Veräußerung

Im fraglichen Zeitraum sind in einem Gesamtumfang von rund 280,5 Mio. Euro Vermögensveräußerungen erfolgt bzw. geplant. Im Einzelnen wird hierzu auf die Anlage zu Frage 3 verwiesen.

Die Veräußerungen der Bremer Investitions-Gesellschaft im Umlaufvermögen in Höhe von 28.119 T betreffen die Veräußerung von Gewerbesowie von Verkehrsflächen. Die Erlöse dienen der Darlehenstilgung.

Die Veräußerungen der Bremer Investitions-Gesellschaft im Anlagevermögen betreffen 2003 (956 T) im Wesentlichen einen Grundstücksveräußerungserlös aus dem Vulkan-Gelände, welcher der Deckung der Refinanzierungsmittel dient sowie der Erstattung der aufgelaufenen Projektkosten des Bremen United State Center. In 2004 handelt es sich um die Veräußerung der Glocke an die Hanseatische (700 T) sowie um die Veräußerung von Anlagevermögen auf dem Vulkan Gelände (2.619 T).

Der Veräußerungserlös Glocke dient der Deckung der dem Erlös gegenüberstehenden Aufwendungen. Der Nettoertrag aus der Vermögensveräußerung auf dem Vulkan-Gelände ist zweckgebunden für die Modernisierung maroder Versorgungsleitungen einzusetzen.

In 2005 (100 T) handelt es sich um die geplante Veräußerung der Immobilie des Arzneimitteluntersuchungsinstitutes an das Sondervermögen Gewerbeflächen. Der Erlös dient der Deckung der dem Erlös gegenüberstehenden Aufwendungen.

Die Erlöse der Bremer Straßenbahn AG gehen in Bilanz und ein und mindern den von der FHB auszugleichenden Verlust.

Die Erlöse der Gewoba AG Wohnen und Bauen in Zusammenhang mit Grundstücks- und Wohnungsverkäufen stellen einen Liquiditätszufluss für das Unternehmen dar. Die jeweiligen Buchgewinne tragen zur Generierung eines Unternehmensergebnisses bei, das sowohl eine Rücklagenbildung (= Eigenkapitalbildung), als auch eine Gewinnausschüttung ermöglicht. Hierüber entscheidet jährlich die Hauptversammlung.

Der Erlös bei der Bremer Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft von 123.782 T betrifft den Gewinn aus dem Verkauf der letzten Aktientranche swb AG und wurde voll an den Haushalt ausgekehrt.

Die Fähren Bremen-Stedingen hat im Jahr 2004 das Fährschiff Stedingen veräußert. Der Verkaufserlös wurde zur Finanzierung des im Januar 2004 neu erworbenen Fährschiffes Vegesack verwendet.

Die von der Fischereihafen-Betriebsgesellschaft erzielten Veräußerungserlöse 2004 stocken die Verbindlichkeiten gegenüber der FHB aus Grundstückserlösen auf. Die Veräußerungserlöse 2005 dienen mit 31 T der Rückzahlung der entsprechenden Anschaffungsdarlehen. Mit 56 T fließen sie der FBG Beteiligungsgesellschaft zu.

Nicht im Zahlenwerk enthalten ist die geplante Aufgabe eines Teils des Geländes des Klinikum Bremen-Mitte. Die mögliche Veräußerung ist im jetzigen Planungsstadium weder in der Höhe noch im Zeitpunkt (voraussichtlich nach 2007) näher konkretisierbar. Im Falle einer Veräußerung von nicht-betriebsnotwendigen Vermögenswerten werden die Verkaufserlöse von der Klinikum Bremen-Mitte zur Teil-Finanzierung der notwendigen Neuinvestitionen benötigt.

Bei der Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung steht möglicherweise die Veräußerung des Hansa-Carees und des Hotels Naber an.

Der Kauf und Verkauf von Vermögensgegenständen ist bei der BLG Logistics Group AG & Co. KG Bestandteil der normalen Geschäftstätigkeit. Zu den Vermögensgegenständen zählen u. a. Containerbrücken, Lkw, Software und Stapler.

