Bestmöglicher Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor BSE

Vorbemerkung der Fragestellerin: Nordrhein-Westfalen testet seit dem 1. September flächendeckend ­ vorher stichprobenartig ­ Schlachtrinder auf BSE. Es kommt damit einer Empfehlung des Bundesministeriums für Landwirtschaft (BML) nach, die BSE-Schnelltests nicht erst ab 2001 anzuwenden, sondern damit im Sinne der Verbrauchersicherheit bereits früher zu beginnen.

Viele andere Bundesländer testen bereits schon vor dem 1.12., die meisten Bundesländer, so auch das Saarland, ab dem 1. Dezember 2000.

Am 24. November wurde auf Grund eines freiwilligen Schnelltests in Schleswig-Holstein das erste in der Bundesrepublik geborene BSE-infizierte Rind festgestellt. Die Bundesrepublik, die sich bis dahin als BSE-frei betrachtete, sieht sich nun mit einer grundliegend neuen Situation konfrontiert.

Der Bundestag reagierte mit einem generellen Fütterungsverbot von Tierkörpermehl. Ab 4.12. dürfen nach einer Dringlichkeitsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums nur solche Rinder ab dem 30. Lebensmonat für den Verzehr freigegeben werden, die einen BSE-Schnelltest bestanden haben.

Ausgegeben: 06.02.2001 (08.12.2000)

Drucksache 12/351 (12/311) Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode 2

Dies kann jedoch nur ein erster Schritt sein. Zur Erhöhung der Verbrauchersicherheit werden z.B. in Hessen bereits Rinder der ab dem 24. Lebensmonat flächendeckend getestet. Auch bei noch jüngeren Rindern sind Tests sinnvoll, da BSE-Infektionen in jedem Lebensalter ca. 6 Monate vor Ausbruch der Krankheit entdeckt werden können.

Vorbemerkung der Landesregierung:

Nach Inkrafttreten einer Dringlichkeitsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit wurde ab 6. Dezember 2000 die Untersuchung von Schlachttieren, die älter als 30 Monate sind, mittels eines BSE-Schnelltests in der Bundesrepublik zur Pflicht gemacht.

Ab 1. Januar 2001 ist es aufgrund der geänderten TSE-Überwachungsverordnung (TSE = transmisible spongiforme Encephalopathie) der Bundesregierung Pflicht, alle über 24 Monate alten Rinder im Rahmen von Not- und Krankschlachtungen und alle verendeten Kühe sowie über 30 Monate alten männlichen Rinder mittels eines BSESchnelltests zu untersuchen.

Im Sinne besseren Verbraucherschutzes ist die Landesregierung von dieser unzureichenden Regelung abgewichen und hat die gefallenen Tiere und Schlachtrinder bereits dann mittels eines BSE-Schnelltests untersuchen lassen, wenn sie über 24 Monate alt waren und dies schon seit 1. Dezember 2000.

Somit wurde im Saarland bereits über die Vorgaben der Bundesregierung hinaus frühzeitig zum Schutz der Verbraucher kontrolliert. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft ist erst jetzt diesem Beispiel gefolgt und sieht seit Ende Januar für Schlachtrinder eine Untersuchungspflicht mittels eines BSESchnelltests ab einem Alter von 24 Monaten vor.

Die saarländische Landesregierung erachtet es für sinnvoll, zukünftig Rinder ab einem Lebensalter von 20 Monaten mittels eines Schnelltestes zu untersuchen, weil die Tests weiterentwickelt und bereits fünf neue Schnelltests in einem Laboratorium der EU validiert werden. Immerhin war das jüngste Rind, welches im Vereinigten Königreich an BSE erkrankte, lediglich 20 Monate alt.

Falsch-negative und falsch-positive Testergebnisse können bei den derzeit gängigen Tests Prionics der Prionics AG und Platelia BSE-ELISA der Firma BioRad vorkommen.

