Versicherung

Erbbaurechtsvertrag:

Mit dem Erbbaurechtsvertrag wird dem privaten Investor das für das Hotel und die Erweiterung der alten Sitztribüne notwendige Grundstück per Erbbaurecht zur Verfügung gestellt. Das Erbbaurecht für das Hotel bezieht sich auf eine Fläche von 3.635 qm und hat eine Laufzeit bis Ende 2072, während das Erbbaurecht für die Sitztribüne 1.369 qm umfasst und bis Ende 2032 läuft. Der in dem Vertrag festgelegte Erbbauzins von netto 8,95 pro qm und Jahr und ist das Ergebnis einer Flächenbewertung von Bremen.

- Sitztribünen-Mietvertrag:

Der Sitztribünen-Mietvertrag regelt die Anmietung der vom privaten Investor sanierten und erweiterten alten Sitztribüne durch die BRG unter Einbeziehung der vom Investor durchgeführten Herrichtung der Außenanlagen und Erschließungsmaßnahmen.

Die BRG zahlt für die sanierte und erweiterte Tribüne sowie für die Herrichtung der Außenanlagen und Erschließungsmaßnahmen den von den Wirtschaftsförderungsausschüssen für diese Maßnahmen bereitgestellten Betrag in Höhe von rund 5,1 Mio.. Die Zahlung dient der Anmietung der Tribüne durch Leistung einer Mietvorauszahlung, die eine Nutzung der Tribüne durch die BRG ohne weitere Mietzahlungen während der gesamten Vertragslaufzeit gewährleistet. Zudem ist die BRG in den ersten zehn Jahren von den gesamten Bauunterhaltungsleistungen für die Tribüne freigehalten, die vom Investor durchgeführt werden müssen. Bei der Gestaltung des Sitztribünenmietvertrages wurden die Prüfergebnisse der baufachtechnischen Prüfung durch die Bremen (BMB, heute FMB Facility Management Bremen) berücksichtigt, um eine vollständige Kostenkontrolle zu gewährleisten.

Des Weiteren besitzt die BRG das Recht zum Ankauf der Tribüne nach zehn, 20 und 25 Jahren zu einem Preis, der genau dem vorausgezahlten Mietzins für die noch ausstehende Mietzeit entspricht. Nimmt die BRG also das Ankaufsrecht wahr, geht die Tribüne ohne weitere Zahlungen an die BRG über.

Das Mietverhältnis hat mit der Übergabe der Tribüne an die BRG im Mai 2002 begonnen und endet im April 2032.

- Mietvertrag für Räumlichkeiten im Hotel:

Zur Zeit der Beschlüsse der Wirtschaftsförderungsausschüsse zur Durchführung der Investitionen auf der Rennbahn im Jahre 2000 war eine so genannte Kombitribüne geplant. Diese sollte ein zwar mit dem geplanten Hotel baulich verbundener, jedoch weitgehend separater Gebäudeteil sein.

Im Zuge von baurechtlich notwendigen Umplanungen sind nun die ehemals für die Kombitribüne geplanten Nutzungen in das Hotelgebäude integriert worden. Daher hat man statt einer Teileigentumslösung eine Mietlösung gewählt, die zudem die BRG von der Pflicht der Gebäudeunterhaltung entbindet.

Dies findet auch den Niederschlag im Hotelräume-Mietvertrag, der in Verbindung mit dem restlichen Vertragswerk zur Galopprennbahn in der Vahr in der Zeit zwischen den Beschlüssen im Jahr 2000 und der Unterzeichnung im September 2003 in umfangreichen und komplizierten Verhandlungen erarbeitet wurde. Dieser Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2077.

