Steuer

Transporte bildet der Kooperationsvertrag zwischen der ABW und der SVI vom 15.07.1998: „Die SVI stellt über die ASS freie Transportkapazitäten zum Transport von Restmüll nach Neunkirchen und Velsen zur Verfügung"

Die Sperrmülltransporte in Schlackecontainern erfolgten von Illingen nach Velsen zunächst versuchsweise ab Ende 1998, in größerem Umfang in den Jahren 2000 und 2001 bis Januar 2002. Ziel sei es gewesen ­ so der Zeuge Vogel ­ in Illingen den Sperrmüll vorzuzerkleinern, damit dieser für die AVA Velsen besser handhabbar würde. Man habe nämlich versucht, ohne Vorzerkleinerung in Velsen Sperrmüll zu verbrennen, dies habe jedoch zu Problemen mit der Anlage geführt.

2001 habe man diese Sperrmülltransporte gestoppt, man habe in Velsen versucht, den Sperrmüll dann so anzunehmen und ihn über eine so genannte Sperrmüllschere zu kleinern.

Zutreffend ist, dass es durch diese Sperrmülltransporte in den Schlackecontainern zu Beschädigungen und entsprechend zu Reparaturaufwand gekommen ist. Die BG AVA Velsen hat Anfang November 2000 den Reparaturaufwand aus der Benutzung der Schlackecontainer zu Sperrmülltransporten mit ca. 2.000 bis 3.000 DM je Container ermittelt. Es waren ca. 42 von 50 Containern beschädigt. Der jährliche Gesamtaufwand zur Reparatur der Container wurde mit 78.000 DM / Jahr beziffert.

Von der BG Velsen war ohnehin ein „normaler" ­ immer entstehender ­ Reparaturaufwand von 35.000 DM / Jahr kalkuliert. Der höhere Reparaturaufwand bis zu den bezifferten 78.000 DM / Jahr beläuft sich damit auf 43.000 DM / Jahr - dieser außerordentliche Reparaturaufwand wurde den Sperrmülltransporten zugeordnet und der ABW in Rechnung gestellt.

Die Aufteilung der Reparaturkosten wurde aufgrund der so vorgenommenen Kalkulation pauschal vereinbart: 45 % BG AVA Velsen ­ 55 % ABW.

Die Unterscheidung der Schäden und die Zuordnung zu den Ursachen geht davon aus, dass durch die bestimmungsgemäße Verwendung, d.h. durch den Schlacketransport, an den beweglichen Teilen der Container (Verschlussratsche, Rollen, Dichtungsprofile und Kappenlager) Verschleißerscheinungen auftreten.

Für die Sperrmülltransporte dagegen sind infolge der Beladung und durch behelfsmäßiges Rangieren auf dem Deponiegelände mit einer Raupe Kollisionsspuren, Metallausrisse und sonstige grobe Beschädigungen kennzeichnend.

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In der Folge hat man dann immer nur pauschal abgerechnet, nachdem einmal die Schäden kalkuliert wurden. Die Unterscheidung der Schäden nach Ursachen wurde lediglich vor der Festlegung der pauschalen Regulierungsanteile durchgeführt.

Die Jahre 2000 und 2001 wurde so zwischen BG AVA Velsen und KABV/ABW abgerechnet. Da nur 2000 und 2001 verstärkt Sperrmüll transportiert wurde, Ende 1998 nur versuchsweise begonnen wurde, wurden auch nur diese beiden Jahre abgerechnet.

Der Zeitraum 1998 bis 1999 wurde nicht gesondert abgerechnet.

Der Zeuge Vogel führte vor dem Untersuchungsausschuss weiter aus, dass die Mitbenutzung der Container für Sperrmülltransporte im Rahmen der Beteiligung an den Reparaturkosten bzgl. der dadurch verursachten Schäden bezahlt worden sei.

