Neurochirurgie im Saarland

Der neue Krankenhausplan 2001 ­ 2004 für das Saarland, den die Landesregierung am 19. Dezember 2000 beschlossen hat, sieht im Fachgebiet Neurochirurgie im Interesse einer regional ausgewogenen Versorgung folgende Strukturverbesserungen vor: im Klinikum Saarbrücken wird eine neue Hauptfachabteilung für Neurochirurgie eingerichtet, die neurochirurgische Belegabteilung im Caritaskrankenhaus St. Theresia wird geschlossen, die neurochirurgische Belegabteilung im Krankenhaus Saarlouis vom DRK und die neurochirurgische Hauptfachteilung in den Universitätskliniken des Saarlandes werden verkleinert. Mit der Einrichtung der Hauptfachabteilung Neurochirurgie im Klinikum Saarbrücken wird eine Versorgungslücke im Ballungsraum Saarbrücken geschlossen, denn 27% aller neurochirurgischen Patientinnen und Patienten kommen aus der Versorgungsregion A (Stadtverband Saarbrücken), die jedoch bisher nur über 4,6% der neurochirurgischen Betten verfügte.

Wie sieht der Versorgungsgrad (Anzahl der Betten je 10.000 Einwohner) im Bereich der Neurochirurgie derzeit aus?

Zu Frage 1: Der Versorgungsgrad im Bereich der Neurochirurgie betrug am 31.12.2000 0,80 Betten je 10.000 Einwohner.

Welcher Versorgungsgrad (Anzahl der Betten je 10.

Einwohner) wird nach Umsetzung des Krankenhausplans 2001 - 2004 erreicht sein, und welchen Platz wird das Saarland dann im Vergleich der Bundesländer einnehmen?

Zu Frage 2: Der Versorgungsgrad im Bereich der Neurochirurgie wird am 31.12.2004 0,98 Betten je 10.

Einwohner betragen.

Es liegen nur für einige Bundesländer Krankenhauspläne vor, die bis in das Jahr 2004 reichen.

Nach der jüngsten vollständigen Erhebung der Planbetten in den einzelnen Fachgebieten (Stand am 01.01.2000) liegt das Saarland an 9. Stelle.

Welche Fallzahlentwicklung in der Neurochirurgie prognostiziert die Landesregierung für die nächsten fünf Jahre

- vor dem Hintergrund der Bevölkerungsentwicklung im Saarland,

- vor dem Hintergrund minimal-invasiver Verfahren, die große Operationen an der Wirbelsäule zeitlich verzögern bzw. u. U. sogar ersetzen können,

- im Hinblick auf eventuell geplante verstärkte Bemühungen in den Bereichen Prävention, Unfallverhütung und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz,

- im Hinblick auf die krankenhausplanerischen Entscheidungen in Rheinland-Pfalz?

Zu Frage 3: Von 1996 bis 1999 erhöhte sich die Fallzahl im Fachgebiet Neurochirurgie um 16,6%.

Auch für die kommenden Jahre geht die Landesregierung von ansteigenden Fallzahlen nicht zuletzt mit Blick darauf aus, dass der medizinische Fortschritt stetig voranschreitet und heute auch noch eine Reihe saarländischer Patienten in außersaarländischen Krankenhäusern behandelt werden.

Zu den Fragen im Einzelnen:

· Ein hoher Anteil neurochirurgischer Erkrankungen ist altersbedingt. Insbesondere Hirninfarkt und Hirnblutung sind Alterserkrankungen, die häufig einer neurochirurgischen Versorgung bedürfen. Die Zahl alter Menschen wird im Planungszeitraum deutlich zunehmen.

