Depotcontainer

In den übrigen saarländischen Gemeinden standen insgesamt lediglich 13 lärmgedämmte Container. Mithin bestand dort aus Sicht des Zeugen Lang ein Bedarf am Lärmdämmung für 2.071 Container.

Im Vermerk des Zeugen Lang vom 03.07.1997 heißt es weiter: "Der Lieferant der Depotcontainer, die Firma SSI Schäfer, bietet nur ein Lärmpaket an. Den Einbau dieses Lärmpakets müsste eine Firma im Saarland durchführen. Derzeit einziger Anbieter für die Aufrüstung von dauerhaftem Lärmschutz im Spritzverfahren mit anschließender Versiegelung zum Schutz gegen Abrieb und Beschädigung ist die Firma Öpro-RecyclingSysteme, die hierfür ein eigen entwickeltes Verfahren einsetzt. Jedoch wurde die Firma Öpro wegen Unzuverlässigkeit gegenüber dem BDSiS in der Vergangenheit aus den Verfahren ausgeschlossen. Die Firma Spedition Harry Ruf hat nun dieses Verfahren übernommen und bietet uns dies zu den gleichen Konditionen an. Ein weiterer Anbieter ist die GKE. (...) Der Betrieb für das Duale System im Saarland schlägt die Auftragsvergabe entsprechend der o.g. Alternative 5 an die Gesellschaft Kommunaler Entsorgungsbetriebe mbH i.G. gemäß dem Angebot vom 25.06.1997 vor. Das Angebot bezieht sich auf eine Mindestmenge von 1.

Stück Depotcontainer. (...)"

Zu der Beschlussvorlage des Zeugen Lang vom 03.07.1997 erstellte das Rechnungsprüfungsamt eine Stellungnahme, in der zunächst auf die zwei angebotenen technischen Varianten eingegangen wird. Weiter heißt es: "Im übrigen tragen alle Systeme den Forderungen des § 22 Bundesimmissionsschutzgesetz und der TA Lärm Rechnung. Möglicherweise kommen inzwischen auch andere Systeme in Frage, die sowohl unter technischen als auch und wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorteilhaft sind. Eine freihändige Vergabe ist gemäß der VOL m. E. nicht begründet, da für unterschiedliche Systeme folglich auch mehrere Anbieter in Frage kommen. Das RPA schlägt vor, die Leistung gemäß § Abs. 3 a beschränkt auszuschreiben."

Der Vermerk des Zeugen Lang und der RPA wurden mit einem Beschlussvorschlag zur Aufrüstung der Depotcontainer auf Lärmschutzklasse I gemäß RAL-UZ 21 an 2.023 Depotcontainern dem Werksausschuss vorgelegt. Der Werkleiter sollte ermächtigt werden, den Auftrag an die Gesellschaft Kommunaler Entsorgungsbetriebe mbH i.G. entsprechend dem Angebot vom 25.06.1997 zu erteilen.

Der Auftrag belaufe sich auf 2.071 Stück Depotcontainer zum Preis von 835 DM je Stück.

Die Gesamtsumme des Auftrags betrug 1.729.285 DM zzgl. Mehrwertsteuer.

In der Sitzung des Werksausschusses vom 21.07.1997 folgte nach dem Verweis auf die Vorlage "eine lebhafte Diskussion, in der Bedenken geäußert wurden, dass möglicherweise ein durch öffentliche Ausschreibung erzieltes Gebot durch ein nachträgliches Gebot überholt worden sei. Zur Klärung der Frage, ob die Leistung bereits öffentlich ausgeschrieben worden ist, zieht der Werkleiter den Tagesordnungspunkt zurück."

