehörigen eine Obduktionsgenehmigung zu erreichen. Nicht zu vernachlässigen ist hierbei der Zeitaufwand, der für die entsprechenden Gespräche zwischen Arzt und Angehörigen benötigt wird. Im Hinblick auf die zunehmende Verdichtung der Arbeitsabläufe in den Krankenhäusern ist zu vermuten, dass solche zeitfordernden Aufgaben bei ohnehin schon gegebenen erheblichen Belastungen im Rahmen der klinischen Tätigkeit vermieden werden.

In diesem Zusammenhang darf darauf hingewiesen werden, dass es früher durchaus selbstverständlich war, dass bei der Demonstration der Obduktionsbefunde häufig auch die Kliniker der Abteilung, in der der Patient verstarb, anwesend waren ­ dies ist heute, wohl aus Zeitmangel, zunehmend seltener der Fall.

Möglichkeiten, diesen Trend umzukehren, bestehen darin, klinische Sektionen auch aus Gründen des Qualitätsmanagements und aus medizinisch-wissenschaftlichen Gründen wieder vermehrt in den Klinikalltag einzubinden.

Das vorgesehene Bestattungsgesetz regelt erstmals im Saarland im Detail die Vorgehensweise und Mitwirkung der Angehörigen bei Leichenschau und Obduktion. Hierdurch werden die Verfahrensweisen für alle Beteiligten transparent und entsprechend rechtlich abgesichert. Durch entsprechende Aufklärung der Bevölkerung kann dem bislang negativen Image von Obduktionen entgegengewirkt werden.

Wie viele der o. g. Obduktionen wurden auf Verlangen der Angehörigen, aufgrund schriftlich hinterlegter Zustimmung des Patienten bzw. testamentarischer Verfügung,

Die meisten Obduktionen erfolgten mit dem schriftlichen oder mündlichen Einverständnis der Angehörigen. Nach Wunsch der Angehörigen durchgeführte Obduktionen sind insgesamt nur ein geringer Prozentsatz, ungefähr 1% bis aufgrund richterlicher Anordnung durchgeführt?

Die Zahlen stammen vom Institut für Rechtsmedizin der Universität des Saarlandes in Homburg. Eine weitere Differenzierung der Verwaltungssektionen war nicht möglich.

1 Alle Obduktionen aus dem Saarland und teilweise aus Rheinland-Pfalz, eine Auftrennung war wegen Personalmangel im Institut für Rechtsmedizin nicht leistbar