Neues Kommunales Rechnungswesen (NKR)

Durch Gesetz Nr. 1598 über das Neue Kommunale Rechnungswesen im Saarland (Amtsbl. 2006, S. 1614) ist der Weg zur Umstellung der Haushalte der kommunalen Gebietskörperschaften sowie der Zweckverbände und rechtlich selbständigen örtlichen Stiftungen von der Kameralistik auf die Regeln der doppelten Buchführung eröffnet worden. Als Umstellungszeitpunkte sah das Gesetz abschließend den 1. Januar 2007, den 1. Januar 2008 sowie den 1. Januar 2009 vor. Durch Änderungsgesetz vom 14. Mai 2008 (Amtsbl. S. 1166) wurde als weiterer Umstellungszeitpunkt der 1. Januar 2010 zugelassen.

Ich frage die Regierung des Saarlandes:

1. Welche kommunalen Gebietskörperschaften haben ihr Rechnungswesen zum

· 1.1.2007,

· 1.1.2008,

· 1.1.2009, umgestellt und welche noch nicht?

(Ich bitte, hier wie bei allen weiteren Fragen, nach Städten und Gemeinden einerseits, Gemeindeverbänden andererseits aufzuschlüsseln.)

2. Wie ist die Frage bezüglich der in der Vorbemerkung angesprochenen Zweckverbände und Stiftungen zu beantworten?

3. Welche kommunalen Gebietskörperschaften verfügen bereits über eine vom zuständigen Organ beschlossene Eröffnungsbilanz? Welche dieser Bilanzen sind geprüft?

4. In der Eröffnungsbilanz ist als Teil des Eigenkapitals eine Ausgleichsrücklage zu bilden.

a) Wie lauten die Beträge dieser Ausgleichsrücklage, absolut und bezogen auf die gesamte Passivseite der Bilanz (in %)?

b) Welche Veränderungen dieser Ausgleichsrücklage sind bislang bilanziert worden; wie hoch beläuft sich diese Rücklage derzeit (absolut und ­ wie unter

a) ­ in %)?

5. Wie sind die Fragen 4 und 5 bezüglich der Zweckverbände und Stiftungen zu beantworten, die auf Grund des NKR-Gesetzes ihr Rechnungswesen umgestellt haben?