Untersuchung von Lebensmitteln auf Pestizidbelastung

Vorbemerkung der Fragestellerin: „Vor einigen Wochen haben Lebensmitteluntersuchungsämter in Stichproben von importiertem Obst und Gemüse eine deutliche Überschreitung der zulässigen Höchstbelastung mit Pflanzenschutzmitteln (Pestiziden) festgestellt. Betroffen waren vor allem Gemüsepaprika aus der Türkei und Erdbeeren aus Spanien und Marokko. In diesem Zusammenhang hat das Bundesverbraucherschutzministerium die Bundesländer zu schärferen Kontrollen aufgerufen."

Vorbemerkung der Landesregierung:

Die angesprochenen Untersuchungen werden in der Abteilung Verbraucherschutz und Lebensmittelchemie des Landesamtes für Verbraucher-, Gesundheits- und Arbeitsschutz (LVGA) durchgeführt. Mit der Gründung des Landesamtes im Jahr 2001 und Überführung der genannten Abteilung aus dem damaligen Staatlichen Institut für Gesundheit und Umwelt (SIGU) musste wegen der gravierenden Versäumnisse des SIGU die Analytik von Pflanzenschutzmitteln komplett neu aufgebaut werden. Bei Gründung des LVGA war die Rückstandsanalytik auf einem Stand angelangt, der eine ordnungsgemäße Qualitätssicherung der gewonnenen Analysendaten nicht mehr gewährleistete. Erst durch die Anschaffung neuer Analysengeräte und die Aufstockung des Personals konnte mit einer auf Qualität ausgerichteten Analytik begonnen werden. Diese Arbeiten waren sehr aufwendig und werden auf Grund der sich regelmäßig ändernden rechtlichen Vorschriften (Rückstandshöchstmengenverordnung) auch in Zukunft hohe Anforderungen an das LVGA stellen.

Wie viele Stichproben von importiertem Obst und Gemüse wurden von den saarländischen Lebensmitteluntersuchungsbehörden seit Januar 2003 genommen? Um welche Obst- und Gemüsearten handelte es sich dabei im Einzelnen?

In wie vielen Fällen und in welchem Umgang wurden dabei

· Pestizidrückstände festgestellt,

· die zulässigen Grenzwerte für Rückstände von Pestiziden überschritten?

Zu Frage 1: Im Zeitraum von Anfang Januar bis Ende September 2003 wurden im LVGA 39 Proben frischen Obstes und 12 Proben frischen Gemüses ausländischer Herstellung (Importproben) auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht. Alle dabei ermittelten Gehalte an Pflanzenschutzmittelrückständen lagen unterhalb der geltenden zulässigen Höchstmengen.

Wurde nach dem Bekanntwerden der in der Vorbemerkung geschilderten Fälle die Kontrolltätigkeit im Saarland verstärkt? Wenn ja, in welcher Form und mit welchem Ergebnis?

Zu Frage 2: Die regelmäßig von anderen Untersuchungsämtern mitgeteilten Ergebnisse werden immer bei anstehenden Probeanforderungen berücksichtigt.

Aktuell wurden nach Bekanntwerden der in der Vorbemerkung geschilderten Fälle zusätzlich 2 Proben Äpfel, 6 Proben Gemüsepaprika und 8 Proben Weintrauben untersucht. Höchstmengenüberschreitungen wurden dabei nicht festgestellt.

Welche weiteren Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um die Bevölkerung vor dem Verzehr von stark pestizidbelastetem Obst und Gemüse zu schützen bzw. über die davon ausgehenden gesundheitlichen Gefahren zu informieren?

Zu Frage 3: Die Landesregierung hat erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Versäumnisse der Vergangenheit aufzuarbeiten und eine wirksame Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln zu gewährleisten.

So wurde das Personal in dem angesprochenen LVGA-Fachbereich von 1,5 Stellen im Jahr 2001 auf heute 4 Stellen angehoben, die Gesamtzahl an wissenschaftlichen und technischen Mitarbeitern der Abteilung Verbraucherschutz und Lebensmittelchemie des LVGA stieg in dem genannten Zeitraum von 13 auf 25 Stellen (ohne Verwaltungspersonal).

Ebenfalls wurden rund 3 Mio. im gesamten Bereich des LVGA investiert, zum Teil in die damalige, völlig desolate Geräteausstattung. Davon wurden für rund 1 Mio. modernste Analysengeräte für die Abteilung Lebensmittelchemie angeschafft, die die Rückstandsanalytik pflanzlicher und tierischer Lebensmittel auf hohem Niveau möglich machen.

Dies wird fortgeführt und wird auch in Zukunft eine stete Herausforderung bleiben. Mit dem Neubau des LVGA im kommenden Jahr werden künftig auch optimale räumliche Bedingungen zur Verfügung stehen.

Durch eine umfassende Kontrolle, Transparenz und ehrliche Information wird die Landesregierung auch künftig alles unternehmen, um gesundheitliche Gefahren von den saarländischen Verbrauchern abzuwehren.