Jugendamt

Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - 172 gendhilfeträger müssen geschlechtsbewusste Pädagogik als eine zentrale Querschnittsaufgabe erkennen und fördern.

Jugendhilfeplanung in den saarländischen Landkreisen Jugendhilfeplanung ist nach § 80 des Sozialgesetzbuch VIII eine Pflichtaufgabe der öffentlichen Träger der Jugendhilfe. Sie ist ein Gestaltungsinstrument in der kommunalen Arbeit und Zentrum der fachlichen und politischen Entscheidungen kommunaler Jugendhilfe. Die Jugendhilfeplanung soll im allgemeinen durch das Jugendamt mit Jugendhilfeausschuss und die Verwaltung zur Wahrnehmung der Gesamtverantwortung für die Jugendhilfe eingeführt werden.

In Fortschreibung des 1. Kinder- und Jugendberichts von 1997 wurden die öffentlichen Träger der Jugendhilfe zum Entwicklungsstand der Jugendhilfeplanung befragt. Dabei wurden folgende Fragen gestellt (Stand Mai 2002):

· Auf welcher Grundlage (über die Vorschriften des SGB VIII hinaus) findet Jugendhilfeplanung in Ihrem Zuständigkeitsbereich statt?

(Kreistagsbeschluss, Richtlinien, Vorgaben durch Jugendhilfeausschuss o.ä.)

· Wie ist die Zuständigkeit geregelt und auf welcher Ebene angesiedelt?

· Welches Personal arbeitet im Bereich der Jugendhilfeplanung (Anzahl, Vollzeit) oder mit welchem Anteil an Gesamttätigkeit, ((Zusatz-) Qualifikation, externe Kräfte)?

· Welche technische Ausstattung (Software) steht zur Verfügung? Mit welchen Methoden wird Jugendhilfeplanung betrieben?

· Gab es in den letzten 5 Jahren besondere Schwerpunkte in der Jugendhilfeplanung (bitte benennen); welche Prioritäten werden derzeit gesetzt bzw. sind geplant?

Die folgende Tabelle gibt einen entsprechenden Überblick über die Rahmenbedingungen in der Jugendhilfeplanung der einzelnen Landkreise und des Stadtverbandes Saarbrücken: Tabelle 27: Rahmenbedingungen der Jugendhilfeplanung Grundlage Zuständigk. Personal Techn/Meth Schwerpunkte Bemerkung StV SB Leitlinien JHA 2.12.

Stabstelle 2,5 VZ Social assistent erz. im Saarpfalz-Kreis liegt ein Verwaltungsentwurf zur Diskussion jugendpolitischer Ziele den zuständigen Gremien vor.

Nur in zwei Jugendamtsbereichen ist der Bereich der Jugendhilfeplanung gesondert personalisiert. Die Zuständigkeit ist ansonsten eindeutig der Amtsleitung zugeordnet. Die Jugendhilfeplanung in den einzelnen Landkreisen des Saarlandes kann weitgehend nicht auf spezielle technische Ausstattungen und Methoden zurückgreifen.

Von den Jugendämtern wird insbesondere auf die Bedeutung der Jugendhilfeausschüsse im Zusammenhang mit einer mittelfristigen Planung im Bereich der Jugendhilfe hingewiesen; der inhaltlich-fachliche Dialog mit den freien Trägern und deren partnerschaftliche Einbeziehung wird mehrfach hervorgehoben. Die Jugendämter des Saarlandes haben ihre Planungsschwerpunkte in unterschiedlichen Feldern der Jugendhilfe. Sofern gesondertes Personal ausgewiesen ist, werden bestimmte Jugendhilfebereiche vorrangig in die planerischen Überlegungen einbezogen. Jugendämter ohne ausgewiesene Fachkräfte der Jugendhilfeplanung beziehen sich demnach stärker auf eine allgemeine Verbesserung von Sozialräumen. Darüber hinaus ist zum Thema „Jugendhilfeplanung" auf die Runden Tische hinzuweisen, an denen sich in den Landkreisen die verschiedenen Angebote der öffentlichen Hand mit den freien Trägern abstimmen. Hier wird immer wieder eingefordert die frühzeitige Beteiligung der freien Träger an der Jugendhilfeplanung.