4. Bestehen Vereinbarungen zwischen dem Senat und den einzelnen Beteiligungsgesellschaften, dass Gewinne nicht unverzüglich an den Haushalt abgeführt werden? In welchem Umfang? Warum?

Für derartige Vereinbarungen ist in der Regel kein Raum, da nach geltendem Gesellschaftsrecht jährlich über die Gewinnverwendung entschieden wird. Mit der Feststellung des Jahresabschlusses einer Gesellschaft wird regelmäßig in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Gesellschaft ein zwischen dem Senator für Finanzen und dem jeweiligen Fachressort abgestimmter Beschluss über die Verwendung des Gewinnes gefasst.

Eine Ausnahme vom Regelfall der jährlichen Gewinnverwendungsentscheidung besteht im Falle von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen, wie z. B. zwischen der Bremer Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft und der BREPARK Bremer Parkraumbewirtschaftungs- und Management

Die Hanseatische und die Bremen Marketing erhalten institutionelle Zuschüsse zum Fehlbetragsausgleich. Hierfür gelten die Vorschriften des Zuwendungsrechts. Auch aufgrund der sinkenden jährlichen Zuschüsse und der Aufgabenstellung erwirtschafteten diese Gesellschaften in den letzten Jahren keine Gewinne. Dies wird sich in den nächsten Jahren voraussichtlich auch nicht ändern.

Der bremische Anteil (50,42 %) an den ausgeschütteten Gewinnen der BLG Logistics Group AG & Co. KG wird an die BLG Unterstützungskasse abgeführt.

Gemäß § 13 des Gesellschaftsvertrages der Fähren Bremen-Stedingen vom 17. Dezember 2001 beschließt die Gesellschafterversammlung nach Maßgabe des § 29 Im Jahr 2003 wurde der Jahresüberschuss in Höhe von 165.000 gem. dem Beschluss der Gesellschafterversammlung einer Investitionsrücklage zugeführt. Die Stadtgemeinde Bremen (55 %) und der Landkreis Wesermarsch (45 %) sind Gesellschafter der Fähren. Die Gewinnausschüttung erfolgt nach Gesellschafteranteilen.

Soweit von der Fischereihafen Betriebsgesellschaft ein positives Betriebsergebnis erwirtschaftet wird, muss dieser Betrag laut Betriebsüberlassungsvertrag an die FHB abgeführt werden.

5. Wickeln die Beteiligungsgesellschaften ihre Bankgeschäfte über die Landeshauptkasse (Performa Nord) ab? Wenn nein, warum nicht? In welchem Umfang entstehen hierdurch Mehrkosten?

Grundsätzlich wickeln die Beteiligungsgesellschaften ihren Zahlungsverkehr nicht über die Landeshauptkasse ab. Eine Regelung entsprechend § 11 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe des Landes und der Stadtgemeinde, wonach Eigenbetriebe ihre Kassen- und Kreditgeschäfte über die Landeshauptkasse bzw. den Senator für Finanzen abzuwickeln haben, gibt es für die Beteiligungsgesellschaften nicht.

Eine Gegenüberstellung von bei der Performa Nord anfallenden (fiktiven Mehr-) Kosten und den Gesellschaften entstehenden Kosten für Bankgeschäfte liegt dem Senat daher nicht vor.

Auf Antrag der Gesundheit Nord Klinikverbund Bremen, bzw. der Klinikum hat Bremen erstmals für 2004 mit dem Haushaltsgesetz zugelassen, dass den Klinikum Kassenkredite zur Verfügung gestellt werden können und die Zahlungen über die Landeshauptkasse abgewickelt werden.

In weiteren Einzelfällen werden Projekte von Beteiligungsgesellschaften, die der Bremer Kapitalsdienstfonds finanziert, ebenfalls über die Landeshauptkasse abgewickelt.

6. Kann es vorkommen, dass Beteiligungsgesellschaften für Geld- und sonstige Finanzanlagen Zinsen etc. von Dritten kassieren, während gleichzeitig für Schulden öffentlich-rechtlicher Körperschaften Bremens Zinsen zu zahlen sind?