Unter dem 14.08.1997 erstellte der Zeuge Lang einen Vermerk für die Sitzung des Werksausschusses am 25.09.1997. Hier heißt es unter der Überschrift "Erläuterungen": "Der Beschlussvorschlag wurde bereits in der Sitzung des Werksausschusses am 21.07. vorgelegt, wurde jedoch zurückgezogen, weil Zweifel über eine möglichen Verstoß gegen § 24 Nr. 2 VOL A in der Sitzung nicht ausgeräumt werden konnten. Eine Überprüfung des Vorgangs hat ergeben,

- dass bisher keine Ausschreibung stattgefunden hat, sondern lediglich ein früheres Angebot für eine freihändige Vergabe eingeholt worden war, das jedoch inzwischen technisch überholt ist und deshalb von der Werkleitung nicht weiter verfolgt wird; § 24 Nr. 2 VOL A ist in diesem Fall sonach nicht einschlägig.

- dass entgegen dem Votum des RPA vom 08.07.1997 auf die nunmehr vorgeschlagene Vergabe keine Ausschreibung durchzuführen ist, da das jetzt verwendete Verfahren zur Sanierung der Glascontainer eine von der GKE i.G. erarbeitete technische Neuentwicklung ist, die fachlich dem System der Firma SSI Schäfer vorzuziehen ist. Nach § 3 a Nr. 2 b) VOL A kann der Lieferauftrag sonach ohne vorherige öffentliche Vergabebekanntmachung im Verhandlungsverfahren vergeben werden. (...)"

Im übrigen entspricht der Vermerk im wesentlichen dem Vermerk des Zeugen Lang vom 03.07.1997.

Unter dem 12. September 1997 gab das RPA u.a. folgende Stellungnahme ab: "Zwar vertritt das RPA nach wie vor den Standpunkt, dass die Leistung gemäß § 3 Nr. 1 (3) der VOL A beschränkt ausgeschrieben werden sollte, dennoch wäre gegen eine Vergabe an die GKE i.G. auf Grund der Vorteilhaftigkeit nichts einzuwenden. Ein Verzicht auf Ausschreibung ist ebenfalls ­ wie in der Vorlage angegeben ­ dadurch zu rechtfertigen, dass die Umrüstung lediglich eine Verbesserung gemäß § 3 a Nr. 2 b VOL A darstellt. (...)"

In Kenntnis dieser Vermerke beschloss der Werksausschuss am 25.09.1997 die Aufrüstung des Lärmschutzes an 2.084 Depotcontainern. Der Werkleiter Prof. Bähr wurde ermächtigt, den entsprechenden Antrag an die Gesellschaft Kommunaler Entsorgungsbetriebe mbH i.G. entsprechend dem Angebot vom 25.06.1997 zu erteilen. Der Auftrag belief sich auf 2.

Stück Depotcontainer zum Preis von 835 DM je Stück. Die Gesamtsumme des Auftrags betrug 1.740.140 DM zzgl. Mehrwertsteuer. Die Durchführung des Auftrags sollte in den Jahren 1997/1998 erfolgen. Die Finanzierung war ausweislich des Protokolls der Sitzung durch Rückstellungen in Höhe von 1.690.000 DM im Wirtschaftsjahr 1996 gesichert; der Restbetrag von 50.140 DM werde aus Instandhaltungsmitteln des Jahres 1997 gedeckt.

Die GKE i.G. hatte zum damaligen Zeitpunkt drei Mitarbeiter. Die gebildeten Rückstellungen waren bei der Preisbildung des Depotcontainerkaufvertrages als Preisabzug relevant.

Am 25.06.1997 erteilte der Betroffene Prof. Bähr als Werkleiter des BDSiS der GKE den Auftrag zur Durchführung der Lärmschutzmaßnahmen. Ausweislich der Antwort der GKE vom 11. Dezember 2002 auf den 9. Beweisbeschluss des "Bähr-Untersuchungsausschusses" vom 17.04.2002 (Ziffer 10) wurde der Auftrag wie folgt abgewickelt: "Bei der GKE handelt es sich um eine personenlose Gesellschaft. Für die Lärmdämmung, welche in den Jahren 1998 und 1999 durchgeführt wurde, bediente sich die GKE des A.S.S. Eigenbetriebes Saarbrücken (laut Rechnungsstellung). (...) Für die Lärmdämmung bediente sich der A.S.S. Eigenbetrieb der Firma Feutron in (...) Greiz (...).