Grundschule

13. Wahlperiode Drucksache 13/46 des Abgeordneten Reiner Braun (SPD) betreff: Geplante Grundschulschließungen Einzügige Grundschulen (eine Klasse pro Jahrgangsstufe) leisten im Saarland schon seit Jahren pädagogisch wertvolle Arbeit. Die Qualität dieser Schulen nun plötzlich in Frage zu stellen, ist nicht nachzuvollziehen. Das Argument, Vertretung sei in zweizügigen Schulen besser organisierbar, sticht nicht. Andere Länder lösen das Problem mit einer Lehrerfeuerwehr.

Ich frage die Regierung des Saarlandes:

Wie viele Grundschulen könnten weitergeführt werden, wenn am bisherigen § 9 geordneter Schulbetrieb des Schulordnungsgesetzes, wonach Grundschulen wenigstens einzügig sein sollen, festgehalten wird und § 2(2) der Klassenbildungsverordnung (Schülerricht- und Schülermindestzahlen) wie folgt geändert würde: „Für die Grundschule wird eine Schülerrichtzahl von 25 festgelegt. Befinden sich bei Anwendung der Richtzahl 25 in jeder der gebildeten Klassen einer Klassenstufe mindestens vier ausländische Schülerinnen und Schüler, die nach Feststellung der Schulleiterin oder des Schulleiters keine ausreichenden Deutschkenntnisse besitzen, gilt abweichend von Satz 1 die Richtzahl 21.

Wenn an Grundschulen in vier Jahrgangsstufen die Zahl von wenigstens 40 Schülerinnen und Schülern erreicht wird, sind Kombinationsklassen zu bilden bzw. jahrgangsübergreifender Unterricht zu organisieren"? Ausgegeben: 29.11.