Jägerheim

Hintergrund ist der Eindruck, die 15 Jahre seitens der Jägerschaft verweigerte Bereitschaft, das Jägerheim zu veräußern, sei dadurch zustande gekommen, dass Minister Mörsdorf den Kauf nunmehr zwei-, drei-, ja sogar vierfach bezahlt hat.

Um diesen Gerüchten sachlich entgegenzutreten, fragen wir die Landesregierung:"

Vorbemerkung der Landesregierung:

Die Fragestellerin versucht den Eindruck zu vermitteln, dass zwischen dem Verkauf des Jägerheims und der Einstellung von Herrn Maurer beim Ministerium für Umwelt unter gleichzeitiger Bestellung zum Abteilungsleiter ein Zusammenhang besteht und der Vereinigung der Jäger des Saarlandes auf Kosten der saarländischen Steuerzahler verschiedene geldwerte Zugeständnisse gemacht wurden.

Die Landesregierung stellt hierzu fest:

1. Herr Maurer steht in seiner Funktion als Landesjägermeister nicht im Dienst des Saarlandes.

2. Die Versetzung des Herrn Paul Maurer in den Landesdienst erfolgte als Beamter auf Lebenszeit für die Nachbesetzung der Stelle des Leiters einer Abteilung des Ministeriums für Umwelt.

3. Die behaupteten geldwerten Zugeständnisse an die Vereinigung der Jäger des Saarlandes wurden nicht gewährt.

Was waren die Gründe, dass im Erweiterungsplan der Universität Saarbrücken der Standort des Jägerheimes bis zum Zeitpunkt der Einstellung des Landesjägermeisters Maurer in den Landesdienst keine Berücksichtigung fand?

Zu Frage 1: Der Standort des Jägerheims war bereits seit Anfang der 90er Jahre immer wieder in den Erweiterungsplänen der Universität des Saarlandes angesprochen worden. In den Jahren 1998/1999 wurde wegen des zukünftigen Erweiterungsbedarfes der Universität ein Offenes Städtebauliches Gutachterverfahren initiiert. Die Auslobung des später verkürzt als Offener Uni-Rahmenplan benannten Verfahrens erfolgte im Jahr 2000 und wurde 2001 beendet. Durch diesen Uni-Rahmenplan wird das Gelände der Vereinigung der Jäger des Saarlandes unmittelbar und mittelbar tangiert. Im Bereich der Schießbahn verläuft der sog. "Ovalweg", so dass die Funktionsfähigkeit der Schießanlage verloren geht. Des Weiteren sind in unmittelbarer Nachbarschaft zum Jägerheim sog. "Platzhalter" für dort später zu errichtende Institute vorgesehen. Da Herr Maurer erst am 1. Oktober 2002 in den Landesdienst eingestellt wurde, also nach Abschluss des Uni-Rahmenplans-Verfahrens, wird somit deutlich, dass zwischen dieser Einstellung und den Erweiterungsplänen der Universität des Saarlandes kein Zusammenhang besteht.

Was waren die Gründe, dass die Vereinigung der Jäger des Saarlandes als Körperschaft des öffentlichen Rechts in den zurückliegenden Jahren dem Land einen Ankauf des Jägerheimgeländes verwehrt hat?

Zu Frage 2: In der Vergangenheit hat die Vereinigung der Jäger des Saarlandes eine Veräußerung ihres Jägerheims im Stadtwald Saarbrücken immer von einer Verfügbarkeit eines anderen Standortes abhängig gemacht. Diese hat sich dann im Jahre 2002 mit dem Standort Lachwald in Saarwellingen ergeben.

Wie beurteilt die Landesregierung den Umstand, dass der beabsichtigte Verkauf des Jägerheimes und die Einstellung des Landesjägermeisters in den Landesdienst zeitlich zusammenfallen?

Zu Frage 3: Abgesehen davon, dass die Einstellung des Herrn Maurer in den Landesdienst nicht in seiner ehrenamtlichen Funktion als Landesjägermeister erfolgte, ist der Grund der Versetzung des Herrn Maurer und der gleichzeitigen Bestellung zum Leiter der Abteilung E des Ministeriums für Umwelt die mehrjährige Beurlaubung des vorherigen Leiters der Abteilung E. Die zeitliche Nähe mit dem Verkauf des Jägerheimes ist zufällig.

Ein Zusammenhang mit der Versetzung des Herrn Maurer besteht nicht.

Warum wurde der Verkehrswert entgegen einem ersten Gutachten zwischenzeitlich verdoppelt?

Soll damit das Jägerheim doppelt bezahlt werden?

Zu Frage 4: Der Verkehrswert des Jägerheims im Stadtwald wurde mehrfach gutachterlich bewertet. Dabei spielte insbesondere die Problematik der Bewertung der riesigen Waldfläche und die Frage der Erschließungsfähigkeit dieser Waldfläche eine entscheidende Rolle.

Eine gutachterliche Bewertung im Auftrag des damaligen staatlichen Hochbauamtes aus dem Jahr 1995 endete bei einem Wert von 4,4 Mio. DM. Eigene Bewertungen und Einschätzungen des Ministeriums für Finanzen und Bundesangelegenheiten aus den Jahren 2001/2002 gingen unter Korrektur der entsprechenden Wertansätze für die große Waldfläche von einem Wert von ca. 2,7 ­ 3,2 Mio. DM aus.

Letztendlich wurde eine Kaufpreis von 4 Mio. DM = 2,045 Mio. von der Landesregierung als angemessen eingeschätzt, weil die bauliche Entwicklung der Universität, der Bau von Forschungseinrichtungen und die Ausweisung von Grundstücken für den Technologietransfer (Ausgründungen aus der Universität) wichtige Eckpfeiler des Strukturwandels und der positiven wirtschaftlichen Entwicklung im Saarland sind und nicht durch Einschränkungen um Standortfrage und nachbarrechtliche Auflagen behindert werden sollen.

Eine doppelte Bezahlung des Jägerheims findet somit nicht statt.

Wie beurteilt die Landesregierung die öffentliche Besorgnis, dass damit der Vereinigung der Jäger des Saarlandes eine geldwerter Vorteil auf Kosten des saarländischen Steuerzahlers verschafft werden soll?

Zu Frage 5: Der Vereinigung der Jäger des Saarlandes wurde insofern kein geldwerter Vorteil auf Kosten des saarländischen Steuerzahlers verschafft.