Landesgemeinschaftsunterkunft

„Die Landesaufnahmestelle Lebach ist als zentrales Lager für Asylbewerber immer wieder in der Diskussion. Zuletzt thematisierte eine Studie, die von der Firma Isoplan Consult Saarbrücken im Auftrag der Flüchtlingsinitiative Sepa durchgeführt wurde, die dortigen Lebensverhältnisse (Saarbrücker Zeitung vom 29.1.2005). Seit Jahren kritisieren auch die bundesweite Arbeitsgemeinschaft Pro Asyl sowie der Saarländische Flüchtlingsrat die Zustände im zentralen Aufnahmelager. Zwischenzeitlich wird sogar dessen Auflösung gefordert. Insbesondere wird aber die Wohn- und Lebenssituation der dort untergebrachten Kinder kritisiert."

Vorbemerkung der Landesregierung:

In den Gemeinschaftsunterkünften des Landesamtes für Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten in Lebach werden auf der Grundlage eines Ministerratsbeschlusses vom März 1994 grundsätzlich alle vom Saarland aufzunehmenden Flüchtlinge und Asylbewerber bis zur Beendigung ihres Asylverfahrens zentral untergebracht.

Die Firma „isoplan CONSULT" hat im Auftrag, der „saarländischen Entwicklungspartnerschaft Asylbewerber ­ SEPA", eines Projektträgers von Beschäftigungsförderungsmaßnahmen der EU-Gemeinschaftsinitiative EQUAL, welche den Abbau von Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt zum Ziel hat, ein sogenanntes Weißbuch über die Situation von Flüchtlingen und Asylbewerbern im Saarland erstellt. Die Erstellung des Weißbuches ist gemäß den Förderrichtlinien der Initiative Teil des Projektes.

Im Rahmen der Untersuchung wurden von isoplan CONSULT verschiedene Lebensbereiche von Flüchtlingen näher betrachtet und zahlreiche Expertengespräche sowie Gespräche mit Flüchtlingen selbst geführt. Der Bericht befasst sich auch mit der schulischen Situation junger Asylbewerber/innen und stellt das Ergebnis eigener Recherche vor Ort sowie die im Rahmen der Expertengespräche dargelegten Einschätzungen der Betroffenen ohne eigene Bewertung dar. Die im Jahr 2002 gegründete Initiative „Saarländischer Flüchtlingsrat" startete im Oktober 2004 eine Kampagne zur Auflösung des „Lagers Lebach" sowie für „menschenwürdige Wohnund Lebensumstände der Flüchtlinge ­ Fluchtursachen bekämpfen, nicht Flüchtlinge". Ausgegeben: 11.07.2005 (20.05.2005)

Wie viele Flüchtlingsfamilien leben derzeit in der Landesaufnahmestelle Lebach?

Zu Frage 1: Zurzeit leben 148 Familien (Eltern mit Kindern) in der Landesunterkunft in Lebach.

Wie viele Frauen befinden sich gegenwärtig im Aufnahmelager Lebach? Wie viele davon sind alleinstehend? Wie hat sich der Frauenanteil in Lebach in den letzten zehn Jahren entwickelt?

Zu Frage 2: Derzeit befinden sich 278 Frauen in der Landesunterkunft in Lebach, davon sind 87 alleinstehend.

Über die Entwicklung des Frauenanteils in der Landesunterkunft in Lebach in den vergangenen zehn Jahren kann keine Aussage getroffen werden, da hierüber keine Statistiken geführt werden.

Wurde von den Bewohnern oder dort tätigen Organisationen (Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Hilfsorganisationen, etc.) Kritik hinsichtlich der Wohn-, Lebens- und Ausbildungssituation der dort untergebrachten Kinder an die Landesregierung herangetragen? Was wurde bemängelt und mit welchen Maßnahmen haben die zuständigen Behörden reagiert?

Zu Frage 3: Auf dem Gelände der Landesunterkunft in Lebach befinden sich die Beratungs- und Betreuungsstellen dreier Träger der Freien Wohlfahrtspflege, deren Beratungsangebote von der Landesregierung finanziell gefördert werden und schwerpunktmäßig verschiedene Bereiche abdecken.

