Versicherung

(12/1157) Landtag des Saarlandes -12. Wahlperiode - 7 Wie wird die medizinische, soziale und psychologische Betreuung von Abschiebungsgefangenen in den Hafteinrichtungen des Landes durchgeführt?

Welches Personal wird hierfür eingesetzt?

Wie viele Stellen für dieses Personal sind vorhanden?

Zu Frage 16: Medizinische Betreuung

In der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige des Landes Rheinland-Pfalz in Ingelheim wird die medizinische Versorgung durch eine Privatfirma sichergestellt, deren Ärzte vor Ort regelmäßig Sprechstunden abhalten, bei Bedarf auch außerhalb der Sprechstunden zur Verfügung stehen und die Abschiebungsgefangenen ggf. zur fachärztlichen Untersuchung außerhalb der Einrichtung überweisen. Die ärztliche Betreuung wird begleitet durch einen Rettungsassistentin (0,5 Stellen) und drei Krankenschwestern (2,0 Stellen).

Die medizinische Versorgung der in der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige des Landes Rheinland-Pfalz in Zweibrücken untergebrachten Abschiebungsgefangenen erfolgt durch einen Anstaltsarzt. Dieser hält einmal wöchentlich eine Sprechstunde in der Einrichtung ab und steht je nach Bedarf auch außerhalb dieser Zeiten zur Verfügung. Zudem wird ausgebildetes Sanitätspersonal (Rettungsassistent oder Krankenschwester/-pfleger) vor Ort im Schichtdienst eingesetzt (2,5 Stellen).

In den Justizvollzugsanstalten Ottweiler und Zweibrücken ist je ein Anstaltsarzt tätig, die sämtliche Gefangenen medizinisch betreuen. Die Ärzte werden durch ausgebildete Sanitätsbedienstete unterstützt. Die Ärzte überweisen Gefangene, soweit erforderlich, zur Behandlung an Fachärzte, zur stationären Unterbringung in öffentliche Krankenhäuser und Justizvollzugskrankenhäuser. Der Umfang der medizinischen Versorgung entspricht dem Standard, der in der gesetzlichen Krankenversicherung üblich ist.

Soziale Betreuung

Die soziale Betreuung in den Gewahrsamseinrichtungen für Ausreisepflichtige des Landes Rheinland-Pfalz erfolgt nach den fachlichen Standards und Methoden der Sozialarbeit in Ingelheim durch drei Sozialpädagogen, einen Diplompädagogen sowie eine Islamwissenschaftlerin/Slawistin mit langjähriger Erfahrung in der Flüchtlingsarbeit (insgesamt 5,0 Stellen) und in Zweibrücken durch drei qualifizierte Sozialarbeiter (3,0 Stellen).

In der Justizvollzugsanstalt Ottweiler betreut einer der dort tätigen Sozialarbeiter neben den Strafgefangenen auch alle Abschiebungsgefangene. In der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken ist eine Sozialarbeiterin für die Jugendstrafabteilung der Frauen zuständig.

Psychologische Betreuung

Die psychologische Betreuung in den Gewahrsamseinrichtungen für Ausreisepflichtige des Landes Rheinland-Pfalz erfolgt durch den dortigen Sozialdienst. Zusätzlich sind Seelsorger der beiden Kirchen und jeweils ein islamischer Religionsbeauftragter tätig, die im Rahmen der seelsorgerischen Betreuung regelmäßige Sprechstunden anbieten.

Drucksache 12/1190 (12/1157) Landtag des Saarlandes -12. Wahlperiode - 8 In der Justizvollzugsanstalt Ottweiler betreut ein Anstaltspsychologe, der für alle Gefangene zuständig ist, auch die dort inhaftierten Abschiebungsgefangenen, soweit im Einzelfall Bedarf besteht. Das Gleiche gilt für die Justizvollzugsanstalt Zweibrücken, wo ein Psychologe für alle weiblichen Gefangenen zuständig ist.

Gibt es für die Arbeit mit Abschiebungshäftlingen speziell ausgebildete Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter? Wenn ja: Wie viele?

Zu Frage 17:

Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.

Welche Möglichkeiten gibt es für mittellose Abschiebehäftlinge, aus der Haft heraus Kontakt mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aufzunehmen bzw. diese zu mandatieren?

Welche Möglichkeiten der Finanzierung anwaltlicher Tätigkeit für die Betroffenen sind geschaffen worden?

Zu Frage 18:

In der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige des Landes Rheinland-Pfalz in Ingelheim bietet das Bündnis Abschiebungshaft eine Rechtsberatung an. In diesem Bündnis sind neben dem Verein für Humanitäre Hilfe e.V. und amnesty international auch Rechtsanwälte tätig. Die Kosten dieser Rechtsberatung werden dabei vom Caritasverband für die Diözese Mainz e.V. und dem Diakonischen Werk Hessen/Nassau zu gleichen Teilen getragen. Weitere Mittel für eine eventuelle Mandatsübernahme werden über einen sogenannten Rechtshilfefonds bereit gestellt.

In der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige des Landes Rheinland-Pfalz in Zweibrücken existiert eine kostenlose Rechtsberatung aus Mitteln der evangelischen wie der katholischen Kirche.

Unabhängig hiervon haben die Abschiebungshäftlinge in den Gewahrsamseinrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, im Rahmen kostenfreier Telefonate Kontakt zu Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälten aufzunehmen und diese zu mandatieren. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten jederzeit die Möglichkeit, ihre Mandantinnen und Mandanten zu besuchen.

In den Justizvollzugsanstalten Ottweiler und Zweibrücken können mittellose Abschiebungsgefangene mit Unterstützung durch den Sozialdienst oder den seelsorgerischen Dienst Kontakt mit Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälten aufnehmen. Die Kosten von Telefonaten und das Briefporto wird von den Justizvollzugsanstalten übernommen. Möglichkeiten der Finanzierung anwaltlicher Tätigkeit für Abschiebungsgefangene bestehen im übrigen durch Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe.

Drucksache 12/1190 (12/1157) Landtag des Saarlandes -12. Wahlperiode - 9 Wie viele

a) Todesfälle,

b) Suizidversuche gab es in den Jahren 2000 bis 2003 und im ersten Quartal 2004 in der Abschiebungshaft?

Bitte nach Jahren, Hafteinrichtungen, Geschlecht und Nationalitäten sowie nach der jeweiligen Haftdauer der Inhaftierten getrennt aufführen.

Zu Frage 19:

In den Gewahrsamseinrichtungen für Ausreisepflichtige des Landes Rheinland-Pfalz in Ingelheim und Zweibrücken kam es bislang weder zu Todesfällen noch zu Suizidversuchen.

In den Justizvollzugsanstalten in Ottweiler und Zweibrücken gab es in der Abschiebungshaft bislang ­ mit Ausnahme des nachfolgend geschilderten Falles ­ ebenfalls weder Suizidversuche noch Todesfälle.

In der Justizvollzugsanstalt Ottweiler kam im Jahr 2000, als dort noch Abschiebungshaft an erwachsenen Ausländern vollzogen wurde, ein 21jähriger algerischer Abschiebungsgefangener bei dem Versuch, sich mit einem selbstgebastelten Tauchsieder Wasser zu kochen, durch einen tödlichen Stromstoß ums Leben.