Wenn ja: In welchem Umfang ist dies der Fall? Was gedenkt der Senat dagegen zu tun?

Durch die Trennung der Liquiditätssteuerung der Haushalte Bremens einerseits und der einzelnen Beteiligungsgesellschaften andererseits besteht die Möglichkeit, dass Beteiligungsgesellschaften für Geld- und Finanzanlagen Zinsen von Dritten erhalten.

Der Senat verfügt mit dem im Beteiligungshandbuch niedergelegten Steuerungsinstrumentarium auch über die Möglichkeit der Liquiditätssteuerung der Gesellschaften. Ob und wieweit dies mit angemessenen Aufwand effizient nutzbar ist, befindet sich gegenwärtig im Rahmen des Prozesses zur Weiterentwicklung des Beteiligungsmanagements in der Abstimmung.

Der Senat wird auch in Zukunft die ihm zur Verfügung stehenden Steuerungsinstrumente dahingehend einsetzen, die Kapitalausstattung der Gesellschaften auf das notwendige Maß zu beschränken. Dazu gehört die regelmäßige Gewinnausschüttung ertragstarker Gesellschaften. So ist im Jahre 2004 die Gewinnausschüttung der Gewoba AG Wohnen und Bauen auf insgesamt 11,5 Mio. gesteigert worden.

Der Senat ist jedoch als Gesellschafter andererseits auch dazu verpflichtet, eine angemessene Eigenkapitalausstattung bereit zu stellen. Mit der Prüfung der Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung der Gesellschaften wird jährlich der jeweilige Abschlussprüfer im Rahmen der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz beauftragt. Die Wirtschaftsprüfer weisen dabei auch auf zu geringes Eigenkapital hin. Bei der jährlichen Ressortprüfung nach § 69 Landeshaushaltsordnung prüft das jeweilige Fachressort, ob Bedenken hinsichtlich der Vermögens- und Finanzlage einer Gesellschaft bestehen. In der Regel sind die Gesellschaften ohnehin nur mit dem gesetzlichen Mindest-Stammkapital ausgestattet. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf die gesetzliche Einzahlungsverpflichtung des Gesellschafters. Bei den Gesellschaften können schon aufgrund der notwendigen, bzw. gesetzlich vorgeschriebenen Kapitalausstattung Zinseinnahmen entstehen.

In der Anlage zu Frage 6 findet sich eine Aufstellung von Erträgen aus Finanzanlagen und Zinsen von Beteiligungsgesellschaften im Jahre 2003.

Neben den in der Tabelle dargestellten Zinserträgen von laufenden Konten in Höhe von 128.642,­, erzielte der Konzern Bremer Investitions-Gesellschaft 5.846 T an Zinseinnahmen. Dem gegenüber standen Zinsaufwendungen in Höhe von 11.199 T. Sowohl Einnahmen als auch Ausgaben beruhen auf durchgeführten Projekten, die die Bremer Investitions-Gesellschaft im Auftrag der FHB durchgeführt hat. Das insgesamt negative Zinsergebnis resultiert aus der Refinanzierung dieser durchgeführten Projekte und ist nur eingeschränkt aussagekräftig, da die zur Deckung erforderlichen Erträge in anderen Gewinn- und Verlustpositionen ausgewiesen werden.

Die Bremer Aufbau-Bank erzielte in 2003 Zinseinnahmen in Höhe von 30.684 T. Diesen standen 27.047 T an Zinsaufwendungen gegenüber.

Sowohl Einnahmen als auch Ausgaben rühren aus dem Kreditgeschäft mit Dritten her. Die Differenz aus Ertrag und Aufwand stellt den entsprechenden Zinsüberschuss aus dem operativen Geschäft dar.

Ergänzend wird auf die Zinsergebnisse (Differenz zwischen Zinseinnahmen und Zinsausgaben) der Beteiligungsgesellschaften laut Beteiligungsbericht der FHB für das Jahr 2003 hingewiesen.

7. Gibt es Beteiligungsgesellschaften, die ihre Personalverwaltung nicht über Performa Nord abwickeln? Gegebenenfalls warum? Werden für diesen Zweck Gelder an Dritte gezahlt? In welchem Umfang?