Situation an Schulen für Behinderte

Vorbemerkung des Fragestellers: „Die Landesregierung hat im Zusammenhang mit den Grundschulschließungen im Saarland beabsichtigt, einen Teil der Einsparungen in die Qualitätssicherung zu reinvestieren. Dabei wurde nicht erklärt, ob und in welcher Form diese Qualitätssicherung auch den Schulen für Behinderte zugute kommen soll." Vorbemerkung der Landesregierung:

Schon ab dem nächsten Schuljahr werden grundsätzlich alle Schüler der Klassen 1 und 2 jeden Tag eine Stunde Deutsch, eine Stunde Mathematik und eine Förderstunde haben. Mit Abschluss der Strukturreform werden alle Kinder in der Grundschule 13 Wochenstunden mehr Unterricht haben als 1999; dies entspricht einem halben Jahr mehr Grundschulzeit.

Der verpflichtende Förderunterricht kommt als individuelle und gemeinsame Förderung allen Schülerinnen und Schülern zugute. Er dient der Kompensation von individuellen Lernrückständen und der zusätzlichen Förderung. Unter vielen anderen besonderen Fördermaßnahmen ist auch eine schrittweise Ausweitung des Programms „Früh Deutsch lernen" von bisher 30 Schulen geplant.

Wie viele Schulen haben anders als z. B. die Albert-Schweitzer-Schule das Wort „Sonderschule" noch in ihrem Eigennamen?

Zu Frage 1: Die Bezeichnung „Sonderschule" entspricht nicht den saarländischen Schulgesetzen; die korrekte Bezeichnung lautet „Schulen für Behinderte". Gemäß § 18 des Schulordnungsgesetzes muss jede Schule eine Bezeichnung führen, die den Schulträger und die Schulform angibt und sich von der Bezeichnung anderer Schulen am gleichen Ort unterscheidet.

Von den 40 Schulen für Behinderte führen folgende keinen Eigennamen: Schule für Lernbehinderte in Wadern-Noswendel Schule für Lernbehinderte in St. Wendel Schule für Geistigbehinderte in Saarbrücken (Moselstraße) Schule für Geistigbehinderte in Merzig-Merchingen Private Schule für Geistigbehinderte in Dillingen Staatliche Schule für Körperbehinderte in Püttlingen Staatliche Schule für Körperbehinderte in Homburg Staatliche Schule für Erziehungshilfe in Wallerfangen Staatliche Schule für Erziehungshilfe in Saarbrücken Von-der-Heydt

Wie viele Sonderschullehrer wurden seit 1999 jährlich im Saarland ausgebildet?

Zu Frage 2: Im Saarland werden keine Sonderschullehrer ausgebildet. Um dem in den vergangenen Jahren bestehenden bundesweiten Mangel an ausgebildeten Sonderschullehrern zu begegnen, wurden zum 01.04.2001 zwölf Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für Gymnasien und Gesamtschulen zum Dienst an Schulen für Behinderte eingestellt; zum 02.08.2001 folgten weitere 24. Diesen Lehrkräften wurde in zwei landeseigenen Umqualifizierungsmaßnahmen die Möglichkeit geboten, eine zusätzliche Lehramtsbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik zu erwerben.

Wie vielen dieser im Saarland ausgebildeten Sonderschulpädagogen wurde auch eine Stelle an Sonderschulen im Saarland angeboten?

Zu Frage 3: Allen Absolventen der Qualifizierungsmaßnahmen wurden Stellen an Schulen für Behinderte angeboten; mit Beginn des Schuljahres 2003/04 bzw. 2004/05 sind alle 29 Lehrkräfte mit absolvierter Prüfung als Sonderschullehrerinnen bzw. -lehrer unbefristet eingestellt worden.

Wie ist der Altersdurchschnitt der an Sonderschulen beschäftigten Lehrer (aufgeschlüsselt für die letzten fünf Jahre nach Schulen für Blinde, Gehörlose, Geistigbehinderte, Körperbehinderte und Lernbehinderte)?

Zu Frage 4: Der Altersdurchschnitt der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen für Behinderte sowie des Krankenhaus- und Hausunterrichts und der an private Schulen für Behinderte zugewiesenen Lehrkräfte in den Jahren von 2000 bis 2004 kann der folgenden Tabelle entnommen werden:

Eine Aufschlüsselung nach Schultypen ist nur für das laufende Schuljahr möglich. Im Februar 2005 lag der Altersdurchschnitt insgesamt bei 47,0 Jahren;

Wie viele dieser Stellen werden derzeit absolut und prozentual von ausgebildeten Sonderschullehrern besetzt?

Zu Frage 6: Derzeit sind 489,3 dieser Stellen von 511 Sonderschullehrerinnen und Sonderschullehrern besetzt; dies entspricht 99,25 %.