Die Bundespolizeiabteilungen sollen dabei künftig verstärkt auf Einsatzschwerpunkte ausgerichtet werden

Seit dem 13. Dezember 2006 arbeitet eine durch das Bundesinnenministerium beauftragte Projektgruppe an einem Feinkonzept. Die bisherigen Planungen sehen vor, dass die bundesweit fünf Bundespolizeipräsidien künftig zu einem Bundespolizeipräsidium und die den Präsidien nachgeordneten Bundespolizeiämter regional zusammengefasst und als Bundespolizeidirektionen eingerichtet werden. Die den Bundespolizeiämtern nachgeordneten Bundespolizeiinspektionen sollen Träger der operativen Polizeiarbeit bleiben.

Die Bundespolizeiabteilungen sollen dabei künftig verstärkt auf Einsatzschwerpunkte ausgerichtet werden. Des Weiteren ist beabsichtigt, die gesamte Aus- und Fortbildung der Bundespolizei künftig zentral durch die Bundespolizeiakademie in Lübeck zu steuern und ihr die Aus- und Fortbildungszentren zuzuordnen.

Vor diesem Hintergrund sind auch Auswirkungen auf die Standorte der Bundespolizei im Saarland zu erwarten. Zurzeit bestehen im Saarland eine Bundespolizeiinspektion (Standort: Goldene Bremm), eine Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung (Standort: Bexbach) und ein Bundespolizeiamt (Standort: Bexbach). Insgesamt sind dort ca. 310 Stellen angesiedelt.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zur Teilentschuldung des Saarlandes und von Bremen im Jahre 1992 ausdrücklich festgestellt, dass Standortentscheidungen des Bundes ein geeignetes Mittel sind, um wirtschaftliche Strukturschwäche zu verringern. Trotz dieses Urteils war das Saarland im vergangenen Jahrzehnt sowohl bei der Zusammenlegung von Bundesbehörden als auch von der Privatisierung von Bundesunternehmen besonders betroffen und musste erhebliche Arbeitsplatzverluste hinnehmen.

Der Landtag des Saarlandes begrüßt grundsätzlich die Reform der Bundespolizei mit dem Ziel der Neuorganisation der Behördenstruktur, der Straffung überkommener Führungsebenen und der Entlastung der Vollzugsbeamten von Verwaltungsaufgaben.

Der Landtag des Saarlandes stellt fest:

· Um auch weiterhin im Saarland den hohen Standard der inneren Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, kommt der Zusammenarbeit mit der Bundespolizei eine wichtige Rolle zu. So übernimmt die Bundespolizei durch ihre grenzüberschreitende und bahnpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung sowie durch Übernahme der Luftsicherheitsaufgaben einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung der inneren Sicherheit. Für das Saarland bedeutet die Präsenz der Bundespolizei einen entscheidenden Beitrag zur inneren Sicherheit.

· Darüber hinaus bedeutet der Sitz der Bundespolizeibehörden einen entscheidenden Wirtschaftsfaktor.

· Ein weiterer Abzug von Bundesbehörden widerspricht den Feststellungen des BVG von 1992 zur Teilentschuldung des Saarlandes und den objektiven Fakten, wonach die Bundespräsenz im Land unterdurchschnittlich ist.

Der Landtag des Saarlandes fordert die Landesregierung auf, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen:

· dass keine Standortentscheidung zum Nachteil des Saarlandes getroffen wird.

· dass sich das erklärte Ziel der Reform, die operative polizeiliche Ebene vor Ort zu stärken, in einer Erhöhung des Personals vor Ort realisiert.

· dass es keine Zwangsversetzungen aus dem Saarland heraus geben wird.

Begründung: Erfolgt mündlich.

Die Drucksache 13/1231 bzw. 13/1231-Neu ist hiermit gegenstandslos.