Finanzamt

Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - 23 II. Pro-Seniore-Gruppe

1. Vorgehensweise a)

Den Betroffenen wurde am 15.05.2003 Gelegenheit gegeben, eine zusammenhänge Stellungnahme abzugeben. Finanzminister Jacoby und Staatssekretär Wack haben von diesem Recht Gebrauch gemacht. Folgende Beweisdokumente wurden angefordert und beigezogen: Neununddreißigster Beweisbeschluss vom 10. April 2003

Vorlage

1. sämtlicher Akten des Steuerstrafverfahrens der Pro Seniore Gruppe

2. des Bericht der Innenrevision des Landesamtes für Finanzen betreffend der steuerlichen Behandlung der Pro Seniore Gruppe

3. sämtlicher staatsanwaltlichen Ermittlungsakten gegen Verantwortliche der Pro Seniore Gruppe wegen des Verdachts von Steuerstraftaten

4. sämtlicher Akten der Disziplinarverfahren gegen Mitarbeiter der saarländischen Finanzverwaltung in dieser Angelegenheit. Sie kam damit in die Zuständigkeit des Finanzamtes Saarbrücken.

B. Am 16.08.2002 meldete dieses Unternehmen der Pro-Seniore-Gruppe nachträglich bisher nicht angemeldete Lohnsteuern in Höhe von 17,7 Millionen Euro beim Finanzamt Saarbrücken an. Noch am gleichen Tag wurde durch das Finanzamt die Fachabteilung des Finanzministeriums und dessen Hausleitung unterrichtet. Am darauf folgenden Montag, dem 19.08.2002, wurde die Staatsanwaltschaft informiert und eine Sonderprüfung durch die beim Landesamt für Finanzen angesiedelte Innenrevision angeordnet. Bis zum 15.05.2003 wurden ca. 20 Millionen Euro Steuerschulden (einschließlich Zinsen) nachentrichtet.

D. Der Zeuge Ostermann hat in seiner Vernehmung ausgesagt, dass nach Auskunft seiner Buchhaltung von der Pro Seniore AG keinerlei Spenden an politische Parteien erfolgt seien.

Der Zeuge Meiser erklärte, dass er bei der Pro-Seniore im Zeitraum vom 1.2.2001 bis zum 31.12.2001 als Angestellter beschäftigt war. Er habe sich dort um einzelne Projekte gekümmert. Mit Finanz- und Steuerfragen habe er nichts zu tun gehabt. Er habe auch keine Kenntnis von Spenden der Pro-Seniore an die CDU.

Soweit konkrete Fragen des Steuervollzuges B) und der Betriebsprüfung C) bei der ProSeniore-Gruppe betroffen sind, wurde die Beweisaufnahme ausschließlich in nichtöffentlichen Sitzungen durchgeführt. Der Steuerschuldner hat insoweit nicht von der Wahrung des Steuergeheimnisses gem. § 30 AO befreit.

Der Bericht der Innenrevision ­ Ergebnis der am 19.08.2002 angeordneten Sonderprüfung wurde von der ausgebenden Stelle als „geheim" eingestuft und vom Untersuchungsausschuss entsprechend der Geheimschutzordnung ebenso behandelt. Die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft wurden nach der Geheimschutzordnung als „vertraulich" eingestuft.

3. Wertung

Durch die Befragung der geladenen Zeugen und insbesondere der beteiligten Finanzbeamten stellte sich heraus, dass auf das Besteuerungsverfahren der Pro-Seniore-Gruppe zu keinem Zeitpunkt eine politische Einflussnahme ausgeübt worden ist.

Der Abgeordnete der CDU-Landtagsfraktion, Klaus Meiser, war zu keinem Zeitpunkt mit steuerlichen Fragen der Pro-Seniore-Gruppe befasst und hatte bis zu entsprechenden Veröffentlichungen in den Medien keinerlei Kenntnis über Steuerrückstände der Pro-SenioreGruppe.

Von der Pro-Seniore-Gruppe wurden keine Spenden an politische Parteien im Saarland geleistet.

Die in Rede stehenden Lohnsteuerschulden sind inzwischen von der Pro-Seniore-Gruppe vollständig bezahlt wurden. Dem Land ist aus dem Vorgang kein Schaden entstanden.

Getriebewerke Rohrbach

1. Vorgehensweise a)

Am 18.06.2003 gaben die Minister Peter Jacoby, Staatssekretär Gerhard Wack, Minister Dr. Hanspeter Georgi und Staatssekretär Albert Hettrich eine zusammenhängende Sachdarstellung ab.

Mit folgenden Beweisbeschlüssen wurden Unterlagen angefordert: Neunundvierzigster Beweisbeschluss vom 11. Juni 2003

Vorlage folgender Akten:

1. sämtlicher Berichte und Stellungnahmen des Insolvenzverwalters der Getriebewerke Rohrbach;

2. sämtlicher saarländischer Steuerakten der Getriebewerke Rohrbach seit 1998;

3. sämtlicher Vermerke der Finanzverwaltung und des Finanzministeriums in den steuerlichen Angelegenheiten der Getriebewerke Rohrbach soweit nicht in den o.a. Steuerakten enthalten;

4. sämtliche Anträge auf Landesbürgschaften mit allen eingereichten, nachgereichten und angeforderten Unterlagen;

5. sämtliche Vermerke, Protokolle und Notizen bezogen auf Vorgespräche und Verhandlungen zu den vorgenannten Anträgen mit den Getriebewerken Rohrbach, den Banken und anderen Beteiligten;

6. die Vorlagen einschließlich der Tischvorlagen und sonstigen Unterlagen zu den entsprechenden Sitzungen der StS-Runde und des Ministerrates.

Fünfundfünfzigster Beweisbeschluss vom 2. Juli 2003

Vorlage sämtlicher Akten im Strafverfahren (einschließlich des erstinstanzlichen Urteils) wegen angeblich nicht gezahlter Sozialabgaben gegen Herrn Klaus Möhlhenrich.