Finanzielle Besserstellung der von dauerhafter Schieflage durch den Steinkohleabbau unter Wohngebieten betroffenen Eigentümer

Der Steinkohleabbau im Westfeld des Bergwerks Saar (ehem. Warndt/Luisenthal) ist zu Ende. Damit rückt die Regulierung der Schäden in dieser durch den Bergbau schwer gezeichneten Region weiter in den Mittelpunkt. Vor allem in VölklingenFürstenhausen hat der Bergbau an den Häusern extreme, zum großen Teil dauerhafte Spuren hinterlassen. Für die betroffenen Menschen ist dies ein unerträglicher Zustand.

Das zwischen dem VBHG (Verband der Bergbaugeschädigten Haus- und Grundeigentümer) und der RAG ausgehandelte Minderwertabkommen trägt dieser Situation nur unzureichend Rechnung.

Es ist zentrale Aufgabe einer verantwortungsvollen Politik, sicherzustellen, dass die Regulierung unbürokratisch und auch den Schäden angemessen vorgenommen wird.

Das derzeit geltende „Minderwertabkommen" zur Regulierung von bergbaubedingten Schieflagen von Gebäuden wird diesem Anspruch einer angemessenen Entschädigung keineswegs mehr gerecht. Die Horizontierung eines Hauses wird beispielsweise nur dann vorgenommen, wenn die mittlere Schieflage mehr als 25 mm/m beträgt und die technischen Rahmenbedingungen gegeben sind (z.B. Einzelhaus). Durch diese Regelung sind viele Menschen zu einem dauerhaften „Leben auf der Schräge" verdammt. Aus diesem Grund muss das Minderwertabkommen umgehend wesentlich modifiziert werden, um einerseits mehr Mittel bereit zu stellen, Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen zu treffen, andererseits ­ falls dies nicht hinreichend möglich ist ­ wenigstens einen angemessenen finanziellen Ausgleich zu schaffen.

Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag fordert die Landesregierung dazu auf, eine Initiative für eine Änderung des „Minderwertabkommens" zu starten, die Folgendes zum Inhalt hat:

- Die Entwicklung einer neuen Formel zur Berechnung des Minderwertausgleichs, um den Berechnungswert so zu ändern, dass der finanzielle Ausgleich für nicht mehr reparierbare Schäden (v.a. Schieflagen) der Situation angemessen wird.

Zielvorgabe ist es dabei, in etwa das Dreifache des gegenwärtigen Entschädigungsbetrags zu erreichen.

- Eine Horizontierung von Häusern soll bereits ab einer Schieflage von 20 mm/m Standard werden.

Begründung: Erfolgt mündlich.