Strukturen im EVS

Vorbemerkung des Fragestellers: „Im Bereich der thermischen Abfallbehandlung entsorgt der EVS seine Abfälle an zwei Standorten: Neunkirchen und Velsen.

Der Verbrennung können in der AVA Velsen 210.000 t Abfall und in der MVA Neunkirchen 120.000 t Abfall gemäß der Genehmigung zugeführt werden."

Vorbemerkung der Landesregierung: Planung, Bau und Betrieb von Abfallbehandlungsanlagen gehören gemäß § 2 Abs. 2 Gesetz über den Entsorgungsverband Saar (EVSG) zu den überörtlichen Aufgaben der Abfallentsorgung.

Die Erfüllung dieser Aufgaben obliegt gemäß § 2 Abs. 1 EVSG dem Entsorgungsverband Saar (EVS).

Die an die Landesregierung gerichtete Anfrage betrifft somit originäre Zuständigkeiten des EVS. Dessen Antwort auf die Landtagsanfrage wird nachfolgend wiedergegeben.

Für die MVA Neunkirchen sind für 2001 50.994.000 DM (brutto) veranschlagt. Dieser Betrag wird sich in den Folgejahren 2002 und 2003 voraussichtlich auf 54.868.000 DM (brutto) bzw. 55.796.000 DM (brutto) erhöhen, so dass der spezifische Verbrennungspreis in Neunkirchen bis 2003 auf rund 465,- DM (brutto) ansteigen wird. Dieser Preisanstieg gegenüber 1999 ist darauf zurückzuführen, dass inzwischen die Nachrüstung der Rauchgasreinigung auf die Anforderungen der 17. BImSchV abgeschlossen wurde und auch die Erneuerung der beiden Verbrennungslinien bis 2001 durchgeführt sein wird. Spätestens ab 2002 werden daher die Finanzierungskosten für die sich auf insgesamt 309 Mio. DM (brutto) summierende Erneuerungsinvestition sich voll im Verbrennungspreis niederschlagen. Auch läuft Ende 2001 die Anrechnung einer vor 1994 getätigten Investitionskostenvorauszahlung des KABV aus.

Auf welcher Basis werden die Entsorgungskosten der beiden Verbrennungsanlagen ermittelt?

Zu Frage 3: Für die AVA Velsen wird der Entsorgungspreis jährlich mit der Betriebsgesellschaft vereinbart. Grundlage für die Preisvereinbarung sind die vom Controlling der Betriebsgesellschaft erstellten und durch den EVS geprüften Anschläge für Betriebskosten im Wirtschaftsplan der Gesellschaft abzüglich der erwarteten Erlöse unter Hinzurechnung eines vertraglich festgestellten Gewinnzuschlags in Höhe von 2 Mio. DM.

Bei der MVA Neunkirchen wird das Verbrennungsentgelt aus den Kostenanschlägen des von einem durch EVS und Sotec-GmbH paritätisch besetzten „Technischen Ausschuss" beschlossenen Betriebsplans abzüglich der Erlöse und zuzüglich eines vertraglich festgelegten Zuschlags für Wagnis und Gewinn in Höhe von 4 % der Kapitaldienstkosten und 6 % der sonstigen Betriebskosten alljährlich ermittelt. Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres werden die Ist-Zahlen der Betriebskosten durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft anhand der Unterlagen der SotecGmbH geprüft; Differenzen werden ausgeglichen.

Werden die Entsorgungskosten seitens des EVS in technisch/wirtschaftlicher Hinsicht geprüft, wenn ja, in welcher Form wird die Prüfung durchgeführt?

Zu Frage 4: Im Fall der AVA Velsen ist zwischen den Kapital- und den Betriebskosten zu unterscheiden:

a) Kapitalkosten:

Die AVA Velsen ist unter alleiniger Verantwortung des KABV bzw. seiner 100%igen Tochtergesellschaft KABV-Gesellschaft für Abfallverwertungsanlagen mbH (GAV) gebaut worden; die Investitionsentscheidungen und Vergaben sind nach den für Körperschaften des öffentlichen Rechts üblichen Grundsätzen vorbereitet und sowohl von einem externen Controller als auch vom Rechnungsprüfungsamt des damaligen KABV geprüft worden. Insgesamt wurden rund 383,5 Mio. DM (netto) Investitionskosten aktiviert; hieraus ergeben sich z. Zt. (im Entsorgungspreis mit enthaltene) Kapitaldienstkosten von 31.953.000 DM/a.

b) Betriebskosten:

Der Betrieb obliegt der Betriebsgesellschaft AVA Velsen mbH; einer eigenständigen Kapitalgesellschaft, an welcher der EVS über die GAV mit einem Kapitalanteil von 51 % beteiligt ist. Für die technische und wirtschaftliche Überwachung des laufenden Betriebs musste die BG AVA Velsen mbH ein betriebseigenes Controlling einrichten, welches dem Aufsichtsrat der Gesellschaft alle drei Monate berichtet. Zusätzlich ist seitens des EVS ein Betriebscontrolling gebildet worden, das auch die Kostenseite überwacht.

Die Umrüstung und der Betrieb der MVA Neunkirchen erfolgt in alleiniger unternehmerischer Verantwortung der Eigentümerin Sotec-GmbH. Seit Beginn der Umbauarbeiten im Jahr 1994 haben jedoch KABV/EVS und Sotec-GmH einen paritätisch besetzten „Technischen Ausschuss" gebildet, in dem Investitionsmaßnahmen und wichtige Fragen der Betriebsführung sowie der Betriebsplan und seine laufende Abwicklung beraten werden. Für die Anlage wird jährlich eine Betriebsabrechnung erstellt und von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer auf ihre Richtigkeit hin überprüft (vgl. Antwort zu Frage 3, Fragenkomplex I).

Ist der EVS am Betrieb der beiden Anlagen beteiligt, wenn ja, in welchem Verhältnis?

Zu Frage 5: Die AVA Velsen wird durch die BG AVA Velsen mbH betrieben. Gesellschafter sind die GAV - eine 100%ige Tochtergesellschaft des EVS i.S.d. § 2 Abs. 4 Satz 1 EVSG - und die Sotec-GmbH. Die GAV hält 51% des Stammkapitals von 10 Mio. DM

Die MVA Neunkirchen steht im Alleineigentum der Sotec-GmbH und wird auch von ihr in alleiniger unternehmerischer Verantwortung betrieben. Eine Kontrolle und Mitwirkung des EVS an den Entscheidungen über die Betriebsführung ist jedoch durch den in der Antwort zu Frage 4 (Fragenkomplex I) bereits erwähnten „Technischen Ausschuss" sichergestellt.

Fragenkomplex II

Welche Art von Energie wird in der AVA Velsen und in der MVA Neunkirchen erzeugt (Mengenangaben in MWh)?

Zu Frage 1: In der AVA Velsen wird nur elektrische Energie (und Wärme für den Eigenbedarf) erzeugt. Im Jahre 2000 wurden ca. 105.000 MWh produziert.

In der MVA Neunkirchen wird Strom und Fernwärme produziert. Im Jahre 2000 wurden ca. 32.000 MWh und 38.000 MWh Fernwärme erzeugt.