Verein "Interregionale Presse - Presse Interregionale" (IPI)
Welche Bedeutung misst die Landesregierung dem IPI als interregionalem Zusammenschluss bei?
Zu Frage 1: Der Verein IPI (Interregionale Presse - presse interregionale) ist als berufsständische Vereinigung von Journalisten im Gebiet der Großregion SaarLorLux eine wichtige Einrichtung zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Berichterstattung in den Medien der Großregion.
Als unabhängige Vereinigung unterstützt IPI insbesondere das Ziel des Gipfels der Großregion, durch eine Intensivierung des interregionalen Informationsaustauschs zu mehr und kontinuierlicher Öffentlichkeitsarbeit über SaarLorLux-Themen in den Medien des Kooperationsraumes beizutragen.
Die Landesregierung begrüßt die vielfältigen Aktivitäten von IPI und hat IPI stets durch umfangreiche Fördermaßnahmen unterstützt (siehe Antwort zu Frage 4). Sie nutzt die Angebote von IPI und kooperiert mit IPI. So konnte die interregionale Berichterstattung unter saarländischem Gipfelvorsitz insbesondere dank der Unterstützung von IPI weite Bevölkerungskreise erreichen.
Von den Gipfelmitgliedern wurde erstmals für das Jahr 2002 eine Gemeinschaftsfinanzierung von IPI beschlossen. Auf Initiative der Landesregierung wurde die Unterstützung von IPI durch die Gipfelmitglieder auch im Jahr 2003 fortgesetzt. Auch für die Jahre ab 2004 konnte auf Vorschlag der Landesregierung erreicht werden, dass eine Gemeinschaftsfinanzierung gewährleistet ist, wenngleich in sukzessiv abnehmendem Umfang.
Auf welcher Vereinbarung auf regionaler Ebene basiert die aktuelle Finanzierungsregelung des IPI, und wie ist der genaue Wortlaut dieser Vereinbarung?
Zu Frage 2: Die aktuelle Finanzregelung zur Unterstützung der Aktivitäten von IPI basiert auf dem einstimmigen Beschluss der Gipfelmitglieder vom 30.6.2003, der wie folgt lautet: "Eine degressive gemeinschaftliche Subventionierung von IPI durch die Gipfelmitglieder ab 2004 wird vereinbart. Die regelmäßige Beantragung der Fördermittel muss bei den einzelnen Zuschussgebern erfolgen; sie wird im Hinblick auf die Beachtung der regionalspezifischen haushaltsrechtlichen Vorgaben überprüft." Welchen Beitrag musste jede Teilregion in den vergangenen Jahren leisten, und wie hoch ist der Beitrag der Teilregionen in diesem und den nächsten Jahren?
Zu Frage 3: Der Zuschuss der Regionen basiert auf freiwilligen Absprachen der einzelnen Regionen mit IPI und erfolgt seit 2002 abgestimmt zwischen den Gipfelpartnern. Dabei werden die jeweiligen Haushaltsbestimmungen der Regionen zugrundegelegt.
In den Jahren 2000 und 2001 förderten nach Auskunft von IPI allein das Saarland und das Großherzogtum Luxemburg IPI mit je mehr als 50.000.- pro Jahr.
Für das Jahr 2002 wurde auf Gipfelebene erstmals vereinbart, dass sich die Gesamtfördersumme zu fünf gleichen Teilen aus den beteiligten Regionen zusammensetzen soll (Beschluss des 6. Gipfels vom 12. November 2001).
Wegen globaler Haushaltssperren musste in den Jahren 2002 und 2003 der Beitrag des Saarlandes zur Unterstützung von IPI reduziert werden.
Für die Jahre 2002 und 2003 hat IPI nach eigener Auskunft folgende Zuwendungen von Seiten der Gipfelregionen erhalten (Stand: 10.2. Gipfels vom 30. Juni 2003).
Ab dem Jahr 2004 soll der Förderbeitrag jedoch um je 5.000 je Gipfelregion jährlich reduziert werden.
In welcher Höhe wurde der Verein IPI in den vergangenen Jahren von der Landesregierung tatsächlich gefördert?
Zu Frage 4: Die Landesregierung hat IPI in den vergangenen Jahren wie folgt finanziell gefördert:
Darüber hinaus stellt die Landesregierung IPI unentgeltlich Büroräume im sog. "Deutsch-Französischen Haus" Am Ludwigsplatz in Saarbrücken zur Verfügung. Dieser Zuschuss entspricht einem Mietpreis von rund 2.600.- Euro Wurde das IPI auch im Rahmen des Interreg-IIProgramms gefördert?
Zu Frage 5: Ja, es erfolgte eine Anschubfinanzierung von IPI durch das Programm Interreg II-A. Wurde der Zuschuss komplett ausbezahlt, oder wurden Fördermittel noch nicht freigegeben?
Wenn noch nicht alle Fördermittel ausgezahlt worden sind: warum? Für das Projekt "IPI" stehen damit noch 48.703.- unter dem o.g. Auszahlungsvorbehalt.