Flüssigkeitsversorgung von Heimbewohnern verstärkte Kontrollen von Altenhilfeeinrichtungen angesichts der dauerhaft hohen Temperaturen im Saarland
Vorbemerkung der Fragestellerin: „Nach einer Pressemitteilung des saarländischen Gesundheitsministers vom 01.07.2005 hat die Heimaufsicht in den letzten Tagen gezielte Stichprobenuntersuchungen durchgeführt, um festzustellen, inwiefern die Betreiber von Senioreneinrichtungen die von ihnen betreuten Personen auf die Sommerhitze vorbereiten und für eine ausreichende Flüssigkeitsversorgung der zu Betreuenden sorgen."
Vorbemerkung der Landesregierung:
Während und nach der letzten großen Sommerhitze im August 2003 war in Einrichtungen der Altenhilfe in anderen Bundesländern und vor allem auch in Frankreich eine signifikant höhere Sterblichkeitsrate zu verzeichnen, die nicht zuletzt auf mangelnde Flüssigkeitsversorgung der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner zurückgeführt werden konnte. Die angeordneten heimaufsichtsrechtlichen Überprüfungen hatten deshalb das Ziel, die Heime der Altenhilfe im Saarland zusätzlich zu den „normalen Überprüfungen" durch die Heimaufsicht schwerpunktmäßig und gezielt dahingehend zu überprüfen, ob die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner durch die Heimbetreiber ausreichend auf die diesjährige Sommerhitze vorbereitet wurden und ausreichend mit Flüssigkeit versorgt werden. Die Überprüfungen dienten insbesondere auch der Sensibilisierung der Heimbetreiber hinsichtlich der Problematik der Sommerhitze für den von ihnen zu betreuenden Personenkreis.
Damit vertiefte die Schwerpunktaktion gezielt die seit dem Hitzesommer 2003 ohnehin bei den regelmäßigen Überprüfungen und Beratungen vorgenommenen Belehrungen und Hinweise zur immer wichtigen Problematik ausreichender Flüssigkeitsversorgung.
Wann in diesem Jahr hat der Gesundheitsminister mit Blick auf die Hitzewelle die Heimaufsicht angewiesen, in den Einrichtungen der Altenhilfe verstärkt Kontrollen durchzuführen?
Zu Frage 1: Die Schwerpunktaktion war im Blick auf die Erfahrungen des Jahres 2003 seit geraumer Zeit für den Fall einer längeren Hitzeperiode vorbereitet. Nach mehreren Tagen großer Hitze hat der Minister in der 25. KW entschieden, die Aktion in der 26. KW durchzuführen.
Die Aktion war auf 3 4 Tage angelegt, sollte überraschend und unangekündigt erfolgen, um tatsächlich authentische Ergebnisse zu gewinnen.
Naturgemäß bedeutete dies, dass sie damit auf eine Stichprobe von 30 40 Einrichtungen beschränkt bleiben musste.
Hat sich diese Anweisung des Ministers speziell auf die Kontrolle des Tatbestandes bezogen, dass die Heimbetreiber ihre Bewohner/innen auf die Hitze vorbereiten und auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr achten, oder wurde sie weitergehend gefasst?
Zu Frage 2: Die Heimaufsicht wurde angewiesen zu kontrollieren, ob die Heimträger die Bewohnerinnen und Bewohner auf die hohen Temperaturen vorbereiten und ob eine ausreichende Flüssigkeitsversorgung der in den saarländischen Senioren- und Pflegeheimen wohnenden Menschen gesichert ist. Um in wenigen Tagen möglichst viele Einrichtungen während der extremen Hitzewelle überprüfen zu können, wurde die Anweisung bewusst nicht weitergehend gefasst.
Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die Heimaufsicht in der Lage ist, die in der Saarbrücker Zeitung vom 29.06.2005 beschriebenen Kontrollen alleine durchzuführen? Wenn nein, in wie vielen Fällen war der Medizinische Dienst der Krankenkassen in die Kontrollen eingebunden?
Zu Frage 3: Die Sicherung der gesundheitlichen Betreuung der Heimbewohner/innen hierzu gehört auch eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr ist gemäß § 11 Abs. 1 Ziffer 3 Heimgesetz eine unabdingbare Betriebsvoraussetzung, deren Einhaltung von der Heimaufsicht zu überwachen ist. Die Landesregierung ist deshalb der Auffassung, dass die Heimaufsicht in der Lage ist, die angeordneten Kontrollen alleine durchzuführen, weil sie einen Kernbereich der gesetzlichen Aufgaben der Heimaufsicht betreffen. In Zweifelsfällen hätte dann ärztliche Beratung hinzugezogen werden können. Von der Überprüfungsaktion wurden die Pflegekassen im Voraus verständigt.
Wie viele Überprüfungen fanden seit der Hitzewelle gezielt auf die vom Gesundheitsminister in der Saarbrücker Zeitung vom 29.06.2005 beschriebenen Fragestellungen hin statt? Wann und in welchen Heimen wurden diese Kontrollen durchgeführt? Wie viele dieser Überprüfungen wurden von der Heimaufsicht durchgeführt, wie viele erfolgten unter Einbeziehung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen?
