Containerwerft

Ab der "Vergabe" entwickelte sich der Betrieb der Containerwerft zu einer wahren Goldgrube für das Völklinger Unternehmen. Dabei ist als Ergebnis der Beweisaufnahme festzuhalten, dass "Beauftragung" und "Kontrolle" der einzelnen in Rechnung gestellten Arbeiten des Völklinger Unternehmers nicht nachvollziehbar waren und der Verdacht entsteht, dass im Zusammenhang mit dem Betrieb der Containerwerft über Jahre hinweg Gelder zumindest massiv verschleudert wurden und Verantwortliche hiervon hätten Kenntnis haben müssen.

Von 1992 bis 1997 wurden Container im Werte von 14,2 Mio. DM angeschafft, die zu einem Betrag von 11 Mio. DM auf 6 Jahre "abgeschrieben" wurden (obwohl die Lebensdauer der Container 10 Jahre beträgt, wurde eine außergewöhnlich hohe Abschreibung gewählt, was bei dem unten aufgeführten Verkauf der Container nicht unerheblich ist und das Ergebnis des BDSiS "bilanzpolitisch" verschlechterte), und es wurden in dieser Zeit an diesen Containern Reparatur und Transportarbeiten im Gesamtwert von 17,2 Mio. DM durchgeführt. So wurden z. B. DM (von 1992 bis 2001).

Der Vertrag mit der Fa. Ruf wäre 2000 ausgelaufen. Eine Neu-Ausschreibung 2002 erfolgte jedoch erst, als sich die Konstituierung des Untersuchungsausschusses abzeichnete. Die Neu-Ausschreibung führte zu einem reduzierten Vertragswert/Jahr von statt früher 1,8 Mio. DM auf 400 TDM. Der AR-Vorsitzende der GKE, der Völklinger Bürgermeister Diehl, führte dies "auf einen Preisverfall bei den Entsorgungskosten zurück".

4. Die Ausschreibung der Containerwerft 1995 war manipuliert.

Obwohl der Werftvertrag zum 31.12.1994 auslief, wurde erst eine Ausschreibung in der 2. Jahreshälfte des Jahres 1995 durchgeführt und zwar beginnend mit einem Vorauswahlverfahren, das mit einer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union ausgeschrieben wurde. Diese Ausschreibung erhielt im Vorhinein nach der Aktenlage (vor ihrer Veröffentlichung) die Saarbrücker A.S.S. unter ihrem Geschäftsführer Herrn Lothar Deimling "wie telefonisch besprochen".

Bereits die Ausschreibungsbedingungen sahen Bedingungen vor, die redlicherweise gar nicht erforderlich waren: So wurde ein mobiles Containerwaschgerät gefordert, das ingesamt nur dreimal in der gesamten Bundesrepublik vorhanden ist (und naturgemäß bei dem Unternehmen vorgehalten wird, das seit 1992 die Containerwerft betrieb und das auch 1996 den Zuschlag erhalten sollte). Es wurde eine anzumietende Fläche von 2.000 m2 mit Ölabscheider gefordert, um Container zu lagern. (Obwohl nach den Feststellungen des eigenen Rechnungsprüfungsamtes ein derartiges Flächenvolumen wohl schwerlich erforderlich gewesen sein dürfte, ebensowenig wie ein Ölabscheider! Für neue Container war ein Ölabscheider wohl ganz und gar überflüssig!) Hausintern legte der BDSiS Ausschreibungsbedingungen fest, an die man sich selbst später nicht halten wollte: Voraussetzung sei, dass das Unternehmen, das sich bewerbe, die Leistungen aus eigener Kraft und eigenen Mitteln erbringen könne. Wichtig sei der Gesichtspunkt der Mittelstandsförderung ebenso wie der Umstand, dass ein Unternehmen, das die Containerwerft betreiben sollte, selbst nicht mit der Abfuhr von Wertstoffcontainern befasst sei.

Von 12 Unternehmen, die sich auf das Vorauswahlverfahren hin bewarben, wurden von Vorneherein 7 unter Berücksichtigung dieser "Ausschreibungskriterien" ausgeschlossen: Während ein Unternehmen als "zu groß" bezeichnet wurde und dies damit begründet wurde, dass im Falle von Unstimmigkeiten die Einflussmöglichkeiten des BDSiS auf das Unternehmen "wohl nicht gegeben seien", schloss man ein weiteres Unternehmen aus dem Bieterkreis deshalb aus, weil Jahre zuvor das Unternehmen für ein anderes Sammelsystem von Wertstoffen geworben habe. Dies sei eine Interessenkollision. Während andere Unternehmen ausgeschlossen wurden mit der Begründung, sie bzw. im Firmenbund stehende Schwester- oder Tochterunternehmen befassten sich mit der Abfuhr von Wertstoffcontainern in saarländischen Gemeinden, wurde sowohl die Saarbrücker A.S.S. als auch das Völklinger Entsorgungsunternehmen, das die Containerwerft seit 1992 betrieb und gleichzeitig Wertstoffcontainer abfuhr, zugelassen, obwohl beide Unternehmen das Ausschlusskriterium (Abfuhr von Wertstoffcontainern) erfüllten.

Dies kann Herrn Prof. Dr. Bähr nicht verborgen geblieben sein, kannte er doch die Beteiligten.

Neben A.S.S. GmbH und Ruf GmbH wurden drei weitere Unternehmen zugelassen, die sei es verdeckt, sei es offenkundig von dem Völklinger Entsorgungsunternehmen abhängig waren: Bei einem der Unternehmen (einer Ein-Mann-Firma, die wohl schwerlich das Volumen einer Containerwerft wie gefordert aus eigener Kraft hätte erbringen können) handelte es sich erklärtermaßen um das Subunternehmen der Völklinger Entsorgerfirma Ruf (das noch bis ins Jahr 2000 hin für den Abtransport und das Aufstellen von Containern DM 80,00 verlangte - siehe unten Preise). Zwei aus Nordrhein-Westfalen stammende Firmen hatten unmittelbaren Bezug zu den Völklinger Entsorgungsunternehmen: Der Geschäftsführer der ersten Firma (Öpro Recycling) stammt aus Völklingen, hatte eine Mietwohnung beim Geschäftsführer des Völklinger Entsorgungsunternehmers Ruf bezogen und nutzte von dem Völklinger Entsorgungsunternehmer angeschaffte und finanzierte Fahrzeuge. Eine zweite Firma aus dem Ruhrgebiet ist offensichtlich personenidentisch mit der Fa. Öpro Recycling, benutzte die gleiche Betriebsstätte und befasste sich vor allen Dingen keinesfalls nach ihrem handelsregisterrechtlich erfassten Gesellschaftszweck mit dem Betrieb einer Containerwerft. Der Steuerberater der Völklinger Entsorgungsfirma, die den Zuschlag erhielt, "kümmerte" sich auch um die Angebote der anderen privaten Anbieter (außer A.S.S. GmbH), so die Aussagen