Fördermittel

Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - 159 Der RH hat gefordert, durch betriebswirtschaftlich abgesicherte Verfahren, Leistungen geförderter Anlagegüter für Zwecke außerhalb des Krankenhausbereiches zu bewerten und die daraus resultierenden Investitionskostenanteile (Abschreibungswerte) dem Fördermittelkonto zuzuführen. Denn nur so ist die vollständige und zeitgerechte Wiederbeschaffung bzw. Erneuerung des Anlagegutes sichergestellt.

Das Ministerium teilt grundsätzlich die Auffassung des RH. Es gibt allerdings zu bedenken, dass in den Fällen, in denen die Wesentlichkeitsgrenze von 10 v.H. unterschritten wird, wegen des erhöhten Verwaltungsaufwandes von einer Fördermittelzuführung für die Mitbenutzung von geförderten Anlagegütern abzusehen sei.

Ministerium für Wirtschaft Tn 26 Revitalisierung einer ehemaligen Schlackenbrechanlage

Die Landesregierung wurde vom Ausschuss für Haushalt und Finanzen sowie Bundesangelegenheiten aufgefordert, schlüssig darzulegen, weswegen die Maßnahme letztlich gefördert wurde, obwohl sich der damals zuständige Staatssekretär offensichtlich der Rechtsauffassung des Rechnungshofes angeschlossen und sich damit gegen eine Förderung dieses Projektes ausgesprochen hatte.

Das Projekt wurde von der damaligen politischen Führung (Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Minister für Umwelt) nachdrücklich befürwortet.

(Tn 26) Das fachlich zuständige Referat hatte demgegenüber bekanntermaßen in einer ersten Stellungnahme, die den Fokus ausschließlich auf das vorgeschlagene Projekt legte, eine ablehnende Haltung eingenommen. Hiervon wurde letztlich abgerückt, nachdem die Argumentation des Projektträgers und die hausinterne Diskussion mit der Leitung über die langfristigen Entwicklungsperspektiven des Montanstandortes Völklingen eine ganzheitliche Beurteilung der Sanierungs- und Revitalisierungsaufgaben in der Mittelstadt nahe legten.