Die Saarschleife in ihrer Einzigartigkeit bewahren - Alternativen zum Fangzaun endlich ernsthaft prüfen
Der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) errichtet derzeit entlang der Saarschleife einen 1,7 km langen und 3 m hohen Fangzaun. Hintergrund dieser Maßnahme, deren reine Baukosten sich laut Auskunft der Landesregierung in einer parlamentarischen Anfrage auf mindestens 1,4 Millionen Euro belaufen, sind angebliche Gefährdungen in diesem Bereich durch Steinschläge.
Der Landesbetrieb für Straßenbau, der für die Verkehrssicherungspflicht des Uferweges verantwortlich ist, beruft sich dabei auf ein Gutachten, dessen Stichhaltigkeit von Experten für Fels- und Hangsicherung in grundlegenden Aussagen in Zweifel gezogen wird. Das der Maßnahme zugrunde liegende Gutachten geht ganz offensichtlich von völlig falschen Voraussetzungen aus. So stützt sich die Expertise auf runde herabrollende Steine, die es jedoch entlang des Uferweges überhaupt nicht gibt. Der dort vorkommende Taunusquarzit bricht in Platten bzw. kantigen Steinen, die nicht rollen.
Ein fundiertes zweites Gutachten wurde vom Landesbetrieb offenbar nicht beauftragt.
Unabhängig von der Frage, ob sich dieses Verfahren mit den einschlägigen Vorgaben des Haushaltsrechtes deckt, wird neben den extrem hohen Kosten, die diese - nach Fachmeinung überwiegend überflüssige - Baumaßnahme verursacht, ein einzigartiges Naturdenkmal auch in seinem touristischen Wert nachhaltig beschädigt. Hinzu kommt, dass in dem als Naturschutz- und FFH-Gebiet ausgewiesenen Bereich Teile des Waldbestandes und der Strauchflora, die als natürliche, kostenlose und sehr wirkungsvolle Steinbremse fungiert haben, den Bauarbeiten weichen mussten. Während in Gebirgsregionen Bäume als Steinschlagschutz gepflanzt werden, werden diese in der saarländischen Hügellandschaft gerodet, um teure Schutzzäune zu errichten.
Um weiteren Schaden von der Saarschleife und dem Ruf des Landes als Wanderland abzuwenden, muss deshalb jetzt die Frage der Wahrnehmung und des Umfangs der Verkehrssicherungspflicht sowie der Alternativen zum Zaun mit Nachdruck erneut gestellt werden. Denn: Die Sicherheit der Wanderer ist nach Expertenaussagen auch schonender als mit dem im Bau befindlichen Stahlungetüm zu gewährleisten.
Der Landtag des Saarlandes fordert die Landesregierung auf:
- die Bauarbeiten für den Fangzaun bzw. dessen Fertigstellung sofort zu stoppen;
- die rechtlichen Notwendigkeiten hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht durch ein unabhängiges juristisches Fachgutachten klären zu lassen;
- ein unabhängiges Expertengutachten einzuholen, welches das Gefahrenpotenzial qualifiziert überprüft;
- in Zusammenarbeit mit Experten, der Gemeinde Mettlach sowie der örtlichen Bürgerinitiative Alternativen zu erarbeiten, die die Sicherheit der Besucher der Saarschleife gewährleisten und gleichzeitig die Einzigartigkeit dieses Naturdenkmals unverbaut bewahren;
- die Saarschleife so schnell wie möglich wieder für Gäste zu öffnen und vorher entsprechend einer etwaigen Notwendigkeit mit Warnhinweisen, z. B. „Betreten auf eigene Gefahr" zu versehen, wie es schon seit vielen Jahren im weiteren Verlauf der Saar im angrenzenden Rheinland-Pfalz bewährte Praxis ist.
Begründung: Erfolgt mündlich.