Der Hotelräume-Mietvertrag regelt die ständige Anmietung von Räumlichkeiten im Erdgeschoss des Hotels für den Eigenbedarf der BRG sowie die zeitweise Anmietung der Veranstaltungsräumlichkeiten im 1. OG für die Renntage und maximal 30 weitere Tage im Jahr durch die BRG1. Grundlage für die Bemessung des Mietzinses sind die Ergebnisse des Prüfberichts der FMB zu dem geplanten Hotelbau. FMB hat bei einer Gesamtinvestition von rund 12,5 Mio. Kosten für den von der BRG ganz bzw. zeitweise anzumietenden Gebäudeteil in Höhe von netto 2,519 Mio. festgestellt (inkl. der anteiligen Erschließung, der anteiligen Baunebenkosten sowie der Schaffung des Verbindungssteges zwischen Hotel und Sitztribüne). Diesen Betrag, der über dem von den Wirtschaftsförderungsausschüssen und dem Vermögensausschuss im Mai 2000 beschlossenen Investitionsvolumen i. H. v. 1,042 Mio. liegt, aber auch eine deutlich hochwertigere Herstellung der von der BRG genutzten Räumlichkeiten gewährleistet, konnte die BRG in Verhandlungen mit dem Investor auf rund 2,296 Mio. reduzieren.

Die Finanzierung erfolgt zum einen durch eine einmalige Mietvorauszahlung i. H. v. 750.000 durch die BRG an den Investor. Die weiteren Investitionskosten i. H. v. rund 1,546 Mio. werden vom Investor getragen und über eine jährliche Mietzahlung durch die BRG in Höhe von 114.000 für 25 Jahre bzw. 100.000 im 26. Jahr abgegolten, wobei die Mietzeit insgesamt aber bis zum 31. Dezember 2077 läuft. Nach dem 26. Jahr sind keine Mietzahlungen der BRG mehr vorgesehen. Rechnerisch führt diese Regelung in der Form einer einmaligen Mietvorauszahlung und laufenden Mietzahlungen für 26 Jahre sowie einer daran anschließenden mietfreien Nutzung zu einem Mietpreis von ca. 4 pro Quadratmeter und Monat bezogen auf die Gesamtlaufzeit des Vertrages für die von der BRG genutzte Fläche. Ohne Berücksichtigung der mietfreien Jahre beträgt der Mietpreis rund 11,50 pro Quadratmeter, was nach dem Mietspiegel des RDM und nach anderen Quellen (z. B. Büromarktreport) marktüblich ist.

Der Aufsichtsrat der BRG hat dem Abschluss der entsprechenden Verträge zugestimmt. Die Mietzahlungen finden in den Wirtschaftsplänen der BRG Berücksichtigung. Eine weitgehende Refinanzierung ist durch Weitervermietung an Dritte (z. B. Buchmacher) zu erzielen.

- Gastronomievertrag

Zusätzlich zu den drei vorgenannten Verträgen regelt ein am 19. September 2003 geschlossener Vertrag die zukünftige gastronomische Bewirtschaftung des Rennbahngeländes. Vertragspartner sind die BRG, die die Gastronomierechte für das Rennbahngelände (mit Ausnahme des Hotels) hält, und der Hotelbetreiber, an den die gesamte gastronomische Bewirtschaftung an Renntagen und außerhalb von Renntagen zukünftig gegen Zahlung einer umsatzabhängigen Pacht vergeben wird. Eine umsatzabhängige Pacht wird dabei auch auf die Gastronomieerträge gezahlt, die während der Renntage in den Veranstaltungsräumlichkeiten des Hotels erzielt werden.

Über die genannten Verträge wurde der Deputation für Wirtschaft und Häfen mit der Vorlage Nr. 16/017 ­ S vom 2. März 2004 bereits berichtet.

Vertragswerk Trainingszentrale Arbergen/Mahndorf

Die Investorengemeinschaft hat die Bremer Galopptrainingsgesellschaft & Co. KG (im weiteren Investorengesellschaft) gegründet, die als Vertragspartner im Zusammenhang mit der Trainingszentrale auftritt.

Die Grundstücke, auf denen die Trainingszentrale errichtet wird, befinden sich im Eigenvermögen der Bremer Investitions-Gesellschaft (BIG). Die BIG tritt deshalb als Erbbaurechtsgeberin bzw. Verpächterin dieser Flächen gegenüber der Investorengesellschaft auf. Die Einnahmen aus diesen Erbpacht- bzw. Pachtverhältnissen fließen der BIG zu.

- Erbpachtvertrag zur Trainingszentrale

Die Investorengesellschaft hat mit der Grundstückseigentümerin, der BIG, einen Erbbaurechtsvertrag abgeschlossen, der die Investorengesellschaft berechtigt, die notwendigen Hochbauten zu errichten. In diesem Vertrag wird auch geregelt, dass Bremen für die infrastrukturelle Erschließung der Anlage bis zu einem Kostenrahmen von 1,79 Mio. verantwortlich ist. Darüber hinausgehende Kosten sind vom Erbbaurechtsnehmer zu erbringen.

