Der KABV hat für diese fiktiven Störstoffe zwar DM 17900t Abfuhr bezahlt diese Menge an Störstoffen fällt jedoch nicht

1 Was die 25-%-ige Menge des DSD anbelangt, gilt folgendes: Gem. § 2 Nr.3 des Vertrages zwischen der Dualen System Deutschland GmbH und dem Kommunalen Abfallentsorgungsverband vom 23.06.1992 geht das Eigentum an den gebrauchten Verkaufsverpackungen mit der Abholung durch den KABV bzw. mit dem Einwurf in den Sammelbehälter auf den KABV über. Dieser ist verpflichtet, es auf Dritte zu übertragen, es sei denn, er übernimmt ausnahmsweise im Einvernehmen mit dem Dualen System Deutschland die Vermarktung der Wertstoffe selbst. Nach § 6 Zff. 1 S. 4 des Vertrages ist geregelt, dass auch der KABV Verwerter sein kann.

Im Zusatvertrag vom 01.07.1994 ist in § 5 Ziff. 4 geregelt, dass der KABV ganz oder teilweise die Vermarktung von Verkaufsverpackungen aus Glas und/oder Pappe/Papier/Karton (PPK) selbst übernehmen kann, wenn eine den Anforderungen der Verpackungsverordnung entsprechende Wiederverwertung der Wertstoffe gewährleistet ist, der zuständige Garantiegeber dem zustimmt und das Duale System Deutschland GmbH mit den Kosten der Wiederverwertung nicht belastet ist.

In der zweiten Zusatzvereinbarung vom 31.07./04.08.2000 ist geregelt, dass abweichend von § 6 des Ausgangsvertrages der Entsorger das Recht hat, alle marktgängigen Materialfraktionen wie Glas, Pappe/Papier/Karton, Weissblech und Aluminium entweder allein oder gemeinsam mit einem Garantiegeber oder ausschliesslich über einen Garantiegeber zu verwerten und zu vermarkten.

Somit ist der EVS spätestens seit der letzten Regelung Eigentümer auch des auf die DSD AG entfallenden 25-%-igen Anteils.

Die Kostenverteilung zwischen dem Dualen System Deutschland und dem KABV/BDSiS, später EVS, ist so geregelt, dass die Duale System Deutschland AG (früher eine GmbH) die Kosten für 25 % des ge 192 sammelten Pappe/Papier/Karton zahlt, jedoch gedeckelt auf 60 kg/Einwohner des Saarlandes.

Alles übrige Pappe/Papier/Karton wird als sogenanntes "hoheitliches Papier" bezeichnet, das mit der Sammlung ins Eigentum des KABV, heute EVS übergeht. Er hat jedoch zu keinem Zeitpunkt Anstalten unternommen, selbst die Vermarktung von Pappe, Papier und Karton, also seines Eigentums in die Hand zu nehmen.

Sofern die Jahresabschlüsse Positionen für Erlöse für PPK aufweisen, handelt es sich in den Jahren 1992 bis 1997 nicht um Erlöse aus der Papiervermarktung, sondern die Zahlungen durch das Duale System.

Ein Hinweis seitens der Wirtschaftsprüfer, dass der KABV/EVS sein Eigentum verschleudert, findet sich an keiner Stelle der testierten Jahresabschlüsse!

Vielmehr trat der KABV, später der EVS, immer nur als Aktivzahler auf: Den Entsorgungsunternehmen, die ohne Ausschreibung das Abfahren von Pappe, Papier und Karton besorgten, zahlte der BDSiS DM 12,00/Einwohner und Jahr, d. h.