Abschiebepraxis im Fall der Familie Skenderi

Die Abschiebepraxis der saarländischen Behörden beschäftigt seit längerem die saarländische Öffentlichkeit und die saarländische Politik. Der Presse war nunmehr zu entnehmen, dass am 1. Dezember 2004 die Familie Skenderi um 4 Uhr morgens in den Kosovo abgeschoben werden sollte. Die 29-jährige Zumera Skenderi erlitt auf dem Weg zum Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden eine Fehlgeburt. Die Art und Weise der Abschiebung der Familie hat in der Öffentlichkeit zu Unverständnis und Befremden geführt und hat daher Fragen aufgeworfen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Regierung des Saarlandes:

1. Bestand aus Sicht der Landesregierung ein Ermessensspielraum dahingehend, der Familie Skenderi aus humanitären und/oder sozialen Gründen die Aufenthaltsbefugnis zu verlängern und somit von der Abschiebung abzusehen?

2. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob dem Landesamt für Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten und/oder den die Abschiebung vollziehenden Polizeibeamten die Schwangerschaft bekannt war?

3. Ist der Landesregierung bekannt, ob von der Dienstaufsicht führenden Behörde durch eine Befragung der mit der Abschiebung beauftragten Beamten überprüft wurde, ob diesen die Schwangerschaft von der Familie Skenderi mündlich am 1. Dezember 2004 mitgeteilt worden ist, und wenn ja, was war das Ergebnis dieser Befragung?

4. Besitzt die Landesregierung Erkenntnisse darüber, aus welchen Gründen sich das Landesamt für Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten veranlasst sah, der zwangsweisen Rückführung der Familie Skenderi Vorrang vor der freiwilligen Ausreise einzuräumen?

5. Inwieweit wurde nach Kenntnis der Landesregierung bei der Rückführung der Familie Skenderi in den Kosovo den gesetzlich normierten Abschiebungshindernissen Rechnung getragen?

6. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, wonach der Ehemann von Frau Skenderi und deren eineinhalbjährige Tochter Selina in das Landesaufnahmelager nach Lebach verbracht worden sind, ohne dass Frau Skenderi darüber informiert wurde, während Frau Skenderi selbst in die Stadtklinik Baden-Baden eingeliefert wurde?