Verlagerung des Landesdenkmalamtes

Die Landesregierung (Ministerium für Umwelt) beabsichtigt, das ehemalige Staatliche Konservatoramt (jetzt Stabstelle Landesdenkmalamt des Ministeriums für Umwelt) in die Gemeinde Schiffweiler, Ortsteil Landsweiler-Reden, dort in das ehemalige Maschinenhaus der Grube Landsweiler oder das daneben befindliche Kauengebäude zu verlagern. Der etwas abgelegene Standort soll wohl nach der Ansiedlung eines Biodokumentationszentrums erneut aufgewertet werden.

Im Haushaltsplan 2004 waren hierzu im Kapitel 21 02, Titel 831 23 des Finanzministers eine Kapitelzuführung des Landes an die mit der Durchführung des Projektes „Umzug" beauftragten IKS gGmbH von 500.000 Euro vorgesehen. Die Kosten der Maßnahme liegen sicherlich bei einigen Millionen Euro. Die 500.000 Euro reichen für die Gesamtmaßnahme also nicht aus.

Ich frage die Regierung des Saarlandes deshalb:

1. In welche Gebäude soll das Landesdenkmalamt umziehen (genaue Angabe der Quadratmeter)? Wie hoch sind die Kosten für die Herrichtung der Gebäude (aufgeschlüsselte Planung nach Maßnahmen) und wie hoch addieren sich die Gesamtkosten für die Herrichtung des Umfeldes insbesondere der Infrastruktur?

2. Wie sieht der Finanzierungsplan der Landesregierung aus, wo kommen die notwendigen Mittel her und über welche Zeiträume sind sie angesetzt? Wo finden sich diese Positionen in welchem Haushaltsplan?

3. Muss das Land oder die IKS zur Finanzierung des Vorhabens Kredite aufnehmen?

Wenn ja, über welchen Zeitraum wird die Finanzierung zu welchen Konditionen erfolgen?

4. Gibt es eine betriebswirtschaftliche Kosten-/Nutzenanalyse für die Sanierung und den Betrieb des Objektes? Welche Gegenfinanzierung wurde dabei zugrunde gelegt? Wurde seitens der Landesregierung in diesem Zusammenhang ein Kostenvergleich der Sanierungskosten mit den Kosten eines Neubaues vorgenommen?

5. Wurden Alternativ-Objekte, sowohl solche mit Denkmalwert und auch andere, die im Eigentum des Landes stehen oder auf dem Immobilienmarkt angeboten werden, auf ihre Geeignetheit und auf die Herstellungskosten geprüft? Welche Kriterien gaben trotzdem den Ausschlag für Landsweiler-Reden?

6. Wurden die betroffenen Mitarbeiter an der Auswahl eines neuen Amtssitzes beteiligt und gab es Alternativvorschläge von Seiten des Landesdenkmalamtes? Wird die Entscheidung für Landweiler-Reden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesdenkmalamtes mitgetragen?

7. Hat die IKS das personelle Know-how, um quasi als Bauträger ein solches Projekt durchzuführen? Wurden vergleichbare Maßnahmen schon mal realisiert (detaillierte Auflistung der Projekte)? Ist die IKS auch mit der Planung für das angrenzende Areal um die Maschinenhalle betraut? Wenn ja, was ist dort auf der Grundlage welcher Finanzierung geplant?

8. Wie schätzt die Landesregierung die Gefahr ein, dass das ehemalige Grubengelände der DSK kontaminiert ist und auf welche Gutachten stützt sich diese Einschätzung? Gibt es für diesen Fall eine Planung hinsichtlich der Reinigung oder des Austauschs der Erde? Was würden diese Maßnahmen zusätzlich kosten?

9. Ist überprüft worden, ob es Lärmemissionen seitens des angrenzenden Wetterschachtes der DSK gibt? Wie lange wird der Wetterschacht noch in Betrieb sein?

10. Welche Vorkehrungen werden getroffen, damit den gesetzlichen Anforderungen an den Arbeitsschutz Genüge getan wird? Dies besonders vor dem Hintergrund, dass das Landesdenkmalamt eine Restaurierungswerkstatt unterhält, in der gefahrengeneigte Tätigkeiten stattfinden.