Sicherheitsgebühren am Flughafen Saarbrücken-Ensheim
Am Flughafen Saarbrücken-Ensheim ist im Jahr 2008 nicht zuletzt dank neu eingerichteter Linien, für die im Übrigen ermäßigte Flughafengebühren gelten, die Anzahl der Passagiere auf über 500.000 gewachsen. In der Sendung „Aktueller Bericht" des Saarländischen Rundfunks vom 04.12.2008 wird über die Entwicklung der Passagierzahlen berichtet. Im Beitrag „Ensheim im Aufwind" heißt es: „Mit 500.000 Fluggästen hat der Flughafen eine Größenordnung erreicht, die zu einer Senkung der Sicherheitsgebühren führt von 10 auf 6,33. Dies wird vom Bundesverkehrsministerium festgelegt. Bereits im laufenden Jahr bedeutet dies für die Fluggesellschaften eine Ersparnis von rund 500.000. In Zukunft werden die Passagiere profitieren."
Vor diesem Hintergrund frage ich die Regierung des Saarlandes:
1. Wie ist das Prozedere bei der Festsetzung, Erhebung und Abführung der „Sicherheitsgebühr"?
2. Trifft es zu, dass im Jahr 2008 allein die Fluggesellschaften von der Senkung der Sicherheitsgebühren profitieren?
3. Falls 2. zutrifft: Aus welchem Grund wurden die Gebührensenkungen nicht unmittelbar an die Passagiere weitergegeben?
4. Wie beurteilt die Landesregierung den Sachverhalt; insbesondere: Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die entstandenen „windfall profits" abzuschöpfen bzw. den Landeshaushalt über entsprechend verminderte Zuführungen an die Verkehrsholding Saar zu entlasten?