Zu Frage 4: In der Woche vom 27.06. bis 01.07.2005 wurden insgesamt 46 Altenpflegeheime überprüft. Die Überprüfungen wurden von der Heimaufsicht durchgeführt. Die Ergebnisse der Überprüfungen (vergleiche Antwort zu Frage 7) machten eine Einbeziehung der Medizinischen Dienste der Krankenversicherungen (Medizinischer Dienst der Krankenkassen, Sozialmedizinischer Dienst der Bundesknappschaft) nicht erforderlich. Auf eine Veröffentlichung der überprüften Heime wird wegen schutzwürdiger Interessen der Betroffenen an dieser Stelle verzichtet. Die Landesregierung ist aber selbstverständlich bereit, im Rahmen der Beratung eines Ausschusses in nicht öffentlicher Sitzung entsprechende Auskünfte zu erteilen.
Mehr Einrichtungen wurden bewusst nicht überprüft, da trotz aller Verschwiegenheit im Vorfeld nach mehreren Überprüfungstagen die Einrichtungen durch Kommunikation untereinander flächendeckend „vorgewarnt" waren und eventuell vorhandene Defizite hätten beseitigen können.
Damit war aber auch der Zweck der Schwerpunktaktion erreicht, deren Ziel nicht war, förmliche Beanstandungen auszusprechen, sondern Bewohnerinnen und Bewohner vor Versorgungsmängeln infolge der Hitze zu schützen.
Wie und von wem wurde überprüft, ob Heimbetreiber ihre Bewohner/innen auf die Hitze vorbereitet hatten?
Zu Frage 5: Die Überprüfungen erfolgten durch vier Bedienstete der Heimaufsicht.
Es wurde insbesondere überprüft,
· dass die Flure, die Gemeinschaftsflächen und die Bewohnerzimmer ausreichend belüftet waren, ohne dass hierdurch eine gesundheitliche Gefährdung durch Zugluft bestand,
· die Bewohnerinnen und Bewohner entsprechend den hohen Temperaturen angezogen waren,
· ob bei bettlägerigen Bewohnerinnen und Bewohnern nur eine leichte Zudeckung erfolgte,
· ob sich die Bewohnerinnen und Bewohner möglichst in kühleren Bereichen der Einrichtungen und/oder im Freien an schattigen Plätzen aufhielten,
· ob in Ergänzung der Ernährung auch als Zwischenmahlzeit vermehrt Kaltschalen und Obst angeboten wurden,
· ob die Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner mit Flüssigkeit entsprechend den Temperaturen in ausreichendem Maße gewährleistet war und überwacht wurde.
Wie und von wem wurde festgestellt, ob in den überprüften Altenhilfeeinrichtungen die Bewohner/innen während der Hitzewelle genügend Flüssigkeit zu sich nehmen?
Zu Frage 6: Die Überprüfungen erfolgten durch die vier Bediensteten der Heimaufsicht.
Diese haben sich stichprobenartig davon überzeugt, dass den Bewohnerinnen und Bewohnern zu den Mahlzeiten, aber auch auf den Bewohnerzimmern, in den Gemeinschaftsräumen und auch beim Aufenthalt im Außenbereich ausreichend Getränke zur Verfügung gestellt wurden. Durch eine gezielte Befragung von Beschäftigten konnte festgestellt werden, dass diese angehalten waren, auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Die Befragung einzelner Bewohnerinnen und Bewohner bestätigte, dass sie zur vermehrten Flüssigkeitsaufnahme angehalten wurden. Eine stichprobenartige Überprüfung ergab, dass für besonders gefährdete Bewohnerinnen und Bewohner (z. B. bettlägerige Bewohner/innen; Bewohner/innen, die von sich aus wenig trinken; Sondenernährung) Flüssigkeitsbilanzen erstellt wurden.
Wurden während der Überprüfungen Verstöße gegen rechtliche Bestimmungen festgestellt?
Wenn ja, welche?
Zu Frage 7: Die stichprobenartigen Überprüfungen der Einrichtungen ergaben keine Hinweise auf eine mangelnde Flüssigkeitsversorgung von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern. Insbesondere konnte festgestellt werden, dass das Heimpersonal in Bezug auf eine ausreichende Flüssigkeitsversorgung der Bewohnerinnen und Bewohner sensibilisiert war.
Eine gezielte Überprüfung der Heime auf die Einhaltung aller beim Betrieb zu beachtenden Vorschriften fand anlässlich der hier dargestellten Überprüfungen nicht statt.
Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Es handelte sich um eine zeitlich eng begrenzte Schwerpunktaktion aus aktuellem Anlass, bei der Ziel war, in kurzer Zeit unter Nutzung des „Überraschungseffektes" möglichst viele Einrichtungen gezielt zu prüfen. Soweit dennoch allgemeine Mängel festgestellt wurden, bezogen sich diese auf Verstöße gegen Anzeigepflichten (Wechsel in der Pflegedienstleitung, Veränderungen in der Nutzung der Räume) und die Nichtbeachtung der Hygiene (unsaubere Bettwäsche und Haarbürsten). Ein Bewohnerehepaar führte Beschwerde über eine verspätete Reaktion des Pflegepersonals auf Klingelruf. Der Beschwerde wurde nachgegangen. Die umgehende Beseitigung der festgestellten Mängel wurde selbstverständlich angeordnet.