Dieser behördlichen Einschätzung steht allerdings die touristische Besonderheit der Gemeinde Nonnweiler

13. Wahlperiode Drucksache 13/1365

Antrag der FDP-Landtagsfraktion betreff: Keine Sondermülldeponie in Nonnweiler

Der Landtag wolle beschließen:

Seit Mitte der 1990er Jahre lagern in Nonnweiler/Mariahütte auf dem gesamten Betriebsgelände der Tongrube Mariahütte und dem angrenzenden UCON-Gelände 50.000m³ Klärschlämme. Nun gibt es Pläne, auf diesem Gelände voraussichtlich eine Sondermülldeponie zu errichten. Jährlich sollen unter Auflagen und Maßgaben ca. 1,3 Millionen Kubikmeter Sonderabfall aus den Einzugsbereichen des Saarlandes, aus Rheinland-Pfalz und aus dem Großraum Rhein-Main-Neckar in Nonnweiler deponiert werden. Nach einem bereits abgeschlossenen Raumordnungsverfahren gibt es aus Sicht der Behörden für den Standort Nonnweiler/Mariahütte als Deponie für die Abfälle der Klassen II und III (Sondermüll) keine Bedenken.

Dieser behördlichen Einschätzung steht allerdings die touristische Besonderheit der Gemeinde Nonnweiler gegenüber.

Denn als anerkannter heilklimatischer Luftkurort mit beliebten Zielen wie dem Nonnweiler Stausee, dem Hunnenring oder dem Sommerrodelparadies im benachbarten Braunshausen ist Nonnweiler von nicht geringer touristischer Bedeutung für das Saarland. Eine Sondermülldeponie und die damit zu befürchtenden Geruchsbelästigungen würden diese touristische Attraktivität zunichte machen.

Hinzu kommt, dass auch das zweite wichtige ökonomische Standbein der Gemeinde Nonnweiler, das Lebensmittelgewerbe, schon alleine in seinem Image nachhaltig negativ von einer Sondermülldeponie beeinflusst würde.

Der Landtag des Saarlandes fordert die Landesregierung dazu auf,

· keine Erlaubnis für eine Sondermülldeponie in Nonnweiler auszusprechen und so die touristische Bedeutung der Gemeinde Nonnweiler zu erhalten.

Begründung: Erfolgt mündlich.