Müllverbrennung

Wie der lokalen Presse zu entnehmen war, hat das saarländische Umweltministerium eine neue Betriebsgenehmigung für die Müllverbrennungsanlage in Neunkirchen erteilt. Danach wurde die Verbrennungskapazität um 25 Prozent von 120.000 auf 150.000 Tonnen Hausmüll erhöht. Viele Bürger und auch die Umweltschutzverbände befürchten, dass es hierdurch auch zu einem verstärkten Schadstoffausstoß und damit verbundenen Gesundheitsbeeinträchtigungen kommen wird. Weiterhin wird befürchtet, dass es zu einem Müllimport zu Dumping-Preisen kommen wird, da durch die bestehende Vertragslage zwischen dem EVS und der Firma Sotec Gewinngarantien und Vollkostendeckung bis zum Jahr 2016 vorgegeben sind, unabhängig davon, wie die Müllverbrennungsanlage tatsächlich ausgelastet ist.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Regierung des Saarlandes:

1. Bestehen in den Müllverbrennungsanlagen in Neunkirchen und in Velsen Überkapazitäten? Wenn ja: Sieht die Landesregierung andere Möglichkeiten als den Import von Müll aus anderen Bundesländern, um diese Überkapazitäten abzubauen (wie etwa Angleichung der Verbrennungskapazitäten an das tatsächliche Müllaufkommen, Stilllegung von Verbrennungslinien etc.)?

2. Rechnet die Landesregierung mit einem Anstieg des Schadstoffausstoßes (z.B. Rauchgas, Luftschadstoffe, Quecksilber, Fluorwasserstoff, Schwefeldioxid, Staub, Stickstoffdioxid) durch die Ausweitung der Verbrennungskapazitäten?

Wenn ja: In welchem Umfang?

3. Kann die Landesregierung ausschließen, dass es zu einer Zunahme chronischer Umwelterkrankungen (wie Herz- und Kreislauferkrankungen, allergische Erkrankungen) - insbesondere bei Kindern - kommt, wenn durch die Ausweitung der Verbrennungskapazitäten auch der Schadstoffausstoß ansteigt?

4. Gibt es Erkenntnisse seitens der Landesregierung, wonach die Stadt Neunkirchen im Krebskataster Spitzenplätze einnimmt sowohl hinsichtlich der Mortalität als auch der Morbidität? Wenn ja: Steht dies nach Auffassung der Landesregierung in Zusammenhang mit dem Schadstoffausstoß der Müllverbrennungsanlage?

5. Rechnet die Landesregierung damit, dass es durch den Import von Abfällen zu einem Anstieg des Schwerlastverkehrs kommen wird?

6. Kann die Landesregierung ausschließen, dass es durch die Ausweitung zu einem vermehrten Anfall schadstoffhaltiger Rückstände kommen wird? Wenn nein:

Wie sollen diese Rückstände im Einzelnen behandelt werden?

7. Hält die Landesregierung die Erhebung von verursachergerechten Gebühren für einen Anreiz zur Müllvermeidung und -verwertung? Wenn ja: Liegt dann nach Auffassung der Landesregierung kein Widerspruch vor, wenn zwar auf der einen Seite Nachhaltigkeit durch Müllvermeidung erreicht werden soll, auf der anderen Seite aber Müllverbrennungskapazitäten ausgeweitet werden? Wenn nein: Welche Maßnahmen hält die Landesregierung dann für erforderlich und geeignet, Nachhaltigkeit durch Müllvermeidung und -verwertung zu schaffen?

8. Wie beurteilt die Landesregierung die Tatsache, dass in saarländischen Anlagen Abfälle aus anderen Bundesländern zu günstigeren Preisen behandelt werden können, als sie für die saarländischen Gebührenzahler gelten? Kommt es somit faktisch zur Finanzierung von Importmüll durch den saarländischen Gebührenzahler?

9. Hält es die Landesregierung für möglich, dass Entwicklungen im Saarland im Bereich von Abfallbehandlungsanlagen, z. B. mechanisch-biologischen Anlagen (sog. MBAs), zur effizienten Gewinnung von Ersatzbrennstoffen zur Energiegewinnung durch Bindung an die bloße Abfallverbrennung blockiert werden? Wie beurteilt die Landesregierung in diesem Zusammenhang die bestehende Vertragslage zwischen dem EVS und der Firma Sotec, wonach bis zum Jahre 2012 eine vertragliche Bindung zugunsten der Müllverbrennung besteht?

10. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die für die Verbrennungsanlage Neunkirchen in der Änderungsgenehmigung festgelegten Emissionswerte nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik in der Abgas-Endreinigung entsprechen?

Wenn nein: Was sind die Gründe hierfür?

11. Ist die Landesregierung bereit, auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass die derzeitigen Emissionswerte der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImschV) baldmöglichst dem Stand der Technik in der Abgas-Endreinigung angeglichen werden?