Militärischen Fluglärm endlich wirksam begrenzen ­ militärischen Übungsbetrieb gleichmäßig über dem Bundesgebiet verteilen

Das saarländische Innenministerium hat in einer Ausschusssitzung Ende August bestätigt, dass innerhalb der saarländischen Ferienzeit seit Juni ein signifikanter Anstieg militärischer Flugbewegungen ­ und damit mehr Lärm ­ für die Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Regionen zu verkraften sei. Das Übungsende im Sommer um 21 Uhr sollte die Bürger entlasten. Tatsächlich wurden dafür mehr Flüge auf den Tag verlagert und Ausbildungsflüge in der Nacht durchgeführt. Die Belastung durch militärischen Fluglärm hat demzufolge insgesamt zugenommen.

Lärmereignisse im Zuge militärischen Fluglärms sind im Saarland durch die TRA LAUTER (zeitweise reservierter Luftraum im Bereich Kaiserslautern) vielfach höher als in anderen Gebieten Deutschlands, wie beispielsweise im dünner besiedelten Mecklenburg-Vorpommern. Gesundheit und Lebensqualität der Saarländerinnen und Saarländer können jedoch nicht mehr länger einem wenig kontrollierten militärischen Übungsund Ausbildungsbetrieb geopfert werden. Der Ausbildungsbetrieb in der TRA LAUTER ist unbedingt zu reduzieren. Das immer wiederkehrende Kreisen von Kampfjets über dicht besiedelten Ortschaften ist nicht mehr länger als „Profilfindung von Übungsflügen" zu rechtfertigen. Das ist den Menschen, die der Fluglärm krank macht und den Regionen im Saarland, die ihre touristische Attraktivität damit verlieren, nicht mehr zu vermitteln.

Mit Sorge ist vor diesem Hintergrund auch die Zunahme an Lärmbelastungen durch Übungsflüge italienischer Militärs in Spangdahlem seit September einzuschätzen.

Nach Auskunft der Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag haben von 2005 bis 2008 die USA, Belgien, Niederlande, Schweiz, Frankreich, Großbritannien, Italien und Luxemburg den TRA Lauter-Luftraum mit Kampfjets der Typen F-16, Tornado, Eurofighter, Mirage und anderen zu Übungszwecken genutzt. Des Weiteren teilt die Bundesregierung in der Antwort mit, dass in den vergangenen Jahren (seit 2004) die zeitliche Auslastung des Übungsraumes TRA LAUTER in der Jahresverteilung bei etwa 30 Prozent der möglichen Nutzungskapazitäten des Übungsluftraums lag. Damit liegt die Schlussfolgerung nahe, dass jederzeit noch mehr Flüge möglich sind - das Ausmaß der Belastung der Bevölkerung wird damit jedoch in keiner Weise respektiert. Wenn der Bundesverteidigungsminister die Rahmenbedingungen zur tatsächlichen Entlastung der Bürger allerdings ernsthaft ändern will, ist das bedingungslose Credo der Notwendigkeit militärischer Übungsflüge schwerlich aufrechtzuerhalten.

Militärische Übungsflüge verursachen Lärm und Schadstoffemissionen ­ insbesondere die Lärmwirkungsforschung bestätigt seit langem durch Lärm verursachte gesundheitliche Schäden. Die Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Regionen des Saarlandes sind infolge der Militärflug-Belastung zunehmend stärker in Bezug auf ihre Lebensqualität beeinträchtigt.

Die Initiativen des Landkreises St. Wendel zur neuen Verteilung der Flugübungszonen, die Proteste im St. Wendeler Land, die Appelle der Gemeinde Schmelz zur Lärmminderung sowie die Resolution der CDU im Kreis Merzig-Wadern, wonach der von den Kampfjets verursachte Lärm unzumutbar sei, der Gesundheit der Menschen und der Attraktivität des Kreises für Touristen schade, sind zu unterstützen und ernst zu nehmen.

Mit Blick auf die kontinuierlich zunehmende Belastung der Saarländerinnen und Saarländer und ihres Lebensraums durch militärischen Fluglärm fordert der Landtag die Landesregierung auf, gemeinsam mit der Landesregierung Rheinland-Pfalz das Engagement auf Bundesebene für eine deutliche, spürbare Reduzierung des militärischen Fluglärms zu verstärken.

Insbesondere sind diesbezüglich folgende konkrete Initiativen anzustrengen:

· Neuauflage des Dialogs mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung, der US-Streitkräfte, der saarländischen und rheinland-pfälzischen Landesregierungen sowie der Interessenvertretungen der Betroffenen;

· Anstreben eines generellen Nachtflugverbots von 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr auch für Militärflughäfen zum Lärm- und Gesundheitsschutz der betroffenen Bürgerinnen und Bürger;

· Durchsetzung niedrigerer und strengerer Grenzwerte für die zulässige Lärmbelastung auch durch militärischen Fluglärm;

· Prüfung der negativen Auswirkungen der militärischen Fluglärmbelastung auf die Gesundheit der Anwohner sowie die Entwicklung des Tourismus in den betroffenen Regionen im Rahmen entsprechender Gutachten;

· Initiative zur Vermeidung der Konzentration militärischer Übungsflüge über dem Saarland mit dem Ziel einer gleichmäßigen Verteilung über dem gesamten Bundesgebiet.