Hilfe und Unterstützungsangebote zur Erziehung Junge Menschen haben ein Recht auf Förderung und Erziehung. Dieses sicherzustellen ist vorrangig Recht der Eltern und deren Pflicht. Ist eine dem Wohl ihres Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet und ist die Hilfe für die Entwicklung geeignet und notwendig, haben Eltern für sich und ihr Kind ein Recht auf Hilfe zur Erziehung.

Zur Umsetzung dieses Rechtsanspruches hält die Kinder- und Jugendhilfe eine Reihe von Unterstützungsangeboten vor. Erziehungsberatung kann abweichend von allen anderen Formen der Hilfen zur Erziehung ohne vorheriges Verwaltungsund Hilfeplanverfahren in Anspruch genommen werden.

Soziale Gruppenarbeit:

Das Gesetz sieht für ältere Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen soziale Gruppenarbeit vor. Ihre sozialen Handlungsmöglichkeiten sollen erweitert, alternative Handlungsstrategien erfahren werden. Dabei geht es meist darum,

Konflikte konstruktiver zu bewältigen, Frustrationen besser ertragen zu lernen und mehr Vertrauen in die eigene Persönlichkeit zu entwickeln.

Erziehungsbeistandschaft: Schwerpunkt der Erziehungsbeistandschaft ist die Einzelbetreuung von Kindern und Jugendlichen, mit deutlichen Entwicklungs- und/oder Verhaltensproblemen, wo die familiären Beziehungen es noch zulassen, dass sowohl mit dem jungen Menschen als auch mit den/dem Personensorgeberechtigten gearbeitet werden kann. Die Hilfe zielt auf Verhaltensänderungen beim Kind oder Jugendlichen einschließlich des Sozial- und Leistungsverhaltens in der Schule ab, aber auch auf die (Wieder-) Herstellung tragfähiger Familienbeziehungen.

Sozialpädagogische Familienhilfe:

Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine intensive ambulante Hilfeform, bei der die gesamte Familie Adressat der Hilfe ist und der wesentliche Teil der Hilfe in deren privatem Lebensbereich geleistet wird. Die Aufgabenstellung orientiert sich an der Sicherung oder Wiederherstellung der Erziehungsfunktion der Familie. Sie zielt darauf ab, die Selbsthilfekräfte einer Familie soweit zu aktivieren und zu stabilisieren, dass die Familienmitglieder Erziehungsschwierigkeiten, Alltagsprobleme, Krisen und Konflikte sowie Kontakte mit Ämtern und Institutionen selbständig bewältigen können oder gelernt haben, sich rechtzeitig geeignete Unterstützung zu holen.

Tagesgruppen: Soziales Lernen, schulische Förderung und Elternarbeit stehen im Mittelpunkt der Arbeit von Tagesgruppen. Kinder und Jugendliche leben in ihren Familien und besuchen an fünf Tagen in der Woche nach der Schule die Tagesgruppe. Mit gruppenpädagogischen und einzelfallbezogen Arbeitsmethoden sollen Kinder und Jugendlichen zu verbessertem Sozialverhalten geführt und ihnen bei der Bewältigung von schulischen Problemen geholfen werden.

Nach der starken Expansion in den letzten 20 Jahren ist im Saarland mittlerweile ein weitgehend flächendeckendes Angebot an Tagesgruppen erreicht. Die verstärkte Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule insbesondere im Bereich des Stadtverbandes Saarbrücken mit der Umsetzung des Projektes „Schools in" in Zusammenarbeit mit Trägern von Tagesgruppen, brachte eine Reduzierung des Tagesgruppenangebotes im Einzugsbereich der Betreuungsstandorte mit sich.

Vollzeitpflege:

Wird die Entwicklung eines Kindes oder Jugendlichen in der eigenen Familie nicht ausreichend gefördert und sind ambulante familienunterstützende Hilfen nicht geeignet, soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie, Kindern und Jugendlichen in einer anderen Familie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform geboten werden.

Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen:

Eine weitere Form der Hilfen außerhalb der Herkunftsfamilie ist die Heimerziehung. Hier bietet die Jugendhilfe verschiedene Formen wie Siebentage- oder Fünftagewohngruppen, Mädchen- und Jungengruppen, Professionelle Pflegestellen oder Jugendwohngemeinschaften und anderes mehr an.