Vermögensverluste der Bergbaubetroffenen ausgleichen - Erstattung des merkantilen Minderwertes sicherstellen

Mit der Genehmigung des Steinkohleabbaus Wahlschied-West unter Reisbach durch die Bergbehörde ist der soziale Frieden in der Bergbauregion stark gefährdet. Noch in diesem Jahr werden die Häuser der Betroffenen bergbaubedingten Senkungen, Pressungen und Zerrungen ausgesetzt. Hinzu kommt noch die große Gefahr, dass viele Gebäude neben den klassischen Bergschäden durch Vernässungen nachhaltig geschädigt werden.

Neben diesen unvermeidbaren Schäden an den Gebäuden der Oberflächeneigentümer wird bereits durch die Abbaugenehmigung selbst der Wert der Immobilien in Reisbach stark gemindert. Dies rührt daher, dass der Wert einer Immobilie bereits durch die drohende bzw. die tatsächliche Abbaugenehmigung sinkt. Das Maß für die Höhe dieser Wertminderung ist der so genannte merkantile Minderwert. Das durch Professor Frenz erstellte Gutachten „Die Zulässigkeit des Vorhabens Wahlschied zwischen Gesundheitsschutz, Eigentumsgewährleistung und Grundfreiheiten" spricht auch davon, dass der merkantile Minderwert nicht notwendig mit dem Auftreten von Bergschäden verknüpft ist. Professor Frenz hält eine Erstattung des merkantilen Minderwerts unter Hinweis auf verfassungs- und europarechtliche Vorschriften für zwingend geboten. Der Minderwertsanspruch muss nach dem Gutachten von Professor Frenz bereits in der Zulassungsentscheidung dem Grunde nach festgelegt werden.

Was in dem Gutachten wie graue Theorie klingt, haben in der Praxis bereits viele Reisbacher Bürger sehr deutlich zu spüren bekommen. Häuser in Reisbach sind fast unverkäuflich und werden von Kreditinstituten nicht mehr als Sicherheit für die Herausgabe von Krediten akzeptiert. Was vor Jahren von den Eigentümern als Altersvorsorge geplant war, ist spätestens mit der Abbaugenehmigung nur noch einen Bruchteil des ursprünglichen Kaufpreises wert.

Ausgegeben: 25.09.2008 bitte wenden

Drucksache 13/2089 Landtag des Saarlandes - 13. Wahlperiode. Die bloße Bergschadensregelung nach §§ 114 ff. BBergG hilft den Betroffenen hier nicht, weil sie das Eintreten von konkreten Schäden voraussetzt. Der Ausgleich des Wertverlustes bzw. der Unverkäuflichkeit ist im BBergG nicht vorgesehen. Insofern wird der von der CDU propagierte sozial verträgliche Ausstieg aus dem Bergbau mit den Häusern der Bergbaubetroffenen teuer erkauft.

Dieser Definition von sozialer Verträglichkeit kann sich der Landtag des Saarlandes nicht anschließen. Während die Landesregierung ihr Augenmerk ausschließlich auf Erhalt des Bergbaus richtet, bleiben die Bergbaubetroffenen bei der Kohlepolitik der CDU außen vor. Einmal mehr liefert die Landesregierung einen Beleg dafür, dass sie in Bezug auf sozial verträglichen Auslaufbergbau auf einem Auge blind ist.

Der Landtag des Saarlandes fordert die Landesregierung deshalb dazu auf:

· noch im laufenden Widerspruchsverfahren zu dem geplanten Abbau des Flözes 8.7 Wahlschied West die vollständige Erstattung des merkantilen Minderwertes durch die Deutsche Steinkohle AG zur Auflage für die endgültige Genehmigung zu machen.

Begründung: Erfolgt mündlich.