Förderrichtlinie zur Jagdabgabe

§ 18 Abs. 1 Saarländisches Jagdgesetz (SJG) regelt die zweckgebundene Verwendung der Jagdabgabe. Danach ist die Jagdabgabe zu verwenden für:

1. Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Wildbiotope,

2. wildökologische Forschungsvorhaben, Untersuchungen der Lebensräume des Wildes (Biotope) und zur Wildbewirtschaftung,

3. Maßnahmen und Einrichtungen zur Fortbildung der Jäger sowie

4. Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten des Wildes, die auf den Menschen oder in der Obhut des Menschen gehaltene Tiere übertragbar sind.

Die Aufzählung in § 18 Abs. 1 SJG ist abschließend. Die „Richtlinie für die Förderung des Jagdwesens aus Mitteln der Jagdabgabe im Saarland (FRL Jagd)" vom 12.05.2003 führt jedoch entgegen der abschließenden gesetzlichen Vorgabe des § 18 Abs. 1 SJG unter Punkt 2 (Gegenstand der Förderung) in Unterpunkt 5 als weiteren Fördertatbestand „Grunderwerb" auf. Darüber hinaus sollen gemäß Punkt 3 der FRL (Zuwendungsempfänger) neben Jagdgenossenschaften, Hegegemeinschaften und den Jagdausübungsberechtigten vorrangig nur Maßnahmen der Vereinigung der Jäger des Saarlandes gefördert werden, obwohl es zwischenzeitlich drei Jagdvereine im Saarland gibt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Regierung des Saarlandes:

1. Ist nach Auffassung der Landesregierung die zusätzliche Aufnahme des Fördertatbestandes „Grunderwerb" in der FRL Jagd mit § 18 Abs. 1 SJG vereinbar?

Wenn nein: was ist nach Auffassung der Landesregierung die gesetzliche Grundlage für diesen Fördertatbestand?

2. Wurde der Erwerb des Grundstückes, auf dem die VJS das Jägerheim in Saarwellingen errichtet hat, aufgrund der FRL Jagd gefördert?

3. Ist es nach Auffassung der Landesregierung vertretbar, weiterhin Maßnahmen der VJS vorrangig vor den Maßnahmen der anderen saarländischen Jagdvereine zu fördern? Wenn ja: womit wird dieser Vorrang gerechtfertigt?

4. Wofür wurden die Mittel aus der Jagdabgabe seitens der VJS, deren Verwendung die VJS gemäß § 18 Abs. 2 SJG jährlich der obersten Jagdbehörde nachzuweisen hat, in den Rechnungsjahren 2005, 2006 und 2007 verwendet?