Schule für Gehörlose und Schwerhörige. Im Schulkindergarten der Staatl

(13/352) Landtag des Saarlandes - 13. Wahlperiode - 16 Der Sprachförderunterricht ist eine präventive sonderpädagogische Interventionsmaßnahme unterhalb der Schwelle einer festgestellten sonderpädagogischen Förderbedürftigkeit.

· Schulkindergarten der Schule für Sprachbehinderte

An der Staatl. Schule für Sprachbehinderte in Sulzbach-Neuweiler werden 30 sprachbehinderte Schülerinnen und Schüler (schulpflichtig aber noch nicht schulreif) in drei Gruppen durch Sprachheillehrer und Fachlehrerinnen an Sonderschulen gefördert.

· Schulkindergarten der Staatl. Schule für Gehörlose und Schwerhörige

Im Schulkindergarten der Staatl. Schule für Gehörlose und Schwerhörige werden 8

Kinder mit Hör-Sprach-Behinderungen gefördert.

Seit dem Schuljahr 2003/04 werden hörsprachbehinderte Kinder zwischen drei und sechs Jahren in einer kooperativen/integrativen Gruppe im Städtischen Kindergarten Lebach- Steinbach gefördert (5 hörgeschädigte/10 hörende Kinder bilden die integrative Gruppe). Die Kinder erfahren eine spezielle Förderung durch Lehrkräfte der Schule für Gehörlose und Schwerhörige - vier Stunden Hörerziehung und Sprachförderung sowie zwei Stunden rhythmisch-musikalische Erziehung pro Woche.

· Integrative Sprachförderklassen an Grundschulen

Seit dem Schuljahr 1986/87 werden an einigen zentral gelegenen Grundschulen sprachbehinderte Kinder in kooperativen Klassen von Sprachheillehrerinnen und lehrern unterrichtet und gefördert. Die Schüler nehmen in einigen Fächern am Unterricht der Grundschule teil (Parallelklasse als "Partnerklasse"). Im Schuljahr 2004/05 besuchen 71 Kinder neun Sprachförderklassen: 4 in Dillingen, 1 in Saarlouis, 2 in Merzig und 2 in Losheim.

· Staatliche Schule für Sprachbehinderte in Sulzbach

Im Schuljahr 2004/05 besuchen 182 Schülerinnen und Schüler die Sprachheilschule, davon werden 30 Kinder in drei Gruppen des Schulkindergartens gefördert.

Das Ziel der Sprachheilschule besteht in der Integration der (ehemals) Sprachgestörten in ihre Regelschule, nachdem ihre Sprach- und Sprechschwierigkeiten weitgehend oder ganz behoben wurden.

· Gemeinsame Unterrichtung mit Nichtbehinderten an Regelschulen

Seit 1986 haben die Eltern die Möglichkeit, für ihr behindertes Kind einen Antrag auf integrative Unterrichtung zu stellen. Im Schuljahr 2004/05 erhalten 230 primär sprachbeeinträchtigte Schülerinnen und Schüler zusätzlich sonderpädagogische Förderung in Regelschulen; unter den anderen behinderten Schülerinnen und Schülern im integrativen Unterricht an Regelschulen sind etwa 40 Schülerinnen und Schüler mit Sprachbeeinträchtigungen, die aber entsprechend ihrer dominanten Behinderung (überwiegend Lernbehinderte) in der Integrations-Statistik ausgewiesen sind.

Drucksache 13/569 (13/352) Landtag des Saarlandes - 13. Wahlperiode - 17 Inwieweit werden Lehrerinnen und Lehrer besonders darin geschult, Kinder mit Lese- bzw. Schreibproblemen frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu fördern?

Zu Frage 15: Das Landesinstitut für Pädagogik und Medien (LPM) und das Institut für Lehrerfortund Weiterbildung (ILF) bieten regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen zur Diagnose und Früherkennung von Lese- und Schreibproblemen und entsprechenden Fördermaßnahmen an.

14 Siehe hierzu das halbjährlich erscheinende gemeinsame Fortbildungsprogramm von LPM, ILF und EKiS (Evangelische Lehrerfortbildung).