6. Schaden bei Betriebsmittelstoffen Entgegen der Behauptung der CDU-Fraktion, dass die Einvernahme von Zeugen ergeben habe, dass der Einkauf von so genannten Betriebsmittelstoffen ohne jegliche Ausschreibung durch die SOTEC bei der MVA Velsen organisiert war und somit ein Preiswettbewerb völlig unterbunden wurde, haben übereinstimmend die Zeugen Reinshagen und Vogel vor dem Untersuchungsausschuss bekundet, dass die SOTEC in Bezug auf die Betriebsmittel in der Regel Ausschreibungen durchgeführt habe. In der Regel seien dann die Betriebsmittel für 1 Jahr fest gewesen. Bei der Ausschreibung sei jeweils der Bestbieter ermittelt worden (so Zeuge Reinshagen). Reinshagen gab weiter an, dass er gar keinen anderen Weg kenne bei der SOTEC.

Für Neunkirchen werde der Bedarf des Werkes spezifiziert und an den Zentraleinkauf in Saarbrücken gegeben, die dann die Ausschreibungen durchführen würden

Der Zeuge Vogel gab zu diesem Themenkomplex an, dass er zwar nicht wisse, in welchen Jahren Ausschreibungen bzgl. der Betriebsmittel für Neunkirchen gemacht wurden, er wisse aber, dass diese Ausschreibungen regelmäßig gemacht wurden.

Unter Ausschreibung verstehe er nicht unbedingt immer das öffentliche Vergaberecht, sondern auch immer dann, wenn man einen Wettbewerb durchgeführt habe, insofern auch Preisanfragen. Ein Preiswettbewerb sei auch so erzeugt worden. Solange er bei der SOTEC beschäftigt war, habe man für alles und jedes eine Ausschreibung durchgeführt, von Anfang an.

In Bezug auf Velsen sagt der Zeuge Vogel weiter aus, dass die Betriebsmittel in Velsen direkt am Anfang, 1997, ausgeschrieben worden seien, danach habe es immer mal

273 wieder Preisanfragen gegeben. Die letzte größere Preisanfrage habe es im Dezember 2002 gegeben, in dem sich Velsen an einer Anfrage der SOTEC mit den „Velsen Mengen" beteiligt habe.

Die Anlagen bräuchten zudem eine just-in-time Belieferung, ein laufender Lieferantenwechsel sei sicherlich problematisch.

Auch bei einem längerfristig gleichen Lieferanten seien die Preise nicht immer gleich geblieben, die Preise wurden dem Marktgeschehen angepasst.

7. Kein Anreiz zu kostengünstiger und wirtschaftlicher Geschäftsführung

Zutreffend ist, was das MHKW Neunkirchen anbelangt, dass dort ein sog. Cost-PlusFee Modell umgesetzt wurde. Dies bedeutet, dass die effektiven Kosten plus einen Aufschlag auf diese Kosten als sozusagen im Voraus vereinbarter Gewinn des Unternehmens abgerechnet werden.

Mit der SOTEC ist ein variabler Verbrennungspreis vereinbart, der aus den nachgewiesenen tatsächlichen Finanzierungs- und Betriebskosten des MHKW Neunkirchen und einem Aufschlag für Wagnis und Gewinn gebildet werden sollte (Aufschlag von 6 % auf die Betriebskosten und 4 % auf die Kapitaldienstraten).

Zum Vorwurf der CDU, die SOTEC habe aufgrund dieser Konstellation (garantierter Gewinn) gar kein Interesse daran, die Anlage in Neunkirchen möglichst kostengünstig zu betreiben, äußerte sich der Zeuge Vogel, dass so lange er es kenne, es ein Selbstverständnis der Leute, die dort arbeiten sei, die Anlage nach den wirtschaftlichsten Grundsätzen zu leiten.

Neunkirchen sei zwar ein Cost-Plus-Fee - Modell, er kenne es aber nicht, dass dieses Modell dazu benützt würde, um die Kosten hochzutreiben, um an dem „fee" zu verdienen.

Das sei ein zudem ein langfristiger Vertrag und solche Verträge würden nur funktionieren, wenn man sich nach langer Zeit auch noch in die Augen schauen könne. Das ginge nur, wenn sich der Vertragspartner nicht übervorteilt fühlten. In Neunkirchen können der EVS und die SOTEC sich nach Meinung Vogels noch in die Augen schauen.

Im Übrigen ist es zwar auch in Bezug auf die BG AVA Velsen zutreffend, dass der BG Velsen ein Gewinn nach Steuern von 2 Mio. DM zusteht (vgl. die Ausführungen oben).