Bürger bei Störfällen grenzübergreifend schützen

Der Landtag wolle beschließen: Unfälle, bei denen umwelt- und oder gesundheitsgefährdende Stoffe austreten und die Luftqualität nachteilig verändern, sind sicherheitsbedeutsame Ereignisse. Es ist deshalb entscheidend, dass bei solchen Unfällen umgehend reagiert wird, um den Schaden zu begrenzen und vor allem mögliche Gefahren abzuwenden.

Primäres Ziel muss dabei der Schutz der Anwohner vor möglichen gesundheitlichen Gefahren sein. Für die Großregion bedeutet dies, dass bei einem Störfall umgehend auch die entsprechenden Behörden jenseits der Grenze informiert werden müssen.

Diese können dann rechtzeitig und gemeinsam Schutzmaßnahmen bzw. eine Evakuierung der Bevölkerung einleiten. Denn nur durch umgehende Information kann Gefahr abgewendet und gesundheitlicher Schaden vermieden werden.

Im Saarland sind die entsprechenden Maßnahmen, die bei einer Gefährdung einzuleiten sind, im Umweltalarmplan Wasser ­ Boden ­ Luft definiert, der sich jedoch nicht auf die Großregion bezieht.

Der Störfall des französischen Chemiekonzerns Total Petrochemical France im nahegelegenen lothringischen Carling hat vergangenen Monat erneut gezeigt, dass bisher nicht genügend Vereinbarungen getroffen worden sind, um im Falle eines Störfalls dennoch grenzüberschreitend umgehend und umsichtig reagieren und Gefahr schnellstmöglich von der Bevölkerung abwenden zu können.

Der Landtag spricht sich dafür aus:

- im Interregionalen Parlamentarierrat (IPR) darauf hinzuwirken, dass ein einheitlicher Umweltalarmplan Wasser ­ Boden ­ Luft für die gesamte Großregion erarbeitet wird, der für alle beteiligten Regionen gilt und so eine effiziente und schnelle Informationspolitik gewährleistet.

Der Landtag fordert die Landesregierung deshalb auf:

- einen möglichen Beschluss des IPR zu einem Umweltalarmplan in Zusammenarbeit mit den restlichen Regierungen der Großregion zügig umzusetzen;

- zu prüfen, an welcher Stelle, z. B. in der Internationalen Kommission zum Schutz von Mosel und Saar (IKSMS) in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Umweltund Arbeitsschutz (LUA), eine Arbeitsgruppe "Luft" zum grenzüberschreitenden Schutz bei Störfällen integriert werden kann.