Finanzamt

1997 wurde von der Landesregierung eine Bürgschaft von 1,6 Mio. DM gewährt.

Nach Konkurseröffnung zeigte gegen Ende 1998 ein Ingenieur aus der Nähe von Kassel, Klaus Möhlhenrich, Interesse zunächst an dem Ankauf von Maschinen, dann an der Übernahme der Firma Boecker und Herzog. Es wurden anschließend Gespräche über den Kauf des Unternehmens und eine Gesellschaftsgründung geführt. Zu diesem Anlass fand auch im Wirtschaftsministerium ein Gespräch zwischen den dort zuständigen Mitarbeitern, Dr. Nierlich und Seidel, sowie dem kaufinteressierten Möhlhenrich statt. Im November 1998 wurden sodann die Getriebewerke Rohrbach GmbH durch die Eheleute Möhlhenrich gegründet; Herr Möhlhenrich übernahm die Geschäftsführung. Die Firma fand zunächst keine Hausbank. Sie schloss das Geschäftsjahr 1999 mit Verlust ab. Nach der zu diesem Zeitpunkt erstellten Bilanz entstand ein Verlust von 46.000 DM bei 11,9 Millionen DM Umsatz. Für das Jahr 2000 wurden 13,5 Millionen DM Umsatz und ein Plus von 334.000 DM kalkuliert. Belegschaft, Produktionsstätte und Maschinen wurden seit Gründung der Firma von der in Konkurs befindlichen Boecker und Herzog Firma „gemietet", die Belegschaft im Juli 1999 übernommen.

Nachdem Ende 1999 der Vorstandsvorsitzende der SaarLB öffentlich mit der Zurverfügungstellung von Risikokapital geworben hatte, kam ein Kontakt zwischen den Getriebewerken und der SaarLB zustande.

Am 10.04.2000 beantragte die SaarLB eine Landesausfallbürgschaft über 960.000 DM in Bezug auf ein Darlehensvolumen von insgesamt 1,6 Millionen DM. Zu diesem Anlass hatte das Wirtschaftsprüfungsunternehmen KPMG die Bilanz für 1999 testiert. Am 03.05. wurde über die beantragte Bürgschaft positiv entschieden, die Bürgschaftsurkunde am 09.05.2000 ausgehändigt.

Circa einen Monat später wurde von dem Wirtschaftprüfer mitgeteilt, dass die testierte Bilanz aufgrund von Falschbuchungen bei der Firma unrichtig sei. Die dadurch eingetretene Überschuldungssituation konnte durch verschiedene Einzelmaßnahmen, z. B. durch den Lohnverzicht und stille Beteiligungen von Mitarbeitern und eine Kapitalerhöhung aufgefangen werden.

In einer Stellungnahme vom April 2001 kam der vom sog. Runden Tisch der IHK empfohlene Berater bei den Getriebewerken zu dem Ergebnis, dass Überschuldung der Gesellschaft vorliege. Nachdem auch der spätere Insolvenzverwalter der Getriebewerke, RA Abel, im Mai 2001 zu dem Schluss einer Überschuldung kam, stellte am 18.05.2001 der Geschäftsführer Möhlhenrich Insolvenzantrag. Am 01.07.2001 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Nach Einschätzung von Staatssekretär Hettrich ist es möglich, dass das Land in noch unbekannter Größenordnung aus der Bürgschaft in Anspruch genommen wird. Aus der Bürgschaft für die Vorgängerfirma Boecker & Herzog MKA aus dem Jahre 1997 sei das Land jedoch in voller Höhe in Anspruch genommen worden.

Der Zeuge Möhlhenrich hat zu der Situation des Unternehmens wie folgt Stellung genommen: Die Ergebnissituation für das Jahr 1999 habe aufgrund eines „Computerfehlers" nicht ­ wie ursprünglich angenommen ­ 46.000 DM Verlust betragen, sondern 416.000 DM. Zum Zeitpunkt der Bürgschaftsgewährung im Mai 2000 hätten ca. eine halbe Million Lohnsteuerschulden bestanden. Zahlungen auf Rückstände seien wie folgt getätigt worden: Vom 17.05.2000 bis 31.03.2001: insgesamt 410.000 DM. Am 23.05.2002 sei gegen den Geschäftsführer Möhlhenrich ein Haftungsbescheid durch das Finanzamt St. Ingbert wegen rückständiger Lohnsteuern in Höhe von „rund 850.000 DM" ergangen. Hiergegen sei Einspruch eingelegt und anschließend beim Finanzgericht ein Verfahren anhängig gemacht worden. Derzeit sei im Rahmen einer Eilrechtsentscheidung die Vollstreckung der Haftungsbescheides gegen Sicherheitsleistung außer Vollzug gesetzt.

Soweit Fragen des Steuervollzugs vom Zeugen Möhlhenrich angesprochen wurden, haben die vernommenen Zeugen unter Verweis auf das Steuergeheimnis in nicht öffentlicher Sitzung ausgesagt. Die Aussagen weichen inhaltlich erheblich von denen des Zeugen Möhlhenrich ab.

3. Wertung

Die am 03.05.2000 bewilligte Landesbürgschaft über 960.000 DM in Bezug auf ein Darlehensvolumen von insgesamt 1,6 Millionen DM erfolgte zu dem Zweck, die gefährdeten Arbeitsplätze im Betrieb der Rohrbacher Getriebewerke zu retten. Grundlage für die Bürgschaftsvergabe war die vom Wirtschaftsprüfungsunternehmen KPMG testierte Bilanz des Jahres 1999. Eine unzulässige politische Einflussnahme auf die Bürgschaftsvergabe gab es nicht.

Sämtliche Zeugen widersprachen in öffentlicher und nichtöffentlicher Sitzung den Aussagen Möhlhenrichs, dass es eine politische Einflussnahme auf die Finanzbehörden oder auf die Saar-LB bzw. andere Banken gegeben habe.

Der Aussage des Inhabers der Getriebewerke Rohrbach, er sei zur Übernahme des Betriebes gedrängt worden, haben sämtliche Zeugen widersprochen.

Der Untersuchungsausschuss beschloss auf Grund der erheblichen Widersprüche zwischen den Aussagen Möhlhenrichs und aller übrigen Zeugen einstimmig, die Protokolle der entsprechenden Sitzung an die Staatsanwaltschaft zur Feststellung einer ggf. vorliegenden uneidlichen Falschaussage zu übersenden.

IV. Fixemer GmbH & Co KG

Vom Einsetzungsbeschluss abweichend hat der Untersuchungsausschuss auf eine eingehende Behandlung des Komplexes der Firma Fixemer GmbH und Co KG verzichtet.