Fortbildung

Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode 72

Problematisch ist die steuerliche Behandlung der Aufwandsentschädigung. Die Krankenhäuser zahlen ihren ehrenamtlich tätigen Patientenfürsprechern/innen eine geringe Aufwandsentschädigung. Bei der Schaffung des Amtes war den Patientenfürsprechern/innen eine steuerliche Freistellung versprochen worden. In der Regel gab es bisher auch keine Probleme, da die meisten Finanzämter diese Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26

EStG behandelten. Inzwischen gibt es jedoch hier Probleme hinsichtlich der steuerlichen Freistellung. Auf Initiative des Ministeriums für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales bemüht sich das Ministerium für Finanzen und Bundesangelegenheiten, die Angelegenheit auf Bundesebene im Sinne der Patientenfürsprecher/innen zu regeln.

Arbeitsgemeinschaft Saarländischer Patientenfürsprecher/innen (ASP)

Die saarländischen Patientenfürsprecher/innen haben sich zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen, die dem gegenseitigen Erfahrungsaustausch und der internen „Fortbildung" durch Besuche unterschiedlicher medizinischer Einrichtungen, Vorträge und Diskussionen mit Angehörigen unterschiedlicher Berufsgruppen dient.

Die Arbeitsgemeinschaft wählt alle zwei Jahre aus ihrer Mitte einen Vorstand und trifft sich in der Regel zweimal jährlich zu Mitgliederversammlungen.

Der Vorstand der ASP vertritt die Interessen der Patienten/innen in der Saarländischen Krankenhauskonferenz gem. § 13 SKHG und wirkt in der Jury mit, die den Saarländischen Pflegepreis, den Friederike-Fliedner-Pflegepreis, vergibt.

Die ASP verfügt über keine eigenen Finanzmittel und kann deshalb auch keine eigene Geschäftsstelle unterhalten. Die Saarländische Krankenhausgesellschaft (SKG) hat deshalb die Geschäftsstellenfunktion für die ASP übernommen. Die Zusammenarbeit zwischen dem Vorstand der ASP und der SKG funktioniert reibungslos.

Kindgerechte Versorgung im Krankenhaus

In den saarländischen Krankenhäusern werden jedes Jahr mehr als 25.000 Kinder im Alter von 0 bis 15 Jahren voll- oder teilstationär behandelt. Die kindgerechte Krankenhausversorgung ist auf hohem Niveau flächendeckend gewährleistet.

Im Jahr 1997 hatte die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) auf Initiative des Saarlandes Grundsätze für die Verbesserung der kindgerechten Krankenhausversorgung beschlossen. Im Jahr 2003 haben die einzelnen Länder für die GMK eine Zwischenbilanz über die getroffenen Maßnahmen gezogen. Diese Bilanz sieht für das Saarland sehr positiv aus:

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1. In den Krankenhäusern, die über eine pädiatrische Fachabteilung verfügen, werden die Kinder überwiegend dort und nicht in anderen Fachabteilungen betreut. In den übrigen Krankenhäusern werden nach Bedarf Kinderärzte hinzugezogen. Es ist sichergestellt, dass die pflegerische Betreuung kranker Kinder und Jugendlicher in nichtpädiatrischen Fachabteilungen durch examinierte Kinderkrankenschwestern erfolgt.

Kranke Kinder werden nicht gemeinsam mit Erwachsenen untergebracht.

2. Alle saarländischen Krankenhäuser ermöglichen die Mitaufnahme einer Begleitperson des kranken Kindes.

3. An allen Krankenhausstandorten mit allgemein-pädiatrischen Abteilungen ist der Schulunterricht für schulpflichtige Patienten eine ständige Einrichtung. In den anderen saarländischen Krankenhäusern wird der Unterricht für kranke Kinder und Jugendliche bei Bedarf durchgeführt.

Die Landesregierung sorgt darüber hinaus durch vorausschauende Krankenhausplanung dafür, dass auch zukünftig die stationäre Akutversorgung kranker Kinder gewährleistet bleibt. Wegen der rückläufigen Entwicklung der Geburtenzahl ist zwar eine Anpassung der pädiatrischen Behandlungskapazitäten unumgänglich. Deshalb werden mit dem laufenden Krankenhausplan 2001 ­ 2004 die pädiatrischen Betten von 388 auf 357 reduziert. Alle Standorte bleiben jedoch erhalten.

Folgende strukturelle Verbesserungen wurden bzw. werden in den kommenden Jahren vorgenommen:

· Die Anzahl der Krankenhäuser mit pädiatrischen Betten wurde von sechs auf acht erhöht, weil auch im St. Michael-Krankenhaus Völklingen und im St. JosefKrankenhaus Dudweiler pädiatrische Betten zur Versorgung von kranken Neugeborenen eingerichtet wurden.

· In den Universitätskliniken des Saarlandes werden neben den bisher schon vorgehaltenen 14 Betten für Kinderkardiologie weitere 14 Betten für Kinderonkologie vorgehalten.

· Im Klinikum Saarbrücken wurden Kinderheilkunde und Kinderchirurgie im "Zentrum für operative und konservative Kinderheilkunde" zusammengefasst. Hierzu gehört auch die neue Tagesklinik für die teilstationäre Behandlung insbesondere onkologisch erkrankter Kinder mit zehn Plätzen.

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· Die Kinderklinik Kohlhof wird um eine geburtshilfliche Abteilung ergänzt, so dass hier ein Perinatalzentrum zur optimalen Versorgung von Frühgeborenen und kranken Neugeborenen entsteht. Die Geburtshilfe im St. Josef-Krankenhaus Neunkirchen und im Städtischen Klinikum Neunkirchen wird geschlossen.

· Die Kinder- und Jugendpsychiatrie der Universitätskliniken des Saarlandes wird ihre Leistungsfähigkeit durch folgende Maßnahmen optimieren:

- Einrichtung einer Tagesklinik (bettenneutral),

- Schaffung einer eigenständigen Abteilung mit Professur für Kinder- und Jugendpsychiatrie (ab 1.9.2003),

- Neubau für den stationären Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie und funktionsgerechter Umbau der bisherigen Räumlichkeiten zur Unterbringung der Tagesklinik. Dieses Vorhaben wurde zur Finanzierung im Rahmen des Hochschulbauförderungsgesetzes angemeldet.

· In St. Wendel wird seit 1. September 1999 die Tagesklinik Johann von OppenheimHaus als Außenstelle der Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie der SHGKliniken Sonnenberg betrieben.

Um Kindern und Eltern einen erforderlichen Krankenhausaufenthalt so nutzbringend und angenehm wie möglich zu gestalten, haben die saarländischen Krankenhäuser folgende Projekte realisiert:

· Schulunterricht im Krankenhaus,

· Logopädie und pädiatrische Krankengymnastik im Krankenhaus,

· Kunst- und Spieltherapie,

· Klinikclowns,

· Bibliothek für Kinder,

· Zusammenarbeit mit Selbsthilfe- und Fördervereinen,

· Kindgerechter Speiseplan,

· Mitaufnahme von Begleitpersonen (teilweise kostenfrei), auch von Geschwistern,

· Mutter/Vater-Kind-Zimmer in der Geburtshilfe,

· Spielplatz/Spielecken,

· Kindgerechte Patientenzimmer,

· Vollzeit-Rooming-In in der Geburtshilfe.