Seveso II ­ Unternehmen im Saarland

Die Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen (so genannte Seveso-II-Richtlinie) verpflichtet die Mitgliedsstaaten, dafür zu sorgen, dass für die der Richtlinie unterfallenden Betriebe vom Betreiber ein interner Notfallplan für Maßnahmen innerhalb des Betriebes und von den zuständigen Behörden ein externer Notfallplan für Maßnahmen außerhalb des Betriebes erstellt wird.

Ich frage die Regierung des Saarlandes:

1. Welche Betriebe fallen im Saarland unter die Regelungen der Seveso-IIRichtlinie?

2. Welche gefährlichen Stoffe im Sinne der Seveso-II-Richtlinie in welchen Mengen werden täglich, monatlich, jährlich in diesen Betrieben jeweils für die Produktion eingesetzt, gelagert oder entstehen im Lauf der Produktion?

3. Haben alle diese Unternehmen die vorgeschriebenen Sicherheitsberichte vorgelegt?

Wenn ja, enthalten diese Sicherheitsberichte alle erforderlichen Angaben? Welche Angaben bezüglich welcher Betriebe fehlen?

Wenn nein, welche Sicherheitsberichte wurden nicht vorgelegt? Bis wann müssen diese Sicherheitsberichte vorgelegt werden?

4. Wann wurden die Sicherheitsberichte von der zuständigen Landesbehörde zum letzten Mal überprüft?

5. Wurden einzelne Betreiber von Anlagen durch die zuständige Behörde von der Darlegung bestimmter Angaben im Sicherheitsbericht befreit?

Wenn ja, welche Betriebe wurden von der Darstellung welcher Angaben befreit?

Aus welchen Gründen?

6. Haben alle Betriebe von Anlagen im Sinne der Seveso-II-Richtlinie einen geeigneten internen Notfallplan für Unfälle erstellt?

7. Ist von der zuständigen Behörde in allen Fällen ein geeigneter externer Notfallplan erstellt worden?

Wenn nein: für welche Anlagen ist kein externer Notfallplan erstellt worden?

8. Wurden die externen Notfallpläne der Öffentlichkeit zugänglich gemacht? Wann?

In welcher Form? In welchem Umfang?

9. Hat es seit 1999 Unfälle in den Betrieben im Sinne der Seveso-II-Richtlinie gegeben?

Wenn ja, welche? Gab es aufgrund solcher Unfälle Tote oder Verletzte?

10. In welchen Betrieben im Sinne der Seveso-II-Richtlinie sind von der zuständigen Behörde seit 1999 Inspektionen vorgenommen worden? Wann?

11. Wurde seit 1999 die Weiterführung von Betrieben, Anlagen oder Lagern wegen Verstoßes gegen die Seveso-II-Richtlinie untersagt? Um welche Betriebe handelt es sich dabei?