Kontrolle über die Einhaltung des sogenannten Apfelsaftgesetzes

Zum 1. Januar 2002 trat eine Änderung des Gaststättengesetzes in Kraft (das sog. Apfelsaftgesetz). Mit der Gesetzesänderung wurde jede Gaststätte dazu verpflichtet, mindestens ein alkoholfreies Getränk anzubieten, das nicht teurer ist als ein alkoholhaltiges Getränk der gleichen Menge.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Regierung des Saarlandes:

1. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit Inkrafttreten des o.g. Gesetzes ergriffen, um auf dessen Einhaltung hinzuwirken?

2. Wie viele Kontrollen auf Einhaltung des sog. Apfelsaftgesetzes wurden im Saarland jeweils in den Jahren 2002, 2003, 2004 sowie bis zum 31.06.

- in Gaststätten,

- auf Volksfesten durchgeführt?

3. In wie vielen Fällen wurden bei Kontrollen

- in Gaststätten,

- auf Volksfesten Verstöße gegen das o.g. Gesetz festgestellt? Antwort bitte aufgeschlüsselt nach Jahren!