· Die Wirbelsäulenchirurgie wird in Deutschland von den Fachdisziplinen Orthopädie, Unfallchirurgie und Neurochirurgie abgedeckt. Die minimal invasiven Verfahren werden bereits heute in den genannten Fachgebieten eingesetzt und ersetzen große Operationen in erheblichem Umfang. Andererseits ist zu erwarten, dass auf Grund des medizinischen und medizinisch-technischen Fortschritts neue diagnostische und therapeutische Verfahren entwickelt werden, die die Möglichkeiten neurochirurgischer Behandlung erweitern.

· Für die Landesregierung ist es ein besonderes Anliegen, die Bürgerinnen und Bürger des Saarlandes vor jeglichen gesundheitlichen Gefahren und damit auch vor Unfällen aller Art zu schützen. Arbeitsunfälle spielen erfreulicherweise bereits heute in Bezug auf die Fallzahlentwicklung im Fachgebiet Neurochirurgie nur eine unwesentliche Rolle.

· Der aktuelle Landeskrankenhausplan Rheinland-Pfalz umfasst den Planungszeitraum 1997 - 2002. Er weist im grenznahen Bereich neurochirurgische Hauptfachabteilungen im Westpfalz Klinikum Kaiserslautern (33 Betten) und im Brüderkrankenhaus Trier (46 Betten) aus. Die Bettenzahl in Kaiserslautern bleibt unverändert, in Trier wird sie um vier Betten reduziert. Die Landesregierung geht davon aus, dass auf Grund des verbesserten neurochirurgischen Angebots im Saarland weniger saarländische Patienten in den rheinland-pfälzischen Fachabteilungen behandelt werden.

Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die Schaffung eines zusätzlichen Planbettes im Bereich der Neurochirurgie ein Investitionsvolumen von mindestens 300.000 DM erfordert?

Wenn nein, wie hoch beziffert sie den notwendigen Investitionsaufwand?

Zu Frage 4: Da ein Antrag des Klinikums Saarbrücken auf Bewilligung von KHG-Fördermitteln bisher nicht vorgelegt worden ist, sind im laufenden Haushaltsplan für diese Maßnahme keine Mittel eingestellt worden. Sofern die Schaffung des zusätzlichen Planbettes noch im Jahr 2001 erfolgen soll, könnte eine Vorfinanzierung durch den Träger erfolgen. Die Haushaltsmittel könnten dann im Jahr 2002 zur Verfügung gestellt werden.

Wie hoch wird der Personalbedarf an Ärztinnen und Ärzten für die laut Krankenhausplan 2001 2004 neu zu schaffende Hauptfachabteilung Neurochirurgie geschätzt, wenn von einer Rund-umdie-Uhr-Versorgung der Patientinnen und Patienten ausgegangen wird und gleichzeitig die neurochirurgischen Belange der Intensivmedizin berücksichtigt werden?

Mit welchem Personalbedarf wird in den Bereichen der Pflegekräfte, des medizinisch-technischen Dienstes und der Pflegekräfte im OP-Bereich gerechnet?

Zu Frage 5: Die Personalausstattung gehört zu den innerbetrieblichen Angelegenheiten des Klinikums Saarbrücken und wird im Rahmen der Budgetverhandlungen mit den Kostenträgern zu vereinbaren sein. Die neue Hauptfachabteilung Neurochirurgie wird laut Aussage der Klinikleitung in die bestehende integrative Versorgungsstruktur eingebettet sein, um die Kosten zu minimieren.

Aus den genannten Gründen können detaillierte Angaben zum Personalbedarf nicht gemacht werden.

Wie hoch veranschlagt die Landesregierung die anfallenden Kosten für den im Zusammenhang mit der Schaffung einer zusätzlichen Hauptfachabteilung Neurochirurgie notwendigen Aufbau einer Infrastruktur, die sich im Wesentlichen auf die Intensivstation, den OP-Bereich sowie den diagnostischen Bereich bezieht?

Wie hoch veranschlagt die Landesregierung die Kosten, die insgesamt im Zusammenhang mit der Schaffung einer zusätzlichen Hauptfachabteilung Neurochirurgie anfallen werden?