Satz 1 Nr 4 Saarländisches Sportwettengesetz zur Förderung sozialer Zwecke gemäß §

13. Wahlperiode Drucksache 13/248 (13/107) zu der Anfrage der Abgeordneten Karin Lawall (SPD)

Betreff: Verwendung von Spieleinsätzen und Überschüssen der Saarland-Sporttoto GmbH

Wie hoch waren die jährlichen Mittel, die im Zeitraum 2000-2004

- zur Förderung kultureller Projekte gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Saarländisches Sportwettengesetz

- zur Förderung sozialer Zwecke gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Saarländisches Sportwettengesetz zur Verfügung gestellt worden sind?

Zu Frage 1: In der Zeit zwischen 2000 und 2004 wurden zur Förderung

- kultureller Projekte gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Saarländisches Sportwettengesetz folgende Mittel zur Verfügung gestellt.

Ein Teil dieser Beträge war zum jeweiligen Jahresschluss für Projektvorhaben reserviert, die noch nicht bewilligungsreif waren bzw. in Fällen der Projektträgerschaft des Ministeriums für Bildung, Kultur und Wissenschaft noch nicht oder noch nicht vollständig auszahlungsreif waren. Mittel, die in dem Jahr, in dem sie bereitgestellt wurden, nicht durch Bewilligungsbescheid gebunden bzw. verausgabt wurden, standen im Folgejahr zusätzlich ­ entsprechend einer getroffenen Reservierung oder frei ­ zur Verfügung.

In den genannten Beträgen sind außerdem Mittel enthalten, die für Projekte bereits durch Bewilligungsbescheid gebunden waren, aber wegen späterer Änderungen in der Projektdurchführung nicht oder nicht in voller Höhe zur Auszahlung gelangen konnten und demzufolge wieder frei verfügbar wurden.

Im Bereich des Ministeriums für Umwelt wurden nicht verausgabt.

Die nicht verausgabten Mittel standen jeweils im darauffolgenden Jahr zur Verfügung.

Im Bereich des Ministeriums für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales wurden die von der Saarland-Sporttoto GmbH bis zum Jahr 2002 zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 1.409.553,16 Euro vollständig abgerufen.

Für das Jahr 2003 wurden bei der Saarland-Sporttoto GmbH vorerst nur 300.000 Euro abgerufen.

Insgesamt wurden bis zum 31. Dezember 2004 für den Zeitraum 2000 bis 2004 bei der Saarland-Sporttoto GmbH Mittel in Höhe von 1.709.553,16 Euro abgerufen.

Bewilligt wurden bis zum 31. Dezember 2004 Mittel in Höhe von 1.505.056,69 Euro.

Bisher nicht verausgabt wurden Mittel in Höhe von 204.496,47 Euro.

Die nicht verausgabten Mittel stehen bereit, um weitere Zuwendungen auszusprechen.

Die Mittel werden nach dem Projektverlauf bzw. nach den Verwendungsnachweisprüfungen ausgezahlt.

Wie hoch waren die jährlichen Überschüsse, die im Zeitraum 2000-2004 nach Abzug der Mittel gemäß § 5 Abs. 1 und Abs. 2 Saarländisches Sportwettengesetz sowie nach Abzug der Unkosten und Steuern von den Spieleinsätzen verblieben sind?

Für welche Zwecke wurden diese Überschüsse in den einzelnen Jahren verwandt?

Zu Frage 3: Die jährlichen Überschüsse nach Abzug der Mittel gemäß § 5 Abs. 1 und 2 Saarländisches Sportwettengesetz sowie der Unkosten und Steuern beliefen sich im Zeitraum 2000 bis 2004 auf folgende Beträge.

Die genannten Beträge wurden in dem angegebenen Zeitraum für sportliche, kulturelle und soziale Zwecke sowie für Umwelt- und Naturschutzaufgaben verwandt und nachstehenden Verbänden, Institutionen und Einrichtungen sowohl zur institutionellen Förderung wie auch zur finanziellen Unterstützung der vielfältigen Projekte zur Verfügung gestellt:

- Sportverbände und ­vereine sowie Sportstättenbau

- Sonderzuwendungen an den Landessportverband für das Saarland

- Kulturelle Institutionen und Einrichtungen

- Soziale und karitative Verbände und Vereinigungen

- Umwelt- und Naturschutzorganisationen

- Sonstige Zuwendungen

Über die Verteilung der vorgenannten Überschüsse im Einzelnen entscheidet nach § 5 Abs. 3 der Aufsichtsrat der Saarland-Sporttoto GmbH mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde.