Verkauf des früheren Unternehmens Decoma Prometall in Neunkirchen ­ jetzt J.P.B. Prometall

Die in den neunziger Jahren in Konkurs gegangene Pebra Paul Braun GmbH wurde im Jahr 1996 von Magna Pebra GmbH ­ später Decoma ­ übernommen. Für die Übernahme der Betriebsstätte in Sulzbach und deren Erweiterung sind im Zeitraum von 1996 bis 1999 Investitionshilfen im Rahmen der Regionalförderung (GA-Hilfen) gewährt worden. Mit diesen Investitionsvorhaben sollten über 900 Dauerarbeitsplätze erhalten und auch neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Im Jahre 2001 beschloss der weltweit operierende Magna-Konzern die Ausgliederung und Verlegung von Teilen der Produktion an den Standort Neunkirchen. Ende September 2007 hat der Automobilzulieferer-Konzern Magna die Neunkircher „Decoma Prometall" schließlich an die „Duncomb Holding Ltd." mit Sitz in Hongkong verkauft.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Regierung des Saarlandes:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die Arbeitsplatzentwicklung im Werk Neunkirchen?

Trifft es zu, dass nach einem vorübergehenden Anstieg der Beschäftigtenzahl diese seit 2004 sukzessive reduziert wurde?

Wie lauten die aktuellen Belegschaftszahlen im Unternehmen in Neunkirchen (aufgeschlüsselt nach festen Arbeitsverträgen, Leiharbeitsverhältnissen, Auszubildenden, Durchschnittsalter der Beschäftigten in den Jahren 2001 bis 2004 sowie 2004 bis heute)?

2. Bekanntermaßen ist im Zuge der Umsiedlung von Teilen des Unternehmens nach Neunkirchen ein Förderantrag bezüglich der Gewährung von Investitionshilfen an das Land gestellt worden.

Hat die Landesregierung seinerzeit dem Antrag auf Fördermittel für das Unternehmen entsprochen?

Wenn ja, in welcher Höhe sowie über welchen Zeitraum wurden die öffentlichen Mittel ausgezahlt?

Welche Finanzierungsmöglichkeiten wurden diesbezüglich herangezogen (EUFördermittel, GA-Hilfen etc.)?

3. Förderanträge auf öffentliche Investitionshilfen sowie die Möglichkeiten der Förderung sind an bestimmte Bedingungen gekoppelt, die vom Unternehmen im Fördergebiet einzuhalten sind, z. B. u. a. auch die Berücksichtigung einer voraussichtlichen positiven Arbeitsplatzentwicklung im betroffenen Unternehmen.

Welche Konzepte zur Standortsicherung sowie in Bezug auf langfristig im Unternehmen verbleibende Arbeitsplätze hatte die Landesregierung mit dem Magna-Konzern dementsprechend ins Auge gefasst und an welche Konditionen waren diese gebunden?

4. Wie bewertet die Landesregierung im Hinblick auf die Bedingungen betreffend die Fördermittelvergabe die Situation der Beschäftigten nach dem Verkauf der „Decoma Prometall" in Neunkirchen im Herbst 2007, insbesondere vor dem Hintergrund, dass infolge des Betriebsübergangs auf neue Eigentümer innerhalb der ersten vier Jahre im Falle eines Stellenabbaus kein Sozialplan aufgelegt werden muss?

5. Im Zuge dieser Entwicklung hat Wirtschafts-Staatssekretär Hettrich am 17.10. gegenüber der Saarbrücker Zeitung wörtlich geäußert: „Wir prüfen in Gesprächen mit der Magna-Zentrale den Fall und die Förderung an Decoma. Dann entscheiden wir." Wie gestaltet sich der derzeitige Stand der Entscheidungsfindung der Landesregierung?

6. Besteht seitens der Landesregierung unter Umständen hinsichtlich einer prognostizierten negativen Entwicklung für das Werk Neunkirchen und seine Beschäftigten die Möglichkeit der Rückforderung von an den Magna-Konzern gezahlten Investitionshilfen zur Sicherung des Standortes Neunkirchen?

Wie lautet diesbezüglich die Einschätzung der Landesregierung?