Der Themenschwerpunkt im Beratungsangebot des DRK liegt neben der sozialarbeiterischen Betreuung im Wesentlichen im Bereich der Rückkehrberatung. Das Diakonische Werk engagiert sich mit einem psychosozialen Betreuungsangebot für die Bewohner. Der Schwerpunkt der vor Ort ansässigen Caritaseinrichtungen liegt im Bereich der Kinder- und Jugendbetreuung.

Die Caritaseinrichtungen in der Trägerschaft des Caritasverbandes für die Diözese Trier betreiben vor Ort in der Landesunterkunft die Kindertagesstätte „St. Nikolaus" (150 Plätze) zur Betreuung von Kindern im Vorschulalter sowie den Kinderhort „Francesca Cabrini" (60 Plätze) für Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren. Die schulische Ausbildung wird in der Stadt Lebach durch zwei Grundschulen, eine Erweiterte Realschule, zwei Gymnasien, das Berufsbildungszentrum sowie die Kreissonderschule für Lernbehinderte sichergestellt. In der Grundschule „St. Michael" sind spezielle Förderklassen eingerichtet, die dazu dienen, die Sprachkompetenz der Flüchtlingskinder zu verbessern.

Ergänzend fördert die Landesregierung über die entsprechenden Träger der Freien Wohlfahrtspflege zum einen eine außerschulische und freizeitpädagogische

Begleitung von Kindern, die auch eine Hausaufgabenbetreuung beinhaltet, und zum anderen eine sozialpädagogische Begleitung von jugendlichen Asylbewerbern.

Die Landesregierung unterstützt die vor Ort tätigen Wohlfahrtsverbände und steht mit ihnen in einem ständigen offenen und konstruktiven Dialog. Hierbei werden auch grundsätzliche Fragestellungen der Wohn-, Lebens- und Ausbildungssituation der in der Gemeinschaftsunterkunft lebenden Flüchtlinge auch unter dem Blickwinkel der Situation der Kinder und Jugendlichen umfassend erörtert und einer weitestgehend möglichen einvernehmlichen Lösung zugeführt. Ein „Katalog" mit Mängeln, die zu beseitigen wären, wurde an die Landesregierung nicht herangetragen.

Zwischen Vertretern des Landesamtes für Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten, den Bewohnern und den vor Ort ansässigen Flüchtlingsverbänden erfolgen turnusgemäß Besprechungen, in denen konkrete Fragen zur Situation der dort lebenden Kinder und Jugendlichen im jeweiligen Einzelfall behandelt werden.

Wie hoch ist die aktuelle Zahl der Kinder im schulpflichtigen Alter? Wie viele besuchen tatsächlich eine Schule und um welche Schulen handelt es sich dabei?

Zu Frage 4: Nach dem Schulpflichtgesetz erstreckt sich das Regelalter für Schulpflichtige auf das

6. bis 15. Lebensjahr. Zur Zeit leben 208 Kinder in dieser Altersgruppe in der Landesunterkunft in Lebach.

Gemäß Erlass des Ministeriums für Kultus, Bildung und Wissenschaft vom 12.3. betreffend den Schulbesuch der Kinder von Asylbewerbern im schulpflichtigen Alter sind Kinder von Asylbewerbern nicht schulpflichtig. Statistische Angaben über den tatsächlichen Schulbesuch im Einzelfall liegen nicht vor. Im Übrigen wird auf Frage 3 verwiesen.

Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um Kinder und Jugendliche, die in der Landesgemeinschaftsunterkunft über einen längeren Zeitraum ansässig sind, zum Schulbesuch zu bewegen?

Zu Frage 5: Die in der Landesunterkunft in Lebach ansässigen Beratungsstellen der Flüchtlingsverbände sowie die Mitarbeiter des Landesamtes für Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten informieren und beraten die Eltern über die Möglichkeit des freiwilligen Schulbesuchs für ihre Kinder.

Welche Betreuungsmöglichkeiten für Kinder von 3 bis 6 Jahren werden angeboten? Wie werden diese Einrichtungen angenommen?

Zu Frage 6: Auf die Beantwortung der Frage 3 wird verwiesen.

In der Kindertagestätte „St. Nikolaus" werden zurzeit 80 Kinder aus der Landesunterkunft und 57 Kinder aus der Stadt Lebach betreut.