Unterstützung bei Berufungen von Professoren durch externe Berater

Bei der Berufung von Professorinnen und Professoren an die Universität Bremen sowie an die Hochschulen kommt es darauf an, die Bewerberinnen und Bewerber gezielt auszusuchen, und ein hohes Niveau sicherzustellen.

Die Prüfung der fachwissenschaftlichen Qualifikation sowie der zusätzlichen nötigen Qualifikationen, z. B. internationale Erfahrungen, Organisationsfähigkeit sowie Erfahrungen in der Drittmittelbeschaffung, ist nicht mehr ausschließlich durch die Universität zu leisten. In diesem Zusammenhang wurde in der Vergangenheit auf die Beratung durch Dritte zurückgegriffen, die die Universität unterstützten.

Wir fragen den Senat:

1. Inwiefern und in wie vielen Fällen wurde die Unternehmensberatung Kienbaum in die Auswahl von Professorinnen und Professoren für die Hochschulen des Landes Bremen einbezogen?

2. Wie hoch waren die dadurch entstehenden Kosten pro Berufung (sowie die Gesamtsumme)?

3. Welche Erfahrungen konnte die Unternehmensberatung Kienbaum in der Vergangenheit bei Berufungsverfahren sammeln, bevor sie eine Beratungstätigkeit bei Berufung im Lande Bremen begann?

4. Wie schätzt der Senat die durch ehrenamtliches Engagement im Lande Bremen angebotene Möglichkeit ein, bei den Berufungen Unterstützung zu leisten?

5. Inwiefern ist eine Einbeziehung des Bremer Senior Service e. V. möglich, um mit geringeren Kosten eine entsprechende Dienstleistung zu erhalten?

Die Hochschulen bereiten ihre Berufungsvorschläge sehr sorgfältig vor. Dazu gehört es auch, Wissenschaftler anderer Hochschulen oder Forschungseinrichtungen in die Berufungskommissionen aufzunehmen, insbesondere dann, wenn es sich um Fachgebiete handelt, die in der eigenen Hochschule erst aufgebaut werden sollen. Die Fachhochschulen beziehen zuweilen auch erfahrene Berufspraktiker in die Berufungskommissionen ein. Diese Art der externen Beratung bleibt in den folgenden Antworten unberücksichtigt.

1. Inwiefern und in wie vielen Fällen wurde die Unternehmensberatung Kienbaum in die Auswahl von Professorinnen und Professoren für die Hochschulen des Landes Bremen einbezogen?

Die Firma Kienbaum wurde bei 34 Berufungsverfahren der Universität Bremen beratend tätig. Art und Umfang der Beratung wurde zwischen der Firma und den Berufungskommissionen vereinbart. In den meisten Fällen erstellten die beteiligten Mitarbeiter der Firma ein nach einem Assessment-Verfahren Gutachten über die außerfachliche Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber in der engsten Wahl.

2. Wie hoch waren die dadurch entstehenden Kosten pro Berufung (sowie die Gesamtsumme)?

Die Firma Kienbaum hat der Universität sehr günstige Sonderkonditionen eingeräumt. Zwischen ihr und der Universität wurde Stillschweigen über die Höhe der Honorare vereinbart. Die Universität konnte den überwiegenden Teil der entstandenen Kosten aus Mitteln der Wolfgang-Ritter-Stiftung decken, die sie für diesen Zweck eingeworben hat.

3. Welche Erfahrungen konnte die Unternehmensberatung Kienbaum in der Vergangenheit bei Berufungsverfahren sammeln, bevor sie eine Beratungstätigkeit bei Berufung im Lande Bremen begann?

Die Firma Kienbaum hat jahrzehntelange Erfahrung mit der Beratung von Firmen bei der Auswahl von Führungskräften und konnte für den Hochschulbereich auf Erfahrungen bei der Auswahl von Chefärzten in Hochschulkliniken aufbauen.

4. Wie schätzt der Senat die durch ehrenamtliches Engagement im Lande Bremen angebotene Möglichkeit ein, bei den Berufungen Unterstützung zu leisten?

Der Senat begrüßt grundsätzlich die Bereitschaft Bremer Bürger, sich ehrenamtlich für die bremischen Hochschulen zu engagieren. Allerdings sind Berufungsverfahren äußerst sensible Angelegenheiten, bei denen alles vermieden werden muss, was Anlass zu dem Verdacht geben könnte, dass außerwissenschaftliche Interessenten Einfluss nehmen könnten. Die Beratung durch eine überregional tätige Firma erscheint in solchen Verfahren besonders angemessen.

5. Inwiefern ist eine Einbeziehung des Bremer Senior Service e. V. möglich, um mit geringeren Kosten eine entsprechende Dienstleistung zu erhalten?

Der Senator für Bildung und Wissenschaft hat dem Bremer Senior Service e. V. auf eine entsprechende Anfrage geantwortet, dass es Angelegenheit der Universität sei zu entscheiden, welche Einrichtungen oder Personen sie zu Rate zieht. Es entspricht der generellen Ausrichtung der Hochschulpolitik des Senats, das operative Geschäft der Entscheidungsautonomie der Hochschulen zu überlassen.