Anforderungen an Organisatorische Leiter Rettungsdienst
Das Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG) sieht in § 19, der die Mitwirkung im Katastrophenschutz regelt, die allgemeine Anerkennung für den Privaten Rettungsdienst Saar (PRS) vor. Nicht eingebunden ist der PRS dagegen in den Bereich derjenigen Notfallereignisse, die sich noch unterhalb der Katastrophenschwelle bewegen, aber mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker verbunden sind. Für diesen Bereich sieht eine Verwaltungsvorschrift der Landesregierung unter anderem die Benennung von Organisatorischen Leitern vor.
Um eine reibungslose Einbindung des PRS in den Katastrophenschutz zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass PRS-Mitarbeiter eine realistische Aussicht auf die Position eines Organisatorischen Leiters haben, auch wenn diese Position für die Notfallrettung noch unterhalb der Katastrophenschwelle vorgesehen ist. Denn gerade zu Beginn eines Einsatzes ist oft noch nicht absehbar, ob die Lage vor Ort die Schwelle zur Katastrophe überschreitet oder noch darunter liegt.
Die Berücksichtigung des PRS bei der Benennung von Organisatorischen Leitern ist aber faktisch nahezu ausgeschlossen. Die Verwaltungsvorschrift für die Bewältigung von Notfallereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker vom 9. Juni 2006 legt eine Grundqualifikation für den Organisatorischen Leiter fest und bestimmt, dass darüber hinausgehende Anforderungen durch den Rettungszweckverband in einer Dienstordnung geregelt werden. Diese Dienstordnung des Rettungszweckverbandes Saar für die Einsatzleitung Rettungsdienst vom 16. April 2007 fordert von einem Organisatorischen Leiter umfangreiche praktische Erfahrungen in der Notfallrettung (mindestens dreijährige Tätigkeit als Rettungsassistent). Da der PRS durch das Saarländische Rettungsdienstgesetz (SRettG) von der Teilnahme an der Notfallrettung ausgeschlossen ist, können seine Mitarbeiter diese Voraussetzung praktisch nicht rfüllen.e Ausgegeben: 12.03.2008 bitte wenden Ich frage die Regierung des Saarlandes:
1. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung einer möglichen Berücksichtigung des PRS bei der Benennung von Organisatorischen Leitern bei, insbesondere im Hinblick auf eine bessere Verzahnung der Einsatzkräfte bei einem Einsatz im Katastrophenfall?
2. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Hürde ein, die für den PRS bei der Benennung von Organisatorischen Leitern daraus entsteht, dass die Dienstordnung des Rettungszweckverbandes von Organisatorischen Leitern umfangreiche praktische Erfahrungen in der Notfallrettung verlangt (Punkt 4 unter 1.3.2 der Dienstordnung)?
3. Wie bewertet die Landesregierung den durch die Dienstordnung des Rettungszweckverbandes Saar bewirkten faktischen Ausschluss des PRS von der Benennung der Organisatorischen Leiter und welche Maßnahmen erwägt sie, um diesen Zustand zu beheben?