Saarland-Sporttoto GmbH

Vorbemerkung des Fragestellers: „Anlässlich seines Rücktritts hat der ehemalige Minister für Inneres und Sport des Saarlandes, Herr Klaus Meiser, MdL, gegenüber der Saarbrücker Zeitung vom 23.11.2000, S. 4, erklärt, er beabsichtige „Chef des Saartoto-Aufsichtsrates zu bleiben."

Wie beurteilt die Landesregierung den Wunsch des Abgeordneten vor dem Hintergrund der gesetzlichen Regelung?

Wer führt derzeit den Vorsitz im Aufsichtsrat der Saarland Sporttoto GmbH? Beabsichtigt die Landesregierung eine rechtskonforme Lösung anzustreben?

Wenn ja, wann?

Beabsichtigt die Landesregierung eine Änderung der gesetzlichen Regelung, um dem Wunsch des Abgeordneten Geltung zu verschaffen?

Zu den Fragen 1 bis 4:

Nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes über die Veranstaltung von Sportwetten im Saarland vom 08. Juni 1951 (Amtsbl. S. 804), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. März 2000

(Amtsbl. S. 582), ist in dem Gesellschaftsvertrag der Saarland-Sporttoto GmbH ein aus sieben Mitgliedern bestehender Aufsichtsrat zu bestellen, dem u.a. zwei Vertreter des Ministeriums für Inneres und Sport angehören.

Ausgegeben: 01.02.2001 (03.01.2001) bitte wenden

Drucksache 12/345 (12/320) Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode 2

Es ist nicht zwingend notwendig, dass die Vertreter der Ministerien dem jeweiligen Ministerium angehören; dementsprechend war auch die Praxis der Vorgängerregierung.

Es ist sichergestellt, dass die Aufgaben im Aufsichtsrat der Saarland-Sporttoto GmbH durch Herrn Abgeordneten Klaus Meiser, Minister a.D., der derzeit den Vorsitz führt, in Einklang mit dem Ministerium für Inneres und Sport und in Absprache mit den übrigen Vertretern der Landesregierung im Aufsichtsrat wahrgenommen werden. Eine Gesetzesänderung ist daher nicht erforderlich.

Laut Saarbrücker Zeitung vom 18.12.2000, S. 9, stockte der Abgeordnete Meiser nach Blickkontakt mit dem Ministerpräsidenten den Geldbetrag einer Benefiz-Veranstaltung um „gut das Doppelte" (auf 100.000,- DM) auf.

Kann ein Blickkontakt zwischen einem Abgeordneten und dem Ministerpräsidenten einen Aufsichtsratsbeschluss der Saarland Sporttoto GmbH ersetzen?

Zu Frage 5: Die saarländische Landesregierung und der Landessportverband für das Saarland haben das Projekt „Sport und Prävention" ins Leben gerufen. Der Aufsichtsrat der Saarland-Sporttoto GmbH hat in seiner Sitzung vom 07.12.2000 einen Rahmenbetrag zur Finanzierung entsprechender Maßnahmen beschlossen. Die Maßnahme „Multifunktionsspielfeld Bachschule Neunkirchen" ist Teil dieses Projektes und wird voraussichtlich 100.000,- DM kosten.

Durch den Erlös der Benefizveranstaltung wird dankenswerterweise ein Teil dieses Betrages gedeckt, sodass aus dem Fonds der Saarland Sporttoto GmbH nur noch ca. die Hälfte bestritten werden muss. Die Zusage ergänzender Kostenübernahme im Rahmen der Veranstaltung entsprach der o.a. Beschlusslage des Aufsichtsrates.