Kreditkarte

Die BG AVA Velsen hat im Jahre 2000 ein Gutachten des als Zeugen ebenfalls vernommenen Sachverständigen Scheper eingeholt zur Frage der Vergabe des Vertrages für die Aufbereitung der in der AVA Velsen anfallenden Hausmüllverbrennungsschlacke. Während ursprünglich als Standort für eine Schlackenaufbereitungsanlage das planfestgestellte Gelände der BG AVA Velsen vorgesehen worden war, legte die Geschäftsführung der BG AVA Velsen Berechnungen vor, wonach der Betrieb der Schlackenaufbereitungsanlage auf diesem Gelände unwirtschaftlich sei. Den Zuschlag erhielt nach den Feststellungen des Sachverständigen Scheper eine Bietergemeinschaft aus den Firmen Pescher, ASS GmbH, der Landeshauptstadt Saarbrücken und SOTEC. Im Hinblick darauf, dass eine Schlackenaufbereitungsanlage nicht zur Verfügung stand, wurde nach der Feststellung des Untersuchungsausschusses die in der MVA Velsen anfallende Hausmüllverbrennungsschlacke nach Heinitz verbracht, dort mit Magneten von Metallschrott befreit und für die Formung des dortigen Deponiekörpers eingesetzt. Eine Aufbereitung über die Entfernung des Schrottes hinaus konnte vom Untersuchungsausschuss nicht festgestellt werden für die Zeit von 1997 bis ins Jahr 2000. Ab dem Jahre 2000 erfolgte eine "Verwertung" insofern, als nahezu sämtliche Mengen der anfallenden Schlacke, für die Transportkosten in Höhe von DM 16,20/t und Aufbereitungskosten von DM 23,60/t gezahlt wurden, auf Deponien des KABV angeblich zur Rekultivierung von Deponien verwendet wurde. Nicht erklärt werden konnte, warum die Schlacke, die als Ausgleichsmasse für Deponien - statt Bergematerial der Deutschen Steinkohle AG/Saarbergwerke AG eingesetzt wurde - zuvor noch mit Kostenaufwand (DM 23,60) seit 1997 aufbereitet werden musste.

Im Hinblick auf das eingeholte Gutachten des Sachverständigen Scheper hat die BG AVA Velsen eine fristlose Kündigung gegenüber einem der Geschäftsführer ausgesprochen, der im Jahre 1997 den Vertrag den Aufsichtsgremien empfahl, beschließen liess und unterzeichnete.

Der Untersuchungsausschuss hat weiterhin die Vergabe von Aufträgen ohne Ausschreibung auch im Zusammenhang mit der BG AVA Velsen festgestellt. So sind Revisionsaufträge in Millionenhöhe an die Fa. van Roll vergeben worden, die die Anlagen der SOTEC-Anlage in Freiburg lieferte.

Einer Vielzahl von Sachverhalten war der Untersuchungsausschuss aus Zeitgründen gehindert nachzugehen. So wurde beispielsweise im Jahre 1993 für das Büro des Betroffenen Kunst mit

161 nicht unerheblichem Kostenaufwand angeschafft, die von einer Galerie geliefert wurde, an der der Betroffene beteiligt war.

Der Untersuchungsausschuss hat sich der Frage, dass dem Betroffenen eine Kreditkarte vom KABV/EVS zur Verfügung gestellt wurde und der Betroffene bemerkenswert häufige Fahrten, teilweise in Begleitung seiner Ehefrau, in die Schweiz unternahm ebenfalls nicht umfassend widmen können.

Auch der Gesamtkomplex "Zwischenraum" im Zusammenhang mit der AVA Velsen konnte nicht behandelt werden. Obwohl im Jahre 1996 der Architekt Rolf Schmidt aus Eschborn beauftragt war, die AVA Velsen zu planen und die Baumaßnahme durchzuführen, wurde ein Büro für Interior Design - ohne Ausschreibung - beauftragt, die Inneneinrichtung zu planen.

Das Büro für Interior Design, Nauwieser Straße 12, 66111 Saarbrücken bestand aus der Dipl.

Kff. Stephanie Bähr, der Tochter des Betroffenen, Frau Dipl.-Designerin Sabine Herresthal u.

Herrn Peter Schütz. Mit Schreiben vom 18.09.1996 verwahrte sich der beauftragte Architekt für die AVA Velsen gegen die Beauftragung des Innenausbaus an das Büro des "zukünftigen Schwiegersohnes" des Betroffenen. Er sehe darin eine massive Verletzung seiner Vertragsrechte. Nach dem Untersuchungsausschuss vorliegenden Unterlagen sind für Haustechnik und Bau zusätzliche Planungskosten in Höhe von 94 TDM angefallen. (Änderungen der Zeichnungen für Stark- und Schwachstrominstallation, Beleuchtung/teilweise vollständige Neuerstellung von Zeichnungen auf neuen Grundlagenplänen, bei Heizung, Lüftung, Sanitär und Kälte eine Neufestlegung der Heizungstrassenführungen, Neuabstimmungen von Kanalführungen) Mehrleistungen im Innenausbau für Bodenbeläge, Magnettapeten, Terracottaputz oder Glasfasertapete in Höhe von DM 238.234,00 fielen an, es wurden Umänderungen am Rohbau bei bereits gemauerten Wänden im Nassbereich vorgenommen, die pauschal mit DM 9.000,00 in Ansatz zu bringen waren. (Bei der Bauausführung standen Minderleistungen in Höhe von DM 211.279,96, Mehrleistungen in Höhe von DM 238.234,60 und Umänderungen im Rohbau DM 9.000,00, demnach DM 35.000,00 Mehrungen gegenüber.)

Im saarländischen Umweltministerium wurden seinerzeit - Minister war Herr Prof. Dr. Leonhardt, Staatssekretär Herr Heiko Maas - Untersuchungen vorgenommen, inwieweit der Betroffene oder der Geschäftsführer der AVA Velsen eigenmächtig gehandelt habe. Konsequenzen wurden diesbezüglich nicht ergriffen. Diesen Komplex hat der Untersuchungsausschuss allerdings nicht weiter untersucht.

162

IV. Gibt es im Zusammenhang mit den Positionen A. bis C. Nachteile beziehungsweise Schäden bei EVS und/oder Tochterunternehmen und sind hierzu Verantwortlichkeiten feststellbar, namentlich: Welche Schritte sind zu unternehmen, eingetretene Schäden wieder gutzumachen und zukünftig Nachteile vom Gebührenzahler abzuwenden?"

Zu diesem Teil des Untersuchungsauftrages wird im Rahmen der Bewertung (Teil E) Stellung genommen, soweit es nicht schon Gegenstand der vorstehenden Ausführungen im Teil D I-IV war.