- Pachtvertrag zur Trainingszentrale

Weiterhin wurde ein Nutzungsvertrag im Sinne eines Pachtvertrags abgeschlossen, der die Bedingungen zur Nutzung der eigentlichen Bahn zwischen der Investorengesellschaft und der BIG als Grundstückseigentümerin regelt. Hierin wurde auch vereinbart, dass im Innenraum des Trainingsgeläufs eine Sandentnahme stattfinden kann, ohne dass dadurch etwaige Ersatzansprüche der Investorengesellschaft entstehen.

Insgesamt ist aufgrund des Erbbaurechts- und des Pachtvertrages eine Pachtsumme von 60.000 p. a. an die BIG zu entrichten.

Die Stadtgemeinde Bremen plant den Bau einer öffentlichen Straße zwischen dem Gewerbepark Hansalinie und Mahndorf zur Entlastung der Mahndorfer Heerstraße. Diese Straße wird ggf. auch über das Gelände der Trainingszentrale, das von der Investorengesellschaft gepachtet werden soll, führen. Dieser Sachverhalt ist den Investoren bekannt. In dem Pachtvertrag ist daher geregelt, dass im Falle der Realisierung der Straße auf einem Teil der Pachtfläche diese ­ ohne Auswirkungen auf den Pachtzins ­ aus der Pachtfläche herausgelöst wird. Die Investorengesellschaft verpflichtet sich dabei, eine ggf. notwendige Anpassung des Trainingsbetriebs samt Nebenleistungen auf eigene Kosten durchzuführen und verzichtet auf jegliche Entschädigungsansprüche gegenüber Bremen oder dem Grundstückseigentümer.

Entsprechend der den Wirtschaftsförderungsausschüssen schon im März 2000 berichteten Organisationsstruktur ist geplant, durch die Investorengesellschaft einen Auftrag zur Verwaltung der Trainingszentrale an die BRG zu vergeben.

Dieser Auftrag umfasst die Pflege und Instandhaltung sowie das Management der durch die Investoren errichteten Anlage. Die BRG fungiert also als Verwalter der Anlage; ein betriebliches Risiko für die BRG aus dem Betrieb der Trainingszentrale besteht nicht.

3. Welche Aufgaben entfallen auf Basis der unter 1. und 2. angesprochenen Verträge auf die Vertragspartner?

Nutzungsvertrag Galopprennbahn zwischen BRV und FHB von 1979

Die Aufgaben der FHB aus dem Nutzungsvertrag sind:

- Bereitstellung des Rennplatzgeländes und der darauf befindlichen Gebäude und Baulichkeiten zur Durchführung von Pferderennen und Trainingsbetrieb.

- Schaffung von Ersatzanlagen im bisherigen Umfang, falls eine weitere Nutzung des Rennbahngeländes aus wichtigem Grund nicht erfolgen kann.

- Unterhaltung aller Baulichkeiten und sonstiger Einrichtungen, die der Durchführung der Pferderennen und des Trainingsbetriebes dienen, auf eigene Kosten.

- Übernahme der öffentlichen und privaten Lasten wie Grundsteuer, Deichbeitrag oder Feuerversicherung.

Die Aufgaben des BRV aus dem Nutzungsvertrag sind:

- Durchführung von mindestens neun Renntagen pro Jahr.

- Zahlung eines jährlichen Nutzungsentgeltes von 51.129 p. a., falls in dieser Höhe ein steuerlicher Gewinn erzielt wird.

- Zahlung einer Summe von 25.565 p. a. als Entgelt für die rennbahnspezifischen Arbeiten der FHB (d. h. Pflege und Unterhaltung).

- Übernahme der Haftung für die von der FHB durchgeführten rennbahnspezifischen Arbeiten.

Wie bereits bei der Beantwortung der Frage 1 erläutert, ist die BRG durch den Abschluss des Geschäftsbesorgungsvertrages im Jahr 1999 in die aus dem Nutzungsvertrag bestehenden Rechte und Pflichten des Rennvereins eingetreten.