Besteuerung von Familienhaushalten

Ich frage die Regierung des Sarlandes:

1. Zu welchen jahresbezogenen Haushaltsmindereinnahmen führt derzeit das „Ehegattensplitting" auf Bundesebene?

a) Wie hoch sind die Mindereinnahmen durch das Ehegattensplitting für den Bundeshaushalt, den saarländischen Landeshaushalt und für die kommunalen Haushalte im Saarland?

(bitte tabellarische Auflistung)

2. Sind der Landesregierung Untersuchungen bekannt, die die Auswirkungen des Ehegattensplittings auf das Einkommen von Familienhaushalten prüfen?

Wenn ja, zu welchem Schluss kommen diese Untersuchungen?

Wenn nein, warum nicht?

a) Wie viele Ehepaare (in Prozent und Nominal) profitieren vom Splitting und wie hoch ist der durchschnittliche Vorteil für Ehepaare, die vom Splitting profitieren?

(bitte tabellarische Auflistung)

b) Wie viele Ehepaare (in Prozent und Nominal) mit Kindern profitieren vom Ehegattensplitting und wie hoch ist der durchschnittliche Betrag, um den das Ehegattensplitting die Steuerschuld vermindert?

(bitte tabellarische Auflistung)

3. Ab welchem Jahreshaushaltseinkommen schafft der Splittingvorteil eine Minimierung der Steuerschuld von 1.200 Euro?

a) Wie hoch ist der höchste Splittingvorteil (pro Jahr), der erzielbar ist und ab welchem Einkommen kommt er zum Tragen?

4. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass es sich für viele verheiratete Paare die Aufnahme einer Beschäftigung des Partners (zumindest kurzfristig gerechnet) nicht lohnt, weil es zu einer Minimierung des Ehegattensplittingvorteils kommt und zusätzliche Kinderbetreuungskosten anfallen? Wenn nein, warum nicht?

5. Sieht die Landesregierung in der Verhinderung von Kinderarmut eine prioritäre Aufgabe ihrer Politik?

Wenn ja, mit welchen Instrumenten würde sie eine solche Zielsetzung erreichen wollen?

Wenn nein, warum nicht?

a) Mit welcher Begründung würde die Landesregierung eine Weiterentwicklung eines Ehegattensplittings zu einem Familiensplitting unterstützen und sieht sie in einem Familiensplitting ein Instrument zum Abbau von Kinderarmut?

Wenn nein, warum nicht?

6. Wie beurteilt die Landesregierung den Vorschlag, für typische Kinderartikel generell den ermäßigten Mehrwertsteuersatz anzuwenden?

a) Welche Artikel würden nach Auffassung der Landesregierung von dieser Reduzierung der Mehrwertsteuer betroffen und mit welchem Einnahmeausfall bei der Umsatzsteuer rechnet die Landesregierung.