Dies ist bei einem biologischen Test immanent. Beim zugelassenen Prionics-Test werden falsch-negative Testergebnisse auf fehlerhafte Probeentnahme und Unterlassen der Ablehnung der Testdurchführung zurückgeführt. Bestimmte Regionen des Gehirns, in denen sich Nervenzellen konzentrieren ­ sogenannte Kerngebiete der Region des Obex ­ müssen in der Probe unbedingt vorhanden sein, da sich in diesen Kerngebieten Prioneneiweiß bei erkrankten Tieren ablagert. Falsch-positive Testergebnisse im Prionics-Test werden für in Verwesung übergegangenes Material berichtet.

Dementsprechend hat die Landesregierung den Verbraucher stets auf ein Restrisiko im Zusammenhang mit den BSE-Tests hingewiesen und somit Offenheit und Transparenz bei der Bewältigung der bundesweiten BSE-Krise gezeigt.

Der im Staatlichen Institut für Gesundheit und Umwelt (SIGU), Abteilung Veterinärmedizin, eingesetzte Test ist derzeit sehr empfindlich eingestellt und zum Teil werden für bestimmte Chargen der Testplatten Mängel in der Beschichtung berichtet. Aus diesem Grunde wird im SIGU eine weitere Absicherungsmethode für die BSE-Diagnostik, die Immunhistochemie, eingerichtet. Die klassische Methode der Histopathologie wird im SIGU bereits seit Jahren durchgeführt.

Zu Zeiten der vorherigen Landesregierung hat in der Abteilung Veterinärmedizin des Staatlichen Instituts für Gesundheit und Umwelt ein unvertretbar hoher Personalabbau stattgefunden. Dies führte in den 90er Jahren fast zu einer Halbierung des wissenschaftlichen und technischen Personals. Diese Fehlentwicklung musste im letzten Jahr korrigiert werden. Die Abteilung Veterinärmedizin wurde durch zwei Medizinisch technische Assitenten/Innen verstärkt. Kurzfristig wird ein weiterer Tierarzt insbesondere zur Durchführung der Immunhistochemie ins SIGU Abteilung Veterinärmedizin abgeordnet.

Eine Verlagerung von Personal aus dem Umweltbereich des SIGU zur Verstärkung der veterinären Untersuchungseinrichtung wird angestrebt.

Die Testkapazitäten des Staatlichen Instituts für Gesundheit und Umwelt reichen aus, um 50 Schnelltests pro Tag durchzuführen. Seit Einführung der Tests waren bislang weniger als 300 Tiere zu betesten und die vorhandenen Kapazitäten konnten bereits anderen Bundesländern zur Verstärkung angeboten werden. Dadurch stellt die Landesregierung sicher, dass die anfallenden Tests schnell und zuverlässig bewältigt werden können und leistet somit einen wesentlichen Beitrag zu einer verbraucherschutzorientierten Politik.

Im Zuge der Haushaltsberatungen hat die Landesregierung für veterinärpolizeiliche Maßnahmen in 2001, insbesondere zur Tierseuchenbekämpfung, in Kapitel 0729 Titel 54401 weitere 150 000 DM in den Haushalt eingestellt.

Die Landesregierung wird weiterhin in Zusammenarbeit mit der Verbraucherschutzzentrale des Saarlandes e. V. auf Kontrolle, Transparenz und Ehrlichkeit setzen. Im Bundesrat wird sie sich vehement für eine Verschärfung der Straf- und Ordnungswidrigkeitsvorschriften im Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz einsetzen, die sowohl dem Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren als auch der Abschreckung vor vorsätzlicher oder fahrlässiger Falschkennzeichnung bei Fleisch und Fleischerzeugnissen dienen. Darüber hinaus wird eine weitere Bundesratsinitiative mit dem Ziel gestartet, dass die Bundesregierung die Zwangstestung von Schlachttieren ab 24 Monaten auch europaweit durchsetzt, um nicht nur den deutschen, sondern auch den europäischen Verbraucherinnen und Verbrauchern den bestmöglichen Schutz vor BSE zu gewähren.