Darstellung der Beschäftigungsstruktur nach Laufbahngruppen sowie vergleichbaren Vergütungs und Lohngruppen

Der "Musterbericht" gibt nach gründlicher Durchsicht fast aller vorliegenden Frauenförderpläne die wesentlichen Punkte an, die ein solcher Bericht enthalten sollte. Selbstverständlich erhebt der Bericht keinen Anspruch auf Vollständigkeit; eine Anpassung an die dienststellenspezifischen Anforderungen ist erforderlich.

Auf Grund der in den beiden letzten Jahren gemachten Erfahrungen bei der Erstellung und Auswertung der erstellten Berichte wurde dieser Musterbericht in Abstimmung mit dem Frauenministerium in Teilen aktualisiert bzw. angepasst. Mit der nun vorliegenden Neufassung wird den Dienststellen ein Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt, das bei entsprechender Anwendung einen umfassenden Überblick über den Stand der Umsetzung der mit dem LGG beabsichtigten Gleichstellung von Frauen und Männern im Berufsleben gibt.

Eine wichtige und für die Dienststellen arbeitserleichternde Erweiterung des Berichts wurde durch das Erstellen so genannter Checklisten erreicht. Diese Listen sollen dazu dienen, über den gesamten Berichtszeitraum quasi im Zeitpunkt des Vollzugs einer Personalmaßnahme die für den Bericht erforderlichen Daten zu erheben. Zum Ende des Berichtszeitraums sind die so über ein Jahr gewonnenen Daten nur noch zusammen zu fügen.

Die Form des "Musterberichts" orientiert sich überwiegend an den Gliederungspunkten des Musterfrauenförderplans, den die Arbeitsgemeinschaft der Frauenbeauftragten der obersten Landesbehörden 1997 erstellt hat (s. v. a. Tabellenteil) und ist selbstverständlich nicht bindend. Es bietet sich allerdings an, die anzugebenden Zahlen aus Gründen der Übersichtlichkeit tabellarisch oder graphisch darzustellen.

Die aufgeführten Beispieltabellen sind teilweise nicht vollständig, was die Aufzählung aller Besoldungs- bzw. Vergütungsgruppen anbelangt. Sie können entsprechend ergänzt werden. Die Formulierungshilfe für das Vorwort geht von einem gemeinsamen Vorwort der Frauenbeauftragte und der Dienststelle aus. Selbstverständlich ist hier eine Splittung möglich, in vielen Fällen vielleicht auch notwendig. Die in der ISTAnalyse erhobenen Daten entsprechen den in den jährlich zum 30. Juni zu erstellenden Statistiken nach § 6 LGG.

Der Musterbericht, die Checklisten und der Musterfrauenförderplan wurden mit Word für Windows 6.0 erstellt und können per E-Mail kostenlos angefordert werden bei der Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft der Frauenbeauftragten der obersten Landesbehörden und im Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales (u.kruse@soziales.saarland.de).

Für die Arbeitsgemeinschaft: Stefanie Leibrock Sprecherin