Folgen der Entscheidung des Containerkaufs für den KABV/BDSiS
Die Grundsatzentscheidung, die gebrauchten Container von den Abfuhrunternehmern abzukaufen, hatte unter anderem folgende Auswirkungen:
- Modellvielfalt
Nach Angaben des Zeugen Rau, dem beim KABV/BDSiS damals zuständiger Sachbearbeiter für den Einkauf, in seiner Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuss am 13. August erwarb der KABV/BDSiS insgesamt 14 Containertypen. Neben den bekannten Schäfer-Containern waren es auch "überwiegend Glasfasercontainer. (...) Teilweise waren sie schon sehr alt, so dass nicht mehr klar war, wer sie hergestellt hat."
Für die spätere Anschaffung von neuen Depotcontainern bedeutete dies nach Aussage des Zeugen Rau vor dem Untersuchungsausschuss am 13. August 2002: „Da der BDSiS ein bestehendes Containernetz übernommen hat, waren hinsichtlich der Ergänzung und Ersatzbeschaffung von Containern natürlich einerseits die vorhandenen Marken erneut zu wählen, um die Einheitlichkeit des Systems wahren zu können."
Noch heute besteht im Saarland daher ein aus einer Vielzahl von Typen mehrerer Hersteller bestehendes System. Dies bedingt nach Aussage des Zeugen Lang, damals für die Container zuständiger Mitarbeiter im Bereich Technik des KABV/BDSiS, auch noch verschiedene Arten von Aufnahmevorrichtungen für die Abholfahrzeuge.
Welche mittelbare Folgekosten hieraus mangels Standardisierung der Technik und mangels der Möglichkeit effektiver Preisverhandlungen durch den Einkauf größerer Mengen von einem Hersteller beim KABV/BDSiS entstanden sind, ist nicht mehr exakt nachvollziehbar.
- Direkte Folgekosten des Containerankaufs - Gebrauchsfähigkeit:
Neben den möglichen Kosten für die Reparatur und Verschrottung von angekauften Containern sind als direkte Folge des Containerkaufs dadurch erhebliche Kosten entstanden, dass der ganz überwiegende Teil der von den Unternehmern angekauften Container zum Einsammeln von Dosen und sonstigem verwendet wurden. Da gemäß dem zuvor abgeschlossenen Leistungsvertrag mit dem DSD der KABV/ BDSiS Dosen nicht gesondert gesammelt hat, waren diese Container ohne Umbau auf Kosten des KABV/BDSiS nicht für die Sammlung von Glas oder Papier gebrauchsfähig.
Ausweislich der vom EVS übersandten Übersicht über die im Rahmen des BDSiS von den damals beauftragten Abfallunternehmern gekauften Depotcontainer in den Jahren 1992-1993 standen bei einer Gesamtzahl von 4453 Containern den 351 Glas und den 535 Papiercontainern 3567 „Sonstige Container" gegenüber. Hierbei muss es sich somit um Container gehandelt haben, die unmittelbar nicht zur Sammlung von Glas- oder Papier, also zur Erfüllung des DSD-Vertrages, geeignet waren.
Somit waren 75,61 % der angekauften Container nicht DSD-„gebrauchsfähig".
Das Problem der Dosencontainer war beim KABV/BDSiS bekannt. Ausweislich des Protokolls der Verkaufsverhandlung vom 14.4.1992 heißt es: „Die Übernahme der Dosencontainer solle nur dann erfolgen, wenn sie in Glascontainer umfunktioniert werden können.
Da dies nach Auskunft der Firmen generell möglich wäre, wird davon ausgegangen, dass der KABV alle Dosencontainer übernimmt." Zeuge Pies antwortete in seiner Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuss am 5.6. auf die Frage das Abgeordneten Vogtel (CDU), ob auch Dosencontainer angekauft wurden: „Die sind in Glascontainer umgewandelt worden. (...) In dem Falle von Ruf, also von der Werft"
Ferner mussten die Container noch in der Containerwerft einheitlich lackiert werden, um den Vorgaben des DSD-Vertrages zu entsprechen.
Im zwischen der Fa. Transporte H. Ruf GmbH und dem KABV am 21.8.1992 geschlossenen und bis 1995 wirksamen Rahmenvertrag, auf den im Folgenden noch genauer eingegangen wird, waren folgende Preise vereinbart: Reparatur von Containern 35 DM/Monteurstunde (§ 2 Abs. 2) Umlackierung eines einzelnen Depotcontainers 170 DM (§ 2 Abs. 3) jeweils zuzüglich Kosten für Verbrauchsmaterial (§ 4) standortunabhängig 200 DM Transportkosten (§ 2 Abs. 1) alles jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer.
Dem Untersuchungsausschuss ist gemäß der bereits erwähnten Mitteilung des EVS nicht bekannt, wie viele der 4453 angekauften Container verschrottet wurden, bevor sie im DSD Geschäft eingesetzt wurden. Nach der Aussage des Zeugen Pies in der Sitzung vom 5.6. waren es 10-20 Prozent (= ca. 445-890 Stück)
Da die Container an den jeweiligen Standplätzen verkauft wurden, dürften bei den sofort verschrotteten Containern folgende Kosten je Container aufgetreten sein: 200 DM Transportkosten + Kosten in unbekannter Höhe für die Verschrottung jeweils zzgl. Mehrwertsteuer.
Der pauschale Kaufpreis der Container betrug zwischen 620 und 1400